New York (awp) - Ein Antrag der Credit Suisse, Klagen gegen das Institut wegen des starken Kursrückgangs zu verwerfen, ist laut einem Medienbericht von einem US-Gericht abgewiesen worden. Die Grossbank wertet das Urteil vom Mittwoch allerdings als Erfolg.

Investoren könnten nun gegen die Bank, ihren Chef Tidjane Thiam und andere Manager klagen, schrieb die Nachrichtenagentur Reuters am Mittwochabend unter Verweis auf veröffentlichte Unterlagen. Dies sei ein Rückschlag für die Credit Suisse in dem US-Rechtsfall, bei dem es um Kursverluste nach milliardenschweren Abschreibungen geht.

Mehrere Aktionäre werfen der Schweizer Bank vor, sie bezüglich ihrer Risiken falsch informiert zu haben, wie Reuters weiter schreibt. Sie habe Anfang 2016 Abschreibungen rückwirkend vorgenommen, die zum ersten Jahresverlust des Instituts seit der Finanzkrise 2008 geführt hätten. Die Hauptkläger seien vier Pensionsfonds aus den USA.

Die Credit Suisse hatte für das vierte Quartal 2015 einen Reinverlust von 5,8 Milliarden Franken ausgewiesen, nachdem der Goodwill in der Investmentbank um 3,8 Milliarden wertberichtigt worden war. Hinzu kamen noch hohe Umstrukturierungskosten, Aufwendungen für Rechtsstreitigkeiten sowie Verluste in den damals nicht mehr als strategisch erachteten Bereichen. Hintergrund der Goodwill-Korrektur war die Akquisition der US-Investmentbank Donaldson, Lufkin & Jenrette (DLJ) im Jahr 2000.

Die Aktien der Credit Suisse brachen an dem Tag der Bekanntgabe des Abschreibers im Februar 2016 um 11 Prozent ein.

Laut Grossbank wichtiger Teilsieg

Die Credit Suisse erachtet das jetzige Urteil jedoch nicht im geringsten als Rückschlag, sondern als wichtigen Zwischenerfolg. "Der zuständige Richter hat den Grossteil der gegen uns erhobenen Anschuldigungen zurückgewiesen und damit die Sicht der Credit Suisse bestätigt", hiess es in einem Statement der Bank vom Donnerstag. Man habe auch gegen die wenigen verbleibenden Vorwürfe starke Argumente.

Wie aus dem Geschäftsbericht 2017 hervorgeht, wurden gegen die Bank und gewisse derzeitige und ehemalige Führungskräfte am 22. Dezember 2017 eine Sammelklage beim "District Court for the Southern District of New York" eingereicht. Den Beklagten werde vorgeworfen, dass sie Anhebungen von Handelslimiten genehmigt hätten, die letztendlich im vierten Quartal 2015 und dem ersten Quartal 2016 zu Wertminderungen und einem Rückgang des Marktwerts der American Depositary Receipts (ADRs) geführt hätten.

Bei den Führungskräften handelt es sich neben Thiam auch um Finanzchef David Mathers sowie Thiams Vorgänger Brady Dougan. Ein nächster Entscheid in dieser Sache könnte erst in mehreren Monate oder später fallen.

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