DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: adidas AG / Bekanntmachung nach Art. 2  
Abs. 1 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission zur Verordnung  
(EU) Nr. 596/2014 (MAR)                                                        
adidas AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation                      
                                                                               
15.10.2021 / 09:24                                                             
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG.                                                
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Herzogenaurach, den 15. Oktober 2021                                           
                                                                               
Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der 
Kommission zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)                              
                                                                               
Erwerb eigener Aktien                                                          
                                                                               
Das von der adidas AG (die "Gesellschaft") mit Pressemitteilung vom 14. Oktober
2021 angekündigte Aktienrückkaufprogramm wird ab dem 18. Oktober 2021          
durchgeführt. Im Zeitraum bis längstens zum 31. Dezember 2021 sollen eigene    
Aktien der Gesellschaft zu Anschaffungskosten in Höhe von insgesamt bis zu 450 
Mio. € (ohne Erwerbsnebenkosten), höchstens jedoch 12.839.970 Aktien, über die 
Börse und/oder ein multilaterales Handelssystem im Sinne von § 2 Abs. 6        
Börsengesetz zurückgekauft werden.                                             
                                                                               
Die Gesellschaft darf die zurückerworbenen Aktien für sämtliche Zwecke gemäß   
der ihr durch die Hauptversammlung vom 12. Mai 2021 erteilten Ermächtigung     
verwenden; sie beabsichtigt jedoch, jedenfalls den weit überwiegenden Teil der 
zurückerworbenen Aktien einzuziehen.                                           
                                                                               
Mit dem Rückkauf oder einzelner Teile davon können im Auftrag und für Rechnung 
der Gesellschaft eine oder mehrere unabhängige Banken beauftragt werden. Diese 
treffen ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien          
unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Das Recht der Gesellschaft, 
das Mandat einer oder aller Banken vorzeitig zu beenden und/oder den Auftrag   
auf eine oder mehrere andere Banken zu übertragen, bleibt unberührt.           
                                                                               
Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben
jederzeit ausgesetzt, unterbrochen und gegebenenfalls wiederaufgenommen werden.
                                                                               
                                                                               
Die mandatierten Banken werden verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 
der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016  
("EU-VO") zu beachten. Sämtliche Transaktionen unter dem Aktienrückkaufprogramm
werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 EU-VO entsprechenden Weise 
spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt      
gegeben. Ferner wird die Gesellschaft die Geschäfte auf ihrer Internetseite    
unter www.adidas-group.de veröffentlichen und dafür sorgen, dass die           
Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe dort mindestens fünf Jahre öffentlich 
zugänglich bleiben.                                                            
                                                                               
Herzogenaurach, den 15. Oktober 2021                                           
                                                                               
adidas AG                                                                      
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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15.10.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch             

Unternehmen: adidas AG           

             Adi-Dassler-Straße 1

             91074 Herzogenaurach

             Deutschland         

Internet:    www.adidas-group.com







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1241078  15.10.2021