Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2019 in München, Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der    
Einberufung zur Hauptversammlung                                               
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 16.05.2019 in München, Deutschland mit dem Ziel der        
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG                                       
                                                                               
21.03.2019 / 15:02                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
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Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft München Einladung zur              
Hauptversammlung                                                               
                                                                               
Wir laden die Aktionäre hiermit ein zu der 99. ordentlichen Hauptversammlung   
der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft mit dem Sitz in München        
am Donnerstag, 16. Mai 2019, um 10.00 Uhr, in der Olympiahalle im Olympiapark, 
Coubertinplatz, 80809 München.                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
I. Tagesordnung                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten            
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des Lageberichts und des mit dem     
Lagebericht zusammengefassten Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts   
des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des          
Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats                        
                                                                               
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine     
Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den      
Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat.                        
                                                                               
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns                      
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres   
2018 in Höhe von 2.302.714.123,60 EUR wie folgt zu verwenden:                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 3,52 EUR je                           
Vorzugsaktie ohne                                                              
Stimmrecht im Nennbetrag von 1 EUR auf das 195.730.937,60 EUR                  
dividendenberechtigte Grundkapital                                             
(55.605.380 Vorzugsaktien), das sind:                                          
                                                                               
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 3,50 EUR je                           
Stammaktie im                                                                  
Nennbetrag von 1 EUR auf das dividendenberechtigte 2.106.983.186,00 EUR        
Grundkapital (601.995.196 Stammaktien), das sind:                              
                                                                               
Bilanzgewinn 2.302.714.123,60 EUR                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten         
Aktien gegenüber dem oben berücksichtigten Stand zum                           
Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses verändern. Vorstand und        
Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung in diesem                             
Fall einen aktualisierten Beschlussvorschlag mit unveränderten                 
Dividendensätzen unterbreiten und vorschlagen, einen nicht                     
auf die Dividendenzahlung entfallenden Betrag des Bilanzgewinns auf neue       
Rechnung vorzutragen.                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Dividende ist am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag   
zur Zahlung fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG).                                  
Die Auszahlung ist für den 21. Mai 2019 vorgesehen.                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands           
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im        
Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum zu entlasten.                           
                                                                               
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats       
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im    
Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum zu entlasten.                           
                                                                               
5. Wahl des Abschlussprüfers                                                   
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die    
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am      
Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr     
2019 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten            
Konzernzwischenabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts über die        
ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2019 zu bestellen.                     
                                                                               
Für die genannten Prüfungsleistungen hat der Prüfungsausschuss des             
Aufsichtsrats gemäß Artikel 16 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014         
(EU-Abschlussprüferverordnung) die PricewaterhouseCoopers GmbH                 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, und die Ernst & Young      
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, empfohlen und eine            
begründete Präferenz für die PricewaterhouseCoopers GmbH                       
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, mitgeteilt. Der            
Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung an den Aufsichtsrat erklärt, dass   
diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine     
Klausel der in Artikel 16 Abs. 6 EU-Abschlussprüferverordnung genannten Art    
auferlegt wurde.                                                               
                                                                               
6. Wahlen zum Aufsichtsrat                                                     
                                                                               
Von der Hauptversammlung sind drei Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner   
zu wählen. Die Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder Franz Haniel, Susanne    
Klatten und Stefan Quandt enden mit der Beendigung der Hauptversammlung am     
16. Mai 2019.                                                                  
                                                                               
Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach den §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1   
AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG. Er besteht daher aus je zehn        
Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Zudem hat     
sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 %     
aus Männern zusammenzusetzen (Mindestanteilsgebot).                            
                                                                               
Die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat haben der Gesamterfüllung gemäß §   
96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen, sodass der Mindestanteil für diese        
Aufsichtsratswahlen von der Seite der Anteilseignervertreter getrennt zu       
erfüllen ist. Somit müssen die Anteilseigner mit jeweils mindestens drei       
Frauen und Männern im Aufsichtsrat vertreten sein. Ohne die o.g.               
Aufsichtsratsmitglieder gehören dem Aufsichtsrat auf Anteilseignerseite zwei   
Frauen und fünf Männer an. Um das Mindestanteilsgebot weiterhin zu erfüllen,   
ist daher mindestens eine Frau in den Aufsichtsrat zu wählen.                  
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung ab Beendigung      
der Hauptversammlung am 16. Mai 2019 zu Aufsichtsratsmitgliedern der           
Anteilseigner zu wählen:                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
6.1 Frau Susanne Klatten, München, Unternehmerin, für eine Amtszeit bis zur    
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das               
Geschäftsjahr 2023 entscheidet,                                                
                                                                               
6.2 Herrn Stefan Quandt, Bad Homburg, Unternehmer, für eine Amtszeit bis zur   
                                                                               
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das               
Geschäftsjahr 2023 entscheidet,                                                
                                                                               
6.3 Herrn Dr. Vishal Sikka, Los Altos Hills, Kalifornien, USA, Gründer und     
CEO                                                                            
von Vian Systems, Inc., für eine Amtszeit bis zur Beendigung der               
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023           
entscheidet.                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Es ist geplant, die Wahlen als Einzelwahlen durchzuführen.                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die vorgenannten Vorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die             
Empfehlung des Nominierungsausschusses, berücksichtigen                        
die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Besetzungsziele   
und streben die Ausfüllung des Kompetenzprofils                                
für das Gesamtgremium an.                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
7. Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2019         
(Vorzugsaktien ohne Stimmrecht) unter Ausschluss des gesetzlichen              
Bezugsrechts der Aktionäre und diesbezügliche Satzungsänderung                 
                                                                               
Das in § 4 Ziffer 5 der Satzung für das Mitarbeiteraktienprogramm              
vorgesehene Genehmigte Kapital 2014 ist bis zum 14. Mai 2019 befristet. Um     
der Gesellschaft die Flexibilität zu erhalten, die für die Fortführung des     
Mitarbeiteraktienprogramms benötigten Vorzugsaktien ohne Stimmrecht            
weiterhin aus genehmigtem Kapital bereitstellen zu können, schlagen Vorstand   
und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
7.1 Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der     
Zeit bis zum 15. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu           
insgesamt                                                                      
5.000.000 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe neuer Vorzugsaktien ohne         
Stimmrecht, die den bisher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht          
gleichstehen, zu erhöhen. Die Ermächtigung kann auch mehrmals in Teilen        
ausgenutzt werden.                                                             
                                                                               
Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Die neuen Aktien dürfen     
nur zur Begebung von Mitarbeiteraktien an Personen verwendet werden, die in    
einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen     
Unternehmen stehen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des           
Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der     
Aktienausgabe festzulegen.                                                     
                                                                               
7.2 § 4 Ziffer 5 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:        
                                                                               
'5. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der      
Zeit bis zum 15. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu           
insgesamt 5.000.000 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe neuer Vorzugsaktien    
ohne Stimmrecht, die den bisher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht     
gleichstehen, zu erhöhen. Die Ermächtigung kann auch mehrmals in Teilen        
ausgenutzt werden.                                                             
                                                                               
Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Die neuen Aktien dürfen      
nur zur Begebung von Mitarbeiteraktien an Personen verwendet werden, die in    
einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen     
Unternehmen stehen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des            
Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der     
Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2019).'                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bericht des Vorstands zu Punkt 7 der Tagesordnung                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Das vorgeschlagene genehmigte Kapital soll es dem Vorstand ermöglichen, den    
Mitarbeitern im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms                          
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht anzubieten, ohne dazu einen Aktienrückkauf       
durchführen zu müssen. Der Ausschluss des Bezugsrechts                         
der Aktionäre auf die neuen Vorzugsaktien ist erforderlich, um diese auf die   
Mitarbeiter übertragen zu können.                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitarbeiteraktien sind bei BMW bereits seit dem Jahr 1989 ein bewährtes        
Instrument, um die Arbeitnehmer am Unternehmenserfolg                          
zu beteiligen und dadurch ihre Bindung an das Unternehmen zu fördern.          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Das Mitarbeiteraktienprogramm richtet sich derzeit an Arbeitnehmer der         
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft und ihrer                          
inländischen einhundertprozentigen Konzerngesellschaften, soweit die           
jeweiligen Konzerngesellschaften entscheiden, an diesem                        
Programm teilzunehmen. Im Rahmen des Programms können die Mitarbeiter in der   
Regel einmal jährlich in einem Zeitraum von wenigen                            
Wochen eine bestimmte Anzahl Vorzugsaktien ohne Stimmrecht mit einem           
angemessenen Abschlag gegenüber dem dann aktuellen Börsenpreis                 
entgeltlich erwerben. Dabei wird mit den Mitarbeitern in der Regel eine        
mehrjährige Veräußerungsbeschränkung (Haltefrist)                              
vereinbart.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wie zuletzt im Jahr 2014 wird ein Erhöhungsbetrag von bis zu 5.000.000 EUR     
anteiligem Grundkapital vorgeschlagen. Dies sind                               
weniger als 1 % des Grundkapitals. Dieser Betrag deckt den für die Dauer der   
Ermächtigung des Vorstands - also den Zeitraum                                 
von fünf Jahren - zu erwartenden maximalen Bedarf an Mitarbeiteraktien im      
Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms ab.                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
II. Weitere Angaben                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung          
                                                                               
Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft         
658.122.100 EUR und ist eingeteilt in 658.122.100 Aktien im Nennbetrag von     
jeweils 1 EUR, und zwar in 601.995.196 Stammaktien, die insgesamt              
601.995.196 Stimmen gewähren, und 56.126.904 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht.    
Das Stimmrecht jeder Aktie entspricht ihrem Nennbetrag. Je 1 EUR Nennbetrag    
des bei der Abstimmung vertretenen stimmberechtigten Grundkapitals gewährt     
eine Stimme.                                                                   
                                                                               
Bei der Beschlussfassung zu den unter I. aufgeführten Tagesordnungspunkten     
der Hauptversammlung sind nur Stammaktionäre stimmberechtigt.                  
                                                                               
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung  
des Stimmrechts                                                                
                                                                               
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts, in     
Person oder durch einen Bevollmächtigten, sind nur diejenigen Aktionäre        
berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) in      
deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben.                            
                                                                               
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme und zur     
Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu ist ein in Textform (§ 126b      
BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des              
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis    
hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung                 
(Nachweisstichtag), d.h. auf den 25. April 2019, 00.00 Uhr, zu beziehen.       
Maßgeblich für die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des             
Stimmrechts ist somit der Aktienbesitz zu diesem Stichtag; im Verhältnis zur   
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die        
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des              
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat.                             
                                                                               
Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der               
Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 9. Mai 2019 unter folgender         
Adresse zugehen:                                                               
                                                                               
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft                                    
c/o Computershare Operations Center                                            
80249 München                                                                  
Telefax: +49 89 30903-74675                                                    
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de                                         
                                                                               
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert,   
d.h. über sie kann auch nach erfolgter Anmeldung unverändert verfügt werden.   
                                                                               
                                                                               
Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die Anmeldung und        
übermitteln den Nachweis des Anteilsbesitzes für ihre Kunden, nachdem die      
Kunden eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung bestellt haben. Die        
Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges    
depotführendes Institut zu wenden und eine Eintrittskarte zu bestellen.        
                                                                               
3. Vollmachten; Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch               
Bevollmächtigte                                                                
                                                                               
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen und/oder    
ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können sich bei der           
Ausübung ihrer Rechte auch durch Bevollmächtigte, z. B. ein Kreditinstitut     
oder eine Aktionärsvereinigung, vertreten lassen. Voraussetzung für die        
Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte ist die form- und               
fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung.                                  
                                                                               
Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der               
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform oder         
können elektronisch erfolgen und übermittelt werden, indem die unter           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.bmwgroup.com/ir/proxyvoting                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bereitgestellte Anwendung genutzt wird.                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen durch das Aktiengesetz      
gleichgestellte Personen und Institutionen können                              
im Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen Sonderregelung (§ 135     
AktG) abweichende Anforderungen an die ihnen zu                                
erteilenden Vollmachten vorsehen. Diese Anforderungen können bei dem jeweils   
zu Bevollmächtigenden erfragt werden.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Darüber hinaus bietet die Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft ihren    
Stammaktionären an, sich bei der Ausübung des                                  
Stimmrechts durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene              
Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Soweit Stammaktionäre                
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen,       
müssen sie diesen in jedem Fall Weisungen für die                              
Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht      
ungültig. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft                            
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten                
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter können im Vorfeld                      
der Hauptversammlung unter Verwendung der von der Gesellschaft dafür           
vorgesehenen Vollmachtsformulare erteilt werden. Stammaktionäre                
erhalten diese Vollmachtsformulare mit der Eintrittskarte. Die ausgefüllten    
Vollmachtsformulare müssen in diesem Fall spätestens                           
bis zum Ablauf des 14. Mai 2019 bei der Gesellschaft unter der folgenden       
Adresse eingegangen sein:                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft                                    
                                                                               
c/o Computershare Operations Center                                            
                                                                               
80249 München                                                                  
                                                                               
Telefax: +49 89 30903-74675                                                    
                                                                               
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Möglichkeit, den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen         
Stimmrechtsvertretern Vollmachten und Weisungen zu                             
erteilen, besteht auch elektronisch über das Internet, indem die dafür unter   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.bmwgroup.com/ir/proxyvoting                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bereitgestellte Anwendung gemäß dem von der Gesellschaft vorgesehenen          
Verfahren benutzt wird. Diese Anwendung steht bis zum                          
16. Mai 2019 um 10.00 Uhr zur Verfügung.                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Während der Hauptversammlung ist die Erteilung von Vollmachten mit Weisungen   
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter                     
bis zum Beginn der Abstimmung unter Verwendung des mit der Eintrittskarte      
übersandten Vollmachtsformulars möglich.                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
4. Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl                  
                                                                               
Stammaktionäre können ihre Stimmen, ohne an der Hauptversammlung               
teilzunehmen, auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation       
abgeben (Briefwahl). Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch      
Briefwahl ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung.      
                                                                               
Für die schriftliche Briefwahl steht den Stammaktionären das mit der           
Eintrittskarte zugesandte Formular zur Verfügung. Die schriftlichen            
Stimmabgaben müssen spätestens bis zum Ablauf des 14. Mai 2019 bei der         
Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen sein:                     
                                                                               
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft                                    
c/o Computershare Operations Center                                            
80249 München                                                                  
Telefax: +49 89 30903-74675                                                    
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de                                         
                                                                               
Eine Stimmabgabe durch Briefwahl ist auch auf elektronischem Weg möglich,      
indem die dafür unter                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.bmwgroup.com/ir/proxyvoting                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bereitgestellte Anwendung nach dem von der Gesellschaft vorgesehenen           
Verfahren benutzt wird. Diese Anwendung steht bis zum                          
16. Mai 2019 um 10.00 Uhr zur Verfügung.                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
5. Ergänzungsverlangen                                                         
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals       
oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR (dies entspricht 500.000 Aktien     
im Nennbetrag von 1 EUR) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG             
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht   
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine                  
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand      
der Gesellschaft zu richten. Es wird darum gebeten, die folgende Anschrift     
zu verwenden:                                                                  
                                                                               
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft                                    
Der Vorstand                                                                   
Postanschrift: 80788 München                                                   
Hausanschrift: Petuelring 130, 80809 München                                   
                                                                               
Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung,    
d.h. spätestens bis zum Ablauf des 15. April 2019 zugegangen sein.             
                                                                               
6. Gegenanträge und Wahlvorschläge                                             
                                                                               
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge zu den      
Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten          
Tagesordnungspunkten zu stellen und Wahlvorschläge zu den                      
Tagesordnungspunkten 5 (Wahl des Abschlussprüfers) und 6 (Wahlen zum           
Aufsichtsrat) zu machen (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG). Wenn Gegenanträge und       
Wahlvorschläge im Vorfeld übermittelt werden, sind sie ausschließlich zu       
richten an:                                                                    
                                                                               
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft                                    
Abt. FF-2                                                                      
Postanschrift: 80788 München                                                   
Telefax: +49 89 382-11793                                                      
E-Mail: hv@bmw.de                                                              
                                                                               
Mindestens 14 Tage vor der Versammlung (d.h. spätestens bis zum Ablauf des     
1. Mai 2019) unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge und                
Wahlvorschläge werden - soweit sie den anderen Aktionären zugänglich zu        
machen sind - bei Nachweis der Aktionärseigenschaft unverzüglich im Internet   
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.bmwgroup.com                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
über den Verweis (Link) 'Hauptversammlung' veröffentlicht.                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
7. Auskunftsrecht                                                              
                                                                               
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der                
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der                
Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der               
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und   
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die      
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung          
erforderlich ist.                                                              
                                                                               
8. Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 (Wahlen zum Aufsichtsrat)        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
8.1 Lebensläufe und Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu       
bildenden Aufsichtsräten (?) und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und    
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (O):                  
                                                                               
                                                                               
Susanne Klatten, München                                                       
Unternehmerin                                                                  
                                                                               
Mitglied des Aufsichtsrats der BMW AG seit 1997                                
Geburtsjahr/-ort: 1962, Bad Homburg                                            
Nationalität: Deutsch                                                          
                                                                               
                                                                               
Beruflicher Werdegang und Ausbildung:                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
seit 1991 Unternehmerin                                                        
                                                                               
1988 MBA, International Institute for Management Development (IMD),            
Lausanne, Schweiz                                                              
                                                                               
1985 Bachelor of Science, University of Buckingham (UoB), Vereinigtes          
Königreich                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Expertise und Tätigkeitsschwerpunkte:                                          
                                                                               
Unternehmerin und wesentlich an der BMW AG beteiligte Aktionärin,              
Begleitung und Kontrolle durch Aufsichtsratsmandate (Schwerpunkte              
Strategie und Human Resources) bei diversen Industrieunternehmen               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaften in Ausschüssen des Aufsichtsrats der BMW AG:                  
                                                                               
- Nominierungsausschuss                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mandate:                                                                       
                                                                               
? ALTANA AG* (stellv. Vorsitzende)                                             
                                                                               
? SGL Carbon SE (Vorsitzende)                                                  
                                                                               
O UnternehmerTUM GmbH* (Vorsitzende)                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
* nicht börsennotiert                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Stefan Quandt, Bad Homburg                                                     
                                                                               
Unternehmer                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitglied des Aufsichtsrats der BMW AG seit 1997                                
                                                                               
stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 1999                               
                                                                               
Geburtsjahr/-ort: 1966, Frankfurt am Main                                      
                                                                               
Nationalität: Deutsch                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Beruflicher Werdegang und Ausbildung:                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
seit 1996 Unternehmer                                                          
                                                                               
1994-1996 Marketing Manager für die Asien-Pazifik-Region, Datacard Asia        
Pacific, Hong Kong                                                             
                                                                               
1993-1994 Praktikum in den Bereichen Controlling und Rechnungswesen,           
Datacard                                                                       
Corp. (seit 2014: Entrust Datacard Corp.), Minneapolis, USA                    
                                                                               
1993 Praktikum, Boston Consulting Group, München                               
                                                                               
1987-1993 Studium mit Abschluss als Diplom-Wirtschaftsingenieur an der         
Universität Karlsruhe (TH)                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Expertise und Tätigkeitsschwerpunkte:                                          
                                                                               
Unternehmer und wesentlich an der BMW AG beteiligter Aktionär,                 
Unternehmensstrategie, Zukunftstechnologien, Portfoliomanagement               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaften in Ausschüssen des Aufsichtsrats der BMW AG:                  
                                                                               
- Präsidium                                                                    
                                                                               
- Personalausschuss                                                            
                                                                               
- Prüfungsausschuss                                                            
                                                                               
- Nominierungsausschuss                                                        
                                                                               
- Vermittlungsausschuss                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mandate:                                                                       
                                                                               
? DELTON Health AG* (Vorsitzender)                                             
                                                                               
? DELTON Technology SE* (Vorsitzender)                                         
                                                                               
O AQTON SE* (Vorsitzender)                                                     
                                                                               
O Entrust Datacard Corp.*                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
* nicht börsennotiert                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Dr. Vishal Sikka, Los Altos Hills, Kalifornien, USA                            
                                                                               
Gründer und CEO von Vian Systems, Inc.                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Geburtsjahr/-ort: 1967, Shajapur, Indien                                       
                                                                               
Nationalität: Indisch                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Beruflicher Werdegang und Ausbildung:                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
seit 2018 Gründer und CEO von Vian Systems, Inc., Los Altos, USA               
                                                                               
2014-2017 Vorsitzender des Vorstands von Infosys Limited, Bangalore, Indien    
                                                                               
                                                                               
2010-2014 Mitglied des Vorstands der SAP AG (seit 2014: SAP SE), Ressort       
Produkte und Technologie                                                       
                                                                               
2002-2010 Verschiedene Positionen bei SAP AG                                   
                                                                               
1996-2002 Stationen bei Xerox, iBrain und Bodha.com                            
                                                                               
1990-1996 Promotion (Ph.D.) in Artificial Intelligence an der Stanford         
University, USA                                                                
                                                                               
1990 Computer Science Studium mit Abschluss B.Sc. an der Syracuse              
University, New York, USA                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Expertise und Tätigkeitsschwerpunkte:                                          
                                                                               
Informationstechnologie und Digitalisierung, Künstliche Intelligenz,           
Datenbank- und Software-Plattform-Technologien, Innovationsmanagement          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mandate: keine                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
8.2 Angaben zu persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen der vorgeschlagenen
Kandidaten gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex.        
                                                                               
Frau Susanne Klatten und Herr Stefan Quandt sind bereits Mitglieder des        
Aufsichtsrats der Gesellschaft. Sie sind Geschwister und wesentlich an der     
Gesellschaft beteiligte Aktionäre i. S. d. Ziffer 5.4.1 Abs. 6 und 8 des       
Deutschen Corporate Governance Kodex.                                          
                                                                               
Darüber hinaus stehen die vorgeschlagenen Kandidaten nach Einschätzung des     
Aufsichtsrats in keiner gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate             
Governance Kodex mitzuteilenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung     
zu der Gesellschaft oder Konzernunternehmen, Organen der Gesellschaft oder     
einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.                     
                                                                               
Die Angaben über Beziehungen der BMW Group zu nahestehenden Personen und       
Unternehmen im Sinne des IAS 24 sind im Geschäftsbericht 2018 auf S. 180 f.    
zu finden.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
9. Zugänglichmachung von Unterlagen; Veröffentlichungen auf der Internetseite; 
Übertragung der Rede des Vorstandsvorsitzenden; ergänzende Informationen       
                                                                               
Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden              
Unterlagen und Informationen, weitergehende Erläuterungen zu den Rechten       
der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sowie    
ergänzende Informationen zur Tagesordnung stehen vom Tag der Einberufung       
der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.bmwgroup.com                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
über den Verweis (Link) 'Hauptversammlung' zur Verfügung. Dort werden nach     
der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse             
veröffentlicht.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen können auf         
Wunsch auch zugesandt werden. Anfragen richten Sie                             
bitte an die E-Mail-Adresse                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Geschaeftsberichte@bmwgroup.com                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder an die Postanschrift Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft, Abt.    
FF-2, 80788 München. Ihre Anfrage wird auch telefonisch                        
unter der Nummer +49 89 382-0 entgegengenommen. Die der Hauptversammlung       
zugänglich zu machenden Unterlagen können darüber                              
hinaus auch in der Hauptversammlung eingesehen werden.                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit können die Rede des             
Vorstandsvorsitzenden am 16. Mai 2019 auch (live) im Internet                  
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.bmwgroup.com                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
verfolgen. Die Rede steht auch nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung      
zur Verfügung.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur              
Stimmrechtsausübung, auch durch Briefwahl, zur Vollmachts-                     
und Weisungserteilung sowie Vollmachts- und Briefwahlformulare erhalten die    
Aktionäre mit der Eintrittskarte zugesandt.                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Inhaber von American Depositary Shares bzgl. Stammaktien der Gesellschaft      
erhalten Informationen zur Hauptversammlung über                               
die Bank of New York Mellon, New York, USA (Depositary).                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
10. Hinweise zum Datenschutz                                                   
                                                                               
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im                
Zusammenhang mit der Hauptversammlung finden Sie im Internet unter             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.bmwgroup.com                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
über den Verweis (Link) 'Hauptversammlung'.                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
München, 21. März 2019                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
21.03.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft                       

             Dostlerstraße 3                                                   

             80809 München                                                     

             Deutschland                                                       

Telefon:     +49 89 38249423                                                   

E-Mail:      hv@bmw.de                                                         

Internet:    http://www.bmwgroup.com                                           

ISIN:        DE0005190003, DE0005190037                                        

WKN:         519000, 519003                                                    

Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt am Main (Prime    
             Standard), München, Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,   
             Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange                           







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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790375  21.03.2019