für National Roaming und MBA MVNO-Leistungen; Prüfung durch EU-Kommission beendet
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Vertrag/Strategische Unternehmensentscheidung
1&1 Drillisch Aktiengesellschaft: Verbessertes Telefónica-Angebot für National
Roaming und MBA MVNO-Leistungen; Prüfung durch EU-Kommission beendet
05.02.2021 / 17:57 CET/CEST
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1&1 Drillisch AG: Verbessertes Telefónica-Angebot für National Roaming und MBA
MVNO-Leistungen; Prüfung durch EU-Kommission beendet
Maintal, 5. Februar 2021. Die Drillisch Online GmbH, eine hundertprozentige
Konzerntochter der 1&1 Drillisch AG, und die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
(?Telefónica") führen seit Längerem Verhandlungen über den Abschluss einer
National Roaming-Vereinbarung auf Basis der Selbstverpflichtungen von
Telefónica unter der Freigabeentscheidung der EU-Kommission zum Zusammenschluss
mit E-Plus. Die Einhaltung dieser Selbstverpflichtungen durch Telefónica wird
von der Europäischen Kommission überwacht.
Telefónica hat 1&1 Drillisch im Oktober 2020 ein aus ihrer Sicht finales
Angebot zu Rahmenbedingungen und Preisen für National Roaming unterbreitet. Die
darin angebotenen Preise sollen rückwirkend ab Juli 2020 auch für den laufenden
MBA MVNO-Vertrag gelten. Während Telefónica im MBA MVNO-Vertrag seit Juli 2020
gleichbleibend hohe Vorleistungspreise in Rechnung stellt, baut das
Telefónica-Angebot auf den Preismechanismen der ersten fünf Jahre des MBA
MVNO-Vertrags auf. Insbesondere sind wieder jährlich sinkende Datenpreise
vorgesehen, die niedriger sind als die derzeit unter dem MBA MVNO-Vertrag
abgerechneten Preise.
Nach Abschluss ihrer Prüfung hat die EU-Kommission heute ihre Einschätzung
mitgeteilt, dass das von Telefónica im Oktober 2020 vorgelegte Angebot nicht im
Einklang mit den Selbstverpflichtungen unter der EU-Freigabeentscheidung stand
und von Telefónica nachgebessert werden muss. Daraufhin hat Telefónica heute
1&1 Drillisch ein verbessertes Angebot unterbreitet. Das verbesserte Angebot
kann von 1&1 Drillisch bis zum 19. Februar 2021 angenommen werden.
1&1 Drillisch wird prüfen, ob es im Interesse der Gesellschaft ist, das neue
Angebot von Telefónica anzunehmen. Sollte 1&1 Drillisch sich für die Annahme
entscheiden, müssten die von Telefónica angebotenen Rahmenbedingungen und
Preise anschließend in einen National Roaming-Vertrag überführt und die
Anwendung der neuen, jährlich sinkenden Preise rückwirkend ab Juli 2020 bis zum
National Roaming-Start auch für die MBA MVNO-Leistungen geregelt werden.
Ein Vertragsschluss, den das Telefónica Angebot bis ca. Mitte Mai 2021
vorsieht, hätte für 1&1 Drillisch einen positiven Ergebniseffekt von ca. 30
Millionen Euro im Geschäftsjahr 2020, der als periodenfremder Ertrag im
Geschäftsjahr 2021 gebucht würde. Außerdem würde eine wesentliche Voraussetzung
für den von 1&1 Drillisch geplanten Aufbau eines leistungsfähigen 5G-Netzes
eintreten.
Die nunmehr mitgeteilte Einschätzung der EU-Kommission bezieht sich nicht auf
die von 1&1 Drillisch unter dem MBA MVNO-Vertrag eingeleiteten
Preisanpassungsverfahren. In diesen Verfahren fordert 1&1 Drillisch von
Telefónica rückwirkend Reduktionen der Vorleistungspreise des MBA
MVNO-Vertrags.
Maintal, 5. Februar 2021
1&1 Drillisch Aktiengesellschaft Der Vorstand
Ansprechpartner
Oliver Keil
Head of Investor Relations
Mail: ir@1und1-drillisch.de
Hinweis:
Im Sinne einer klaren und transparenten Darstellung werden in den Jahres- und
Zwischenabschlüssen der 1&1 Drillisch AG sowie in Ad-hoc-Mitteilung nach Art.
17 MAR - neben den nach International Financial Reporting Standards (IFRS)
geforderten Angaben - weitere finanzielle Kennzahlen wie z. B. EBITDA,
EBITDA-Marge, EBIT, EBIT-Marge oder Free Cashflow angegeben. Informationen zur
Verwendung, Definition und Berechnung dieser Kennzahlen finden sich im
Geschäftsbericht 2019 der 1&1 Drillisch AG auf der Seite 37 zur Verfügung.
Disclaimer: Diese Meldung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf
derzeitigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der 1&1 Drillisch AG
beruhen. Bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren
können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung, insbesondere die
Ergebnisse, die Finanzlage und die Geschäfte unserer Gesellschaft, wesentlich
von den hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Gesellschaft
übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren
oder sie an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
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