IRW-PRESS: Adastra Labs Holdings Ltd.: Adastra unterzeichnet mit Muskoka Grown einen Vertrag zur
Auftragsverarbeitung und gemeinsamen Nutzung

LANGLEY, BC / 31. Juli 2020 - Adastra Labs Holdings Ltd. (CSE: XTRX) (FRANKFURT: D2EP) (Adastra),
ein vom kanadischen Gesundheitsministerium Health Canada lizenzierter Anbieter von Verarbeitungs-
und Analysedienstleistungen für den Cannabissektor, freut sich, den Abschluss eines
Auftragsverarbeitungsvertrags mit der Firma Muskoka Grown Ltd. (Muskoka Grown) bekannt zu geben.

Wir freuen uns, dass wir von der Firma Muskoka Grown zwei Lieferungen erhalten haben. Muskoka
Grown ist ein Cannabis-Anbaubetrieb, der für seine Premium-Produkte in kleinen Chargen bekannt
ist. Wir schätzen uns glücklich, auf die qualitativ hochwertigen Anbaumethoden dieser
Firma zurückgreifen zu können und wurden im Rahmen eines Abkommens zur
Auftragsverarbeitung und gemeinsamen Nutzung bis dato mit mehr als 900 kg Cannabisblüten und
Trim (Verarbeitungsreste) beliefert. Das von Muskoka Grown angebaute Cannabis wird bei uns zu
hochwertigem Destillat verarbeitet und wir hoffen auf die Fortsetzung unserer vertraglichen
Beziehungen, meint Andy Hale, CEO von Adastra.

Im Rahmen der vereinbarten Auftragsverarbeitung beliefert Muskoka Grown Adastra mit
Cannabis-Biomasse, die anschließend von Adastra zu Cannabisdestillat verarbeitet wird. Das von
Adastra hergestellte Produkt, ein hochgradiges Cannabisdestillat, wird zu gleichen Teilen auf beide
Unternehmen aufgeteilt.

Das Spezialgebiet von Muskoka Grown ist und bleibt die Herstellung von frisch verpackten
Trockenprodukten; es freut uns aber sehr, unser hochgradiges Cannabis auch als Biomasse für die
Verarbeitung zur Verfügung zu stellen. Diese strategische Partnerschaft, die uns die
Möglichkeit bietet, unsere Einnahmen zu diversifizieren, ist für uns von großem
Wert, bekräftigt David Grand, CEO & Gründer von Muskoka Grown. 

Über Adastra Labs Holdings Ltd. 

Adastra Labs Holdings Ltd. ist ein in British Columbia ansässiges Cannabisunternehmen mit
Firmensitz in Langley. Am Standort befinden sich außerdem eine von Health Canada lizenzierte
und dem Standard entsprechende Verarbeitungsanlage sowie ein Analyse- und Testlabor. Adastra ist in
der Lage, Cannabisextrakte durch superkritische CO2-Extraktion und sekundäre Destillation
herzustellen und während des Herstellungsverfahrens auch Qualitätskontrollen
durchzuführen. Solche Extrakte können ganz einfach in Esswaren, Getränke, Cremes,
Tinkturen, Vape-Kartuschen und andere Produkte integriert werden, die für den kanadischen Markt
für medizinisches Cannabis und Cannabis als Genussmittel für Erwachsene bestimmt sind.

www.adastralabs.ca

Über Muskoka Grown Limited

Muskoka Grown ist ein von gemeinschaftlichen Interessen getragenes Cannabisunternehmen, dem es
ein Anliegen ist, handwerkliche Cannabisprodukte in Premiumqualität herzustellen,
wertschöpfende Beziehungen zu den umliegenden Gemeinden aufzubauen und einen positiven Beitrag
zur Erhaltung unserer Umwelt zu leisten. Muskoka Grown betreibt auf einer Fläche von 65.000
Quadratfuß einen Cannabisanbau- und Cannabisverarbeitungsbetrieb in Ontario, der eigens
für diesen Zweck errichtet wurde. Das Unternehmen widmet sich mit großer Leidenschaft dem
Anbau von Cannabis in kleinen Chargen in sogenannten Growrooms und versorgt den legalen Markt
für Cannabis als Genussmittel für Erwachsene mit frisch verpackten Cannabisprodukten.

Weitere Informationen über Muskoka Grown erhalten Sie auf unserer Website unter
www.muskokagrown.com 

Anlegerkontakt:
Broidy Rondelet
Unternehmensentwicklung & Investor Relations
broidyrondelet@muskokagrown.com

Andrew Hale 
Chief Executive Officer 
Adastra Labs Holdings Ltd. 
Tel: (778) 715-5011 
E-Mail: andy@adastralabs.ca

Stephen Brohman 
Chief Financial Officer 
Adastra Labs Holdings Ltd. 
Tel: (778) 715-5011 
E-Mail: steve@adastralabs.ca

Adresse:  5451 275 Street, Langley, BC V4W 3X8
Tel: 778-715-5011
Fax: 844-874-9893
 
VORSORGLICHER HINWEIS IN BEZUG AUF ZUKUNFTSGERICHTETE INFORMATIONEN: Diese Pressemitteilung
enthält zukunftsgerichtete Aussagen und zukunftsgerichtete Informationen (zusammen
zukunftsgerichtete Aussagen) im Sinne der einschlägigen kanadischen Wertpapiergesetze. Mit
Ausnahme historischer Fakten handelt es sich bei allen Aussagen in dieser Pressemeldung um
zukunftsgerichtete Aussagen, die auf den Erwartungen, Schätzungen und Prognosen zum Zeitpunkt
dieser Pressemeldung basieren. Alle Aussagen, in Bezug auf Vorhersagen, Erwartungen,
Überzeugungen, Plänen, Projektionen, Zielen, Annahmen, zukünftigen Ereignissen oder
Leistungen (beinhalten häufig, aber nicht immer Ausdrücke wie "erwartet" oder "erwartet
nicht", "wird erwartet", "geht davon aus" oder "geht nicht davon aus", "plant", "budgetiert",
"geplant", "prognostiziert", "schätzt", "glaubt" oder "beabsichtigt" oder Variationen solcher
Wörter und Phrasen, oder die Angabe, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse
"eintreten können" oder "könnten", "würden", "möglicherweise eintreten" oder
"werden") sind keine Aussagen über historische Fakten und können zukunftsgerichtete
Aussagen sein. In dieser Pressemitteilung beziehen sich zukunftsgerichtete Aussagen unter anderem
auf: Adastras Erwartungen bezüglich der Erfüllung seiner Verpflichtungen unter seinen
Vereinbarungen, Aufträgen und dem Erhalt der wirtschaftlichen Vorteile solcher Vereinbarungen
oder Aufträgen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren zwangsläufig auf einer Reihe von
Schätzungen und Annahmen, die zwar vernünftig sind, aber dennoch bekannten und unbekannten
Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren unterliegen, die dazu führen könnten, dass
sich die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von jenen
unterscheiden, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen explizit oder implizit zum Ausdruck
gebracht wurden. Zu diesen Faktoren zählen, ohne Einschränkung darauf, auch allgemeine
geschäftliche, wirtschaftliche, wettbewerbsbezogene, politische und soziale Unsicherheiten. Es
kann nicht garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Aussagen als wahrheitsgemäß
herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter
Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Den Lesern wird daher empfohlen, sich
nicht vorbehaltslos auf die in dieser Pressemeldung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen und
Informationen zu verlassen.  Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, besteht für Adastra keine
Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu Annahmen, Meinungen, Prognosen oder anderen Faktoren
im Falle von Änderungen zu aktualisieren.

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