BERLIN (Dow Jones)--Die Betreibergesellschaft der Dorint-Hotelgruppe geht juristisch gegen die aus ihrer Sicht unzureichenden Corona-Hilfen vor. In einer Verfassungsbeschwerde bemängelt die DHI Dorint Hospitality & Innovation GmbH eine Ungleichbehandlung kleiner und großer Unternehmen. Die Betriebsverbote seit November würden für alle Hotels gelten, doch die entstandenen Kosten nicht für alle Betreiber vom Staat ausgeglichen.

"Heute befinden wir uns im 6. Monat des Lockdowns mit einem schwerwiegenden Eingriff in die Freiheit der Ausübung des Berufes nach Artikel 12 GG", zitiert die Welt am Sonntag aus der ihr vorliegenden Beschwerde. Dorint bemängelt, dass die Staatshilfen nicht in Abhängigkeit zu der Schwere des Eingriffs gewährt werden. Die Überbrückungshilfe-III ist zusammen mit weiteren Kompensationen auf höchstens 12 Millionen Euro pro Unternehmen begrenzt. Dorint beziffert dem Bericht zufolge aber die Verluste nach Abzug aller Hilfen auf 63 Millionen Euro bis Ende Juni.

Unverständlich sei aus DHI-Sicht vor allem die widersprüchliche EU-Politik: "Bundesbürger können ungehindert das Ausland bereisen, dort Hotelaufenthalte buchen, zurückkehren und - wenn es sich nicht um ein Risikogebiet handelt - sogar ohne Quarantäne wieder am normalen Leben teilnehmen. Dies ist eine Ungleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer in Deutschland", heißt es laut WamS im Beschwerdetext.

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May 02, 2021 08:24 ET (12:24 GMT)