Zürich (awp) - Der Industriekonzern ABB will seine jährliche Generalversammlung wie vorgesehen am 26. März durchführen. Teilnehmen dürfen die Aktionäre allerdings nicht, wie ABB am Mittwoch mitteilte. Die Stimmabgabe soll mittels Vollmacht über den Stimmrechtsvertreter geschehen.

ABB beruft sich dabei auf die Verordnung des Bundesrates über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. Die Frist zur Abgabe der Stimmen wird bis zum 25. März verlängert.

cf/uh