Aufsichtsrechtlicher Offenlegungsbericht 2020

der Aareal Bank Gruppe

Aufsichtsrechtlicher

Offenlegungsbericht 2020

3

Vorwort

56

Qualitative Informationen zur Nutzung

des Kreditrisiko-Standardansatzes

4

Zusammenfassung

57

Quantitative Informationen zur Nutzung

7

Risikomanagement

des Kreditrisiko-Standardansatzes

59

Qualitative Informationen zur Nutzung

7

Informationen über Regelungen

des IRB-Ansatzes

63

Quantitative Informationen zur Nutzung

zur Unternehmensführung

des IRB-Ansatzes

9

Anwendungsbereich des

71

Gegenparteiausfallrisiko

Regulierungsrahmens

71

Qualitative Angaben zum Gegenparteiausfallrisiko

9

Gegenüberstellung der Konsolidierungskreise

72

Quantitative Angaben zum Gegenparteiausfallrisiko­

12

Nutzung der "Waiver"-Regelung

12

Unterschiede zwischen Konsolidierungskreisen­ für

78

Liquiditätsrisiken

Rechnungslegungs- und für aufsichtsrechtliche

78

Liquiditätsrisikostrategie

Zwecke und Abbildung der Bilanzpositionen auf

78

Liquiditätscontrolling bzw. -management

regulatorische Risikokategorien

79

Liquiditätsdeckungsquote

14

Wichtige Ursachen für Unterschiede zwischen­

aufsichtsrechtlichen Risikopositionen und Buchwerten

81

Operationelle Risiken

im Jahresabschluss

81

Strategie für den Umgang mit Operationellen Risiken

82

Instrumente des Controllings Operationeller Risiken

16

Eigenmittel

82

Aufsichtsrechtliche Beurteilung

17

Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente

17

Offenlegung der Eigenmittel

83

Beteiligungsrisiken

21

Überleitung des bilanziellen Kapitals auf die

83

Beteiligungsrisikostrategie

regulatorischen Eigenmittel

85

Aufsichtsrechtliche Beurteilung

22

Eigenmittelanforderungen

25

Antizyklischer Kapitalpuffer

87

Marktrisiken

87

Marktrisikostrategie

88

Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko­

27

Kreditausfallrisiken und

im Standardansatz

allgemeine Informationen über

88

Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

die Kreditrisikominderung

89

Belastete und unbelastete

27

Kreditrisikostrategie

28

Risikovorsorge

Vermögenswerte

29

Allgemeine quantitative Informationen

über Kreditrisiken

92

Vergütung

36

Quantitative Informationen zur Kreditqualität

von Risikopositionen

92

Verschuldungsquote

50

Einem allgemeinen Zahlungsmoratorium

unterliegende Risikopositionen

95

Impressum

52 Allgemeine Informationen über Kreditrisikominderungen

Aufsichtsrechtlicher Offenlegungsbericht 2020

Vorwort

3

Vorwort

Ergänzend zu den Angaben im Geschäftsbericht der Aareal Bank Gruppe erläutern wir im vorliegenden Offenlegungsbericht geschäftspolitische Grundsätze und Sachverhalte, die für die Beurteilung unserer

Situation­ im aufsichtsrechtlichen Sinn relevant sind. Neben einer qualifizierten Beschreibung, wie wir

­Risiken identifizieren, bewerten, gewichten­ und überprüfen, enthält der Offenlegungsbericht detaillierte quantitative Aussagen über die Größenordnungen der einzelnen Bereiche.

Der Offenlegungsbericht setzt die Anforderungen gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

(Capital­ Requirements Regulation, CRR) um. Konkretisiert werden die bestehenden Offenlegungsanforde- rungen durch die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht (European Banking Authority, EBA) zur ­Offenlegung gemäß Teil 8 der CRR (EBA/GL/2016/11).

Die Aareal Bank Gruppe ist im Rahmen des einheitlichen europäischen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) als bedeutendes Kreditinstitut eingestuft und wird damit direkt­ von der Europäischen Zentralbank (EZB) beaufsichtigt.

Die Aareal Bank Gruppe fällt grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich der EBA-Leitlinien und hat somit formal die darin formulierten Offenlegungsanforderungen nicht zu erfüllen, da sie seitens­ der EZB weder auf Basis der delegierten Verordnung (EU) Nr. 1222/2014 als global systemrelevantes Institut (G-SRI) oder auf Basis von Art. 131 Abs. 3 CRD IV als anderweitig systemrelevantes Institut (A-SRI) ­eingestuft noch zur Erfüllung der EBA-Leitlinien verpflichtet wurde. Die Aareal Bank Gruppe erfüllt die EBA-Leitlinien jedoch vollumfänglich auf freiwilliger Basis.

Der Offenlegungsbericht wird auf Grundlage der in unserem Haus geltenden, schriftlich fixierten ­Regelungen und Verfahren zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen erstellt.

Entsprechend den Anforderungen des Art. 431 Abs. 3 CRR hat die Aareal Bank Gruppe durch eine

­Offenlegungsrichtlinie formelle Verfahren geschaffen, die die Erfüllung der Offenlegungsanforderungen sicherstellen. Die Offenlegungsrichtlinie der Aareal Bank Gruppe enthält Regelungen zu

  • Umfang und Inhalten der Offenlegungsanforderungen,
  • den Grundsätzen der Offenlegung, insbesondere zu Angemessenheit, Ausgestaltung des Berichts, Ort, Stichtag und Frequenz,
  • der Bestimmung der Wesentlichkeit vertrau­licher­ Informationen sowie Geschäftsgeheimnissen,
  • Verantwortlichkeiten und beteiligten Organisationseinheiten,
  • der Ausgestaltung des Offenlegungsprozesses,
  • den Datenquellen und relevanten IT-Systemen sowie
  • der Überprüfung der Offenlegungsverfahren.

Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der Offenlegungsanforderungen ist in ergänzenden Doku- menten detailliert beschrieben.

Die Aareal Bank Gruppe hat umfangreiche Kontrollverfahren im Rahmen ihres Offenlegungsprozesses ­implementiert, mit denen die offengelegten Daten auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Angemessenheit überprüft werden. Diese mit dem Offenlegungsprozess verbundenen Kontrollaktivitäten sind integraler Bestandteil des internen Kontrollsystems (IKS) der Aareal Bank Gruppe. Die Kontrollaktivitäten­ umfassen

4

Vorwort | Zusammenfassung

Aufsichtsrechtlicher Offenlegungsbericht 2020

neben der laufenden Kontrolle im Zuge des Erstellungsprozesses eine jährliche, zentrale­ Überprüfung der nachfolgenden Aspekte:

  • Angemessenheit der Angaben,
  • inhaltliche Ausgestaltung der offengelegten Angaben,
  • Häufigkeit der offengelegten Angaben,
  • aufsichtsrechtliche Neuerungen und Anpassungen.

Sowohl der Offenlegungsbericht als auch die Offenlegungsrichtlinie­ werden durch den Vorstand der ­Aareal Bank AG genehmigt.

Darüber hinaus wird die Einhaltung der Offenlegungsanforderungen regelmäßig durch die Interne

­Revision der Aareal Bank Gruppe überprüft. Insgesamt unterliegt der Offenlegungsbericht­ vergleichbaren Kontrollverfahren wie der Lagebericht der Finanzberichterstattung.

Gemäß den gesetzlichen Anforderungen bedarf der Offenlegungsbericht keines Bestätigungsvermerks und ist daher nicht testiert.

Der Offenlegungsbericht wird gemäß Art. 434 Abs. 1 CRR auf der Internetseite der Aareal Bank AG

unter­ dem Menüpunkt "Investor Relations" veröffentlicht. An gleicher Stelle werden zudem ausgewählte, für die Bank als relevant erachtete Angaben aus unterschiedlichen Offenlegungstabellen zusammen­ fassend veröffentlicht.

Die Aareal Bank AG veröffentlicht den Offenlegungsbericht auf vierteljährlicher Basis. Der Umfang

­orientiert sich dabei an den Leitlinien EBA/GL/2016/11 in Verbindung mit den überarbeiteten Leitlinien EBA/GL/2014/14.

Zusammenfassung

Übergeordnetes Unternehmen der Gruppe ist die Aareal Bank AG mit Sitz in Wiesbaden.

Den in den Teilen 2 und 3 der CRR festgelegten Anforderungen wird auf Ebene der Aareal Bank Gruppe entsprochen. Dies resultiert aus der Nutzung der sogenannten "Waiver"-Regelung nach § 2a Abs. 1 Satz 1 KWG i. V. m. Art. 7 Abs. 3 CRR, wonach die Meldungen für Finanzholding- oder Institutsgruppen auf konsolidierter Basis erstellt werden dürfen.

Unsere Angaben in diesem Offenlegungsbericht beziehen sich sowohl auf den Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) als auch auf den fortgeschrittenen IRB-Ansatz (Advanced Internal Ratings-Based Approach,­ AIRBA). Dabei gehen wir nur auf die für unser Haus einschlägigen Offenlegungsanforderungen explizit ein.

Die Aareal Bank hat zum Berichtsstichtag keine Verbriefungspositionen im Bestand, sodass die Offen­ legungsanforderungen gemäß Art. 449 CRR entfallen. Zudem werden die Übergangsbestimmungen zur Verringerung der Auswirkungen der Einführung des Bilanzierungsstandards IFRS 9 auf die regulatori- schen Eigenmittel gemäß Art 473a CRR nicht angewendet. Dadurch entfallen die zusätzlichen,­ in den EBA-Leitlinien EBA/GL/2018/01 konkretisierten Offenlegungsanforderungen.

Bei Zahlenangaben können sich aufgrund von Rundungen geringfügige Abweichungen ergeben.

Aufsichtsrechtlicher Offenlegungsbericht 2020

Zusammenfassung

5

Der Offenlegungsbericht beinhaltet die Anforderungen der CRR, sofern die erforderlichen Angaben nicht bereits an anderer Stelle veröffentlicht sind.

Die folgende Übersicht bietet einen Überblick, an welcher Stelle die Informationen zu den Offenlegungs- anforderungen gemäß Teil 8 der CRR ver­öffentlicht­ sind.

Des Weiteren wird auf bestimmte Sachverhalte, die bereits im Geschäftsbericht dargestellt sind, unter konkreter Nennung der dort dargestellten Informationen­ auf die entsprechende Fundstelle verwiesen.

CRR-

Kapitel im

Artikel

Inhalt

Offenlegungsbericht

Verweis auf andere Veröffentlichungen der Aareal Bank

431

Anwendungsbereich der

"Vorwort"

Offenlegungspflichten

435 (1)

Risikomanagementkonzept des

"Risikomanagement"

Geschäftsbericht Aareal Bank Gruppe:

Instituts­

(EU OVA)

- Risikobericht "Risikomanagement in der Aareal Bank Gruppe"

435 (1)

Allgemeine qualitative Informationen­

"Kreditrisiko und allgemeine

Geschäftsbericht Aareal Bank Gruppe:

über Kreditrisiken (EU CRA)

­Informationen über die Kredit­

- Risikobericht "Kreditgeschäft"

risikominderung"

- Risikobericht "Kreditausfallrisiken"

435 (1)

Qualitative Offenlegungspflichten

"Gegenparteiausfallrisiko"

Geschäftsbericht Aareal Bank Gruppe:

zum Gegenparteiausfallrisiko

- Risikobericht "Handelsgeschäft"

(EU CCRA)

- Risikobericht "Kreditrisikominderung von Handelsgeschäften"

435 (1)

Qualitative Offenlegungspflichten

"Marktrisiken"

Geschäftsbericht Aareal Bank Gruppe:

zum Marktrisiko (EU MRA)

- Risikobericht "Marktrisiken"

435 (1)

Offenlegung der Liquiditäts­

"Liquiditätsrisiken"

Geschäftsbericht Aareal Bank Gruppe:

deckungsquote und des

- Risikobericht "Liquiditätsrisiken"

Liquiditätsrisikomanagements

- Wirtschaftsbericht "Treasury-Portfolio"

435 (2)

Unternehmensführungsregelungen

"Informationen über Regelungen

Geschäftsbericht Aareal Bank Gruppe:

zur Unternehmensführung"

- Risikobericht "Anwendungs- und Verantwortungsbereiche für das

Risikomanagement"

- "Bericht des Aufsichtsrats der Aareal Bank, Wiesbaden"

Internetseite:

www.aareal-bank.com/ueber-uns/corporate-governance

www.aareal-bank.com/ueber-uns/unternehmensprofil/vorstand/

www.aareal-bank.com/ueber-uns/unternehmensprofil/aufsichtsrat

436

Anwendungsbereich

"Anwendungsbereich des

Geschäftsbericht Aareal Bank Gruppe:

Regulierungsrahmens"

- Konzernlagebericht "Grundlagen des Konzerns"

437

Eigenmittel

"Eigenmittel"

Geschäftsbericht Aareal Bank Gruppe:

- Konzernanhang "(78) Eigenmittel und Kapitalmanagement"

Internetseite:

- Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente: www.aareal-bank.com/­

investorenportal/finanzinformationen/aufsichtsrechtliche-offenlegung/­

archiv/2020/

- vollständige Bedingungen der Kapitalinstrumente: www.aareal-bank.com/

investorenportal/finanzinformationen/emissionsbedingungen-gemaess-

art-437-abs-1-buchstabe-c-crr/archiv/2020/

438

Eigenmittelanforderungen

"Eigenmittelanforderungen"

Geschäftsbericht Aareal Bank Gruppe:

- Konzernanhang "(78) Eigenmittel und Kapitalmanagement"

>

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Aareal Bank AG published this content on 26 April 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 27 April 2021 10:30:07 UTC.