Aufsichtsrechtlicher

Offenlegungsbericht

1. Quartal 2021

der Aareal Bank Gruppe

Aufsichtsrechtlicher Offenlegungsbericht 1. Quartal 2021

  1. Vorwort
  2. Eigenmittelstruktur und Kapitalquoten
  3. Eigenmittelanforderungen
  4. Entwicklung der RWA und Eigenmittel­ anforderungen von AIRBA-Risikopositionen
  5. Verschuldungsquote

7 Impressum

Aufsichtsrechtlicher Offenlegungsbericht 1. Quartal 2021

Vorwort

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Vorwort

Die Aareal Bank Gruppe ist im Rahmen des einheitlichen europäischen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) als bedeutendes Kreditinstitut eingestuft und wird damit direkt von der Europäischen Zentralbank (EZB) beaufsichtigt.

Die von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) veröffentlichten Leitlinien zu den Offenlegungspflichten gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Capital Requirements Regulation, CRR) (EBA/GL/2016/11) konkretisieren die bestehenden Offenlegungsanforderungen.

Die Aareal Bank Gruppe fällt grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich der EBA-Leitlinien und hat somit formal die darin formulierten Offenlegungsanforderungen nicht zu erfüllen, da sie seitens der EZB weder auf Basis der delegierten Verordnung (EU) Nr. 1222/2014 als global systemrelevantes Institut (G-SRI) oder auf Basis von Art. 131 Abs. 3 CRD IV als anderweitig systemrelevantes Institut (A-SRI) eingestuft noch zur Erfüllung der EBA-Leitlinien verpflichtet wurde. Die Aareal Bank Gruppe erfüllt die EBA-Leitlinien jedoch vollumfänglich auf freiwilliger Basis.

Der Umfang der vierteljährlichen Offenlegung zum Berichtsstichtag 31. März 2021 orientiert sich an den Leitlinien EBA/GL/2016/11 in Verbindung mit den überarbeiteten Leitlinien zur Wesentlichkeit, zu Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Informationen sowie zur Häufigkeit der Offenlegung (EBA/GL/2014/14). Danach ist die Aareal Bank Gruppe verpflichtet, folgende Informationen auf viertel- jährlicher Basis offenzulegen:

  • Eigenmittelstruktur und Kapitalquoten,
  • Risikogewichtete Positionsbeträge (Risk Weighted Assets, RWA) und Eigenmittelanforderungen,
  • Entwicklung der RWA und der Eigenmittelanforderungen aller im AIRBA behandelten Risikopositionen sowie
  • Verschuldungsquote.

Den in den Teilen 2, 3 und 7 der CRR festgelegten Anforderungen wird auf Ebene der Aareal Bank Gruppe entsprochen. Dies resultiert aus der Nutzung der sogenannten "Waiver"-Regelung nach § 2a Abs. 1 Satz 1 KWG i. V. m. Art. 7 Abs. 3 CRR, wonach die Meldungen für Finanzholding- oder Institutsgruppen auf konsolidierter Basis erstellt werden dürfen. Übergeordnetes Unternehmen der Gruppe ist die Aareal Bank AG mit Sitz in Wiesbaden.

Unsere Angaben in dem vorliegenden, verkürzten Offenlegungsbericht beziehen sich sowohl auf den

Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) als auch auf den fortgeschrittenen IRB-Ansatz (Advanced Internal

Ratings-Based Approach, AIRBA).

Bei Zahlenangaben können sich aufgrund von Rundungen geringfügige Abweichungen ergeben.

Die Aareal Bank wendet die Übergangsbestimmungen zur Verringerung der Auswirkungen der Einführung des Bilanzierungsstandards IFRS 9 auf die regulatorischen Eigenmittel gemäß Art. 473a CRR nicht an. Dadurch entfallen die zusätzlichen, in den EBA-Leitlinien EBA/GL/2018/01 konkretisierten Offenlegungs- anforderungen.

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Eigenmittelstruktur und Kapitalquoten

Aufsichtsrechtlicher Offenlegungsbericht 1. Quartal 2021

Eigenmittelstruktur und Kapitalquoten

31.03.2021

Mio. €

Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen

2.500

Regulatorische Anpassungen

-252

Hartes Kernkapital (CET1)

2.248

Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen

300

Regulatorische Anpassungen

-

Zusätzliches Kernkapital (AT1)

300

Kernkapital (T1)

2.548

Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen

479

Regulatorische Anpassungen

-

Ergänzungskapital (T2)

479

Eigenmittel (TC)

3.027

in %

Harte Kernkapitalquote (CET1-Quote)

18,9

Kernkapitalquote (T1-Quote)

21,4

Gesamtkapitalquote (TC-Quote)

25,4

Im Vergleich zum letzten Offenlegungsstichtag 31. Dezember 2020 haben sich die an die Aufsicht gemeldete harte Kernkapitalquote (CET1-Quote) und die Kernkapitalquote (T1-Quote) leicht erhöht, während sich die Gesamtkapitalquote (TC-Quote) verringert hat.1) Ursächlich für diese Entwicklung sind der Rückgang der RWA (-232 Mio. €) bei gleichzeitigem Rückgang der Eigenmittel (-369 Mio. €).

Aufgrund von Neugeschäft und FX-Effekten ist das Exposure und damit auch die RWA im gewerblichen Immobilienkreditportfolio angestiegen. Rückzahlungen und Datenpflegemaßnahmen im Bestandsgeschäft sowie die turnusmäßige Aktualisierung der RWA für das Operationelle Risiko konnten die Effekte kom- pensieren.

Der Rückgang der Eigenmittel resultiert im Wesentlichen aus der Verringerung des Ergänzungskapitals (-331 Mio. €) aufgrund der Kündigung einer nachrangigen Schuldverschreibung in Höhe von nominal 300 Mio. €. Darüber hinaus hat sich das harte Kernkapital um 38 Mio. € reduziert. Die Reduzierung basiert insbesondere auf dem vorgeschriebenen Abzug der (Brutto-)Zuführungen zur Risikovorsorge (-26 Mio. €).

  1. Die an die Aufsicht gemeldeten Kapitalquoten weichen von den in der Zwischenmitteilung kommunizierten Kapitalquoten ab, da die Aareal Bank zum 31. März 2021 bei der EZB keinen Antrag auf Gewinneinbeziehung gestellt hat. Die in der Zwischenmitteilung ausgewiesene CET1-Quote beträgt 19,5 %.

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Eigenmittelanforderungen

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Eigenmittelanforderungen

Die Eigenmittelanforderungen für das Adressenausfallrisiko eines Geschäfts richten sich im KSA im

Wesentlichen nach

  1. der aufsichtsrechtlichen Zuordnung (bilanzielles, außerbilanzielles oder derivatives Geschäft),
  2. der Höhe des Kredits zum Zeitpunkt des Ausfalls (Exposure at Default, EaD)

und sind im AIRBA zusätzlich noch abhängig von

  1. der Ausfallwahrscheinlichkeit sowie
  2. dem erwarteten Verlust bei Ausfall.

Für die Eigenmittelanforderungen im KSA werden seitens der Aufsicht die Kreditkonversionsfaktoren für außerbilanzielle Geschäfte fest vorgegeben. Die Schuldner werden in Risikopositionsklassen eingeteilt und anhand der entsprechenden Risikopositionswerte risikogewichtet.

Vorleistungsrisiken als Bestandteil des Adressenausfallrisikos, die bei der Ermittlung der Auslastung des Kontrahentenlimits berücksichtigt werden, bestanden zum 31. März 2021 nicht.

Auf Basis des AIRBA- bzw. KSA-Berechnungsansatzes ergeben sich zum betrachteten Stichtag folgende risikogewichtete Positionsbeträge und Eigenmittelanforderungen, bezogen auf die aufsichtsrechtlich relevanten Risikoarten.

EU OV1: Übersicht über risikogewichtete Positionsbeträge (RWA)

Risikogewichtete

Eigenmittel-

Positionsbeträge (RWA)

anforderungen

31.03.2021

31.12.2020

31.03.2021

Mio. €

1

Kreditrisiko (ohne CCR)

9.862

9.886

789

2

darunter: Kreditrisikostandardansatz (KSA)

426

416

34

3

darunter: IRB-Basisansatz (FIRB)

-

-

-

4

darunter: fortgeschrittener IRB-Ansatz (AIRB)

8.709

8.795

697

5

darunter: Beteiligungen im IRB-Ansatz nach dem einfachen

Risikogewichtungsansatz oder dem IMA

727

675

58

6

Gegenparteiausfallrisiko (CCR)

421

517

33

7

darunter: Marktbewertungsmethode

212

288

17

8

darunter: Ursprungsrisikomethode

-

-

-

9

darunter: Standardmethode

-

-

-

10

darunter: auf dem internen Modell beruhende Methode (IMM)

-

-

-

11

darunter: risikogewichteter Forderungsbetrag für Beiträge an den Ausfallfonds einer ZGP

2

5

0

12

darunter: CVA

189

224

15

darunter: Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

19

-

1

13

Erfüllungsrisiko

-

-

-

14 Verbriefungspositionen im Anlagebuch (nach Anwendung der Obergrenze)

-

-

-

15

darunter: IRB-Ansatz

-

-

-

16

darunter: bankaufsichtlicher Formelansatz (SFA) zum IRB

-

-

-

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Aareal Bank AG published this content on 02 June 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 08 June 2021 08:34:00 UTC.