Vereinbarung über einen Unternehmenszusammenschluss und ein Umtauschangebot für alle ADVA-Aktien

DGAP-Ad-hoc: ADVA Optical Networking SE / Schlagwort(e): Firmenzusammenschluss 
ADVA Optical Networking SE und ADTRAN, Inc., unterzeichnen eine Vereinbarung   
über einen Unternehmenszusammenschluss und ein Umtauschangebot für alle        
ADVA-Aktien                                                                    
                                                                               
30.08.2021 / 13:48 CET/CEST                                                    
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU)  
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ADVA Optical Networking SE und ADTRAN, Inc., unterzeichnen eine Vereinbarung   
über einen Unternehmenszusammenschluss und ein Umtauschangebot für alle        
ADVA-Aktien                                                                    
                                                                               
München, Deutschland, 30. August 2021. ADVA Optical Networking SE ("ADVA") und 
ADTRAN, Inc. ("ADTRAN") haben heute eine Zusammenschlussvereinbarung (Business 
Combination Agreement - "BCA") getroffen, mit der ein global führender Anbieter
von Ende-zu-Ende Glasfasernetzwerklösungen für Netzbetreiber, Unternehmen und  
Behörden geschaffen werden soll. Zur Umsetzung des                             
Unternehmenszusammenschlusses sollen ADVA und ADTRAN unter einer neuen         
Holdinggesellschaft zusammengeführt werden, die von ADTRAN als                 
Tochtergesellschaft gegründet worden ist und die eine Börsennotierung an der   
NASDAQ und der Frankfurter Wertpapierbörse beantragen wird ("HoldCo"). Im BCA  
ist vorgesehen, dass ADVA und ADTRAN jeweils eine unmittelbare                 
Tochtergesellschaft der HoldCo werden; ADTRAN aufgrund einer Verschmelzung nach
US-Recht und ADVA durch ein öffentliches Umtauschangebot ("Angebot") an alle   
ADVA-Aktionäre. Die HoldCo hat unmittelbar nach Abschluss der                  
Zusammenschlussvereinbarung ihre Absicht zur Abgabe eines freiwilligen         
Übernahmeangebots in Gestalt eines Umtauschangebots nach § 10 Absatz 1 Satz 1, 
Absatz 3 WpÜG bekanntgegeben.                                                  
                                                                               
Gemäß den Bedingungen des Angebots wird jede ADVA-Aktie gegen 0,8244           
HoldCo-Aktien getauscht, was einem Wert von EUR 17,17 pro Aktie entspricht,    
basierend auf dem ADTRAN-Schlusskurs von USD 24,57 sowie einer Prämie von 33 % 
auf den ADVA-Schlusskurs, jeweils zum 27. August 2021, dem letzten Handelstag  
vor der Unterzeichnung des BCA. Auf der Basis von volumengewichteten           
Drei-Monats-Durchschnittskursen beträgt das Angebot EUR 14,98 pro ADVA-Aktie,  
basierend auf dem volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs von ADTRAN  
vom 27. August 2021. Dies entspricht einer Prämie von 22 % auf den             
volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs von ADVA im gleichen Zeitraum,
einem Eigenkapitalwert von EUR 789 Millionen und einem Unternehmenswert von EUR
759 Millionen, was einem impliziten Multiple von 1,3x des LTM-Umsatzes zum 30. 
Juni 2021 entspricht. Die ADTRAN Aktien werden im Verhältnis eins zu eins in   
Aktien der neuen Holdinggesellschaft eingetauscht. Sollten sämtliche           
ADVA-Aktionäre das Angebot annehmen, wären nach Vollzug des                    
Unternehmenszusammenschlusses die ADVA-Aktionäre mit etwa 46% und die ADTRAN   
Aktionäre mit etwa 54% an der HoldCo beteiligt.                                
                                                                               
Der Vollzug der Transaktion wird im zweiten oder dritten Quartal 2022 erwartet 
und wird unter bestimmten Bedingungen stehen. Dazu gehören die Erteilung aller 
erforderlichen kartellrechtlichen und außenwirtschaftsrechtlichen Freigaben,   
die Erreichung einer Mindestannahmeschwelle von 70% der ausgegebenen           
ADVA-Aktien, die Zustimmung der Hauptversammlung von ADTRAN, die Nichtvornahme 
bestimmter Handlungen seitens ADVA sowie den Nichteintritt bestimmter          
wesentlicher nachteiliger Ereignisse und andere übliche Vollzugsbedingungen.   
                                                                               
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats von ADVA begrüßen das       
Angebot. Vorbehaltlich einer Prüfung der Angebotsunterlage, ihrer Sorgfalts-   
und sämtlicher anderer gesetzlichen Pflichten beabsichtigten sie, das          
Umtauschangebot zu unterstützen.                                               
                                                                               
Im Hinblick auf den geplanten Zusammenschluss hat die HoldCo mit der EGORA     
Holding GmbH und deren hundertprozentigen Tochtergesellschaft EGORA Investment 
GmbH eine verbindliche Vereinbarung (irrevocable undertaking) geschlossen, in  
der diese sich verpflichtet haben, das Umtauschangebot für Aktien anzunehmen,  
die insgesamt etwa 13,7 % des Grundkapitals von ADVA ausmachen.                
                                                                               
Das zusammengeschlossene Unternehmen wird unter dem Namen ADTRAN Holdings, Inc.
geführt werden und sein globales Headquarter in Huntsville, Alabama haben. Das 
europäische Headquarter soll sich in Planegg/Martinsried bei München befinden. 
Das "Board of Directors" der HoldCo soll nach dem Closing aus neun Personen    
bestehen und mit drei Vertretern von ADVA und sechs Vertretern von ADTRAN      
besetzt sein. Thomas Stanton, ADTRANs Chairman und CEO, soll nach dem Vollzug  
der Transaktion dieselbe Funktion bei dem zusammengeschlossenen Unternehmen    
übernehmen. ADVAs CEO, Brian Protiva, wird in die Rolle des Executive Vice     
Chairman wechseln. Aus ADVAs Aufsichtsrat sollen der Vorsitzende Nikos         
Theodosopoulos und Johanna Hey Mitglieder des Board of Directors des neuen     
Unternehmens werden. ADTRANs CFO, Michael Foliano, wird seine aktuelle Rolle   
behalten und ADVAs CTO, Christoph Glingener, soll die gleiche Funktion bei dem 
zusammengeschlossenen Unternehmen übernehmen.                                  
                                                                               
Auf Basis der veröffentlichten Geschäftsergebnisse für die zwölf Monate vor dem
30. Juni 2021 wird das zusammengeschlossene Unternehmen jährliche Umsätze von  
ca. USD 1,2 Milliarden erwirtschaften. Mit dem Zusammenschluss streben ADVA und
ADTRAN innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Transaktion jährliche      
Synergien von ca. USD 52 Millionen vor Steuern an. Zur Erreichung dieser       
Synergien werden Einmalaufwendungen in Höhe von ca. USD 37 Millionen erwartet, 
wobei die Transaktionskosten der Parteien bereits eingerechnet sind.           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Investorenkontakt:                                                             
Steven Williams                                                                
t: +49 89 890 66 59 18                                                         
ir@adva.com                                                                    
                                                                               
Pressekontakt:                                                                 
Gareth Spence                                                                  
Tel.: +44 1904 69 93 58                                                        
public-relations@adva.com                                                      
                                                                               
                                                                               
Wichtige Informationen für Anleger und Wertpapierinhaber                       
                                                                               
Diese Ankündigung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung  
zur Abgabe eines Angebotes zum Kauf von Aktien noch eine Aufforderung zu einer 
Stimmabgabe oder Zustimmung dar. Es stellt weder einen Angebotsprospekt noch   
ein einem solchen Angebotsprospekt gleichstehendes Dokument dar. Wertpapiere   
werden ausschließlich mittels eines Prospekts angeboten, der den Anforderungen 
der Section 10 des US-Wertpapiergesetzes von 1933 (U.S. Securities Act of 1933)
in seiner jeweils geltenden Fassung, genügt sowie den Anforderungen anwendbaren
europäischen und deutschen Rechts.                                             
                                                                               
Im Zusammenhang mit der angestrebten Transaktion zwischen ADTRAN und ADVA, wird
erwartet, dass Acorn HoldCo, Inc. ("Acorn HoldCo") ein Registration Statement  
(Form S-4) bei der SEC einreichen wird, welches Folgendes beinhalten wird: (1) 
ein proxy statment von ADTRAN, das zugleich auch den Prospekt für Acorn HoldCo 
darstellen wird, sowie (2) einen Angebotsprospekt von Acorn HoldCo, der im     
Zusammenhang mit dem Angebot von HoldCo-Aktien für den Erwerb der von          
US-Aktionären gehaltenen ADVA-Aktien verwendet werden soll. Sobald verfügbar,  
wird ADTRAN das proxy statement/den Prospekt für Zwecke des Beschlusses der    
ADTRAN-Aktionäre über den Merger von ADTRAN und einer mittelbaren              
hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Acorn HoldCo auf dem Postweg an     
seine Aktionäre übersenden und wird Acorn HoldCo den Angebotsprospekt im       
Zusammenhang mit dem Angebot von Acorn HoldCo zum Erwerb aller ausstehenden    
ADVA-Aktien an die ADVA-Aktionäre in den Vereinigten Staaten senden. Es wird   
erwartet, das Acorn HoldCo auch eine Angebotsunterlage bei der BaFin einreichen
wird.                                                                          
                                                                               
Anleger und Wertpapierinhaber von ADTRAN und ADVA werden dringend gebeten, das 
proxy statement/den Prospekt, die Angebotsunterlage sowie andere Dokumente, die
bei der SEC eingereicht werden, vollständig und aufmerksam zu lesen, sobald    
diese verfügbar sind, weil darin wichtige Informationen enthalten sein werden. 
                                                                               
Anleger und Wertpapierinhaber werden Exemplare des proxy statement/des         
Prospekts (sobald verfügbar) sowie weiterer Dokumente, die von ADTRAN oder     
Acorn HoldCo bei der SEC eingereicht wurden, auf der von der SEC unterhaltenen 
Internetseite www.sec.gov kostenlos abrufen können. Exemplare der von ADTRAN   
bei der SEC eingereichten Dokumente werden auf der Seite                       
https://investors.adtran.com unter der Überschrift "SEC Filings" kostenlos     
abrufbar sein. Darüber hinaus wird eine deutschsprachige Fassung der           
Angebotsunterlage im Wege der Bekanntgabe im Internet unter www.acorn-offer.com
sowie durch das Vorhalten kostenfreier Exemplare beim Settlement Agent         
veröffentlicht werden. Eine unverbindliche, von der BaFin nicht geprüfte       
englische Übersetzung der Angebotsunterlage wird außerdem im Internet und      
www.acorn-offer.com erhältlich sein.                                           
                                                                               
Ausgewählte Information zu den Teilnehmern                                     
                                                                               
ADTRAN, ADVA und Acorn HoldCo sowie deren jeweilige Organmitglieder können im  
Rahmen des angestrebten Unternehmenszusammenschlusses möglicherweise als       
Teilnehmer einer proxy-solicitation gegenüber Aktionären von ADTRAN angesehen  
werden. Angaben zu den Personen, bei denen es sich nach den Vorschriften der   
SEC um Teilnehmer einer proxy-solicitation gegenüber den Aktionären von ADTRAN 
im Zusammenhang mit dem angestrebten Unternehmenszusammenschluss handelt, sowie
Ausführungen zu den von diesen Personen mittelbar oder unmittelbar gehaltenen  
Beteiligungen (in Form von Wertpapieren oder in anderer Form) werden in dem    
proxy statement/Prospekt enthalten sein, der bei der SEC einzureichen ist.     
Angaben hinsichtlich der Organmitglieder von ADTRAN finden sich im             
Geschäftsbericht von ADTRAN (Form 10-K) für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 
2020 sowie im proxy statement für ADTRAN (Schedule 14A) vom 30. März 2021, die 
bei der SEC eingereicht wurden und bei den vorstehend genannten Bezugsquellen  
kostenfrei erhältlich sind. Weitere Informationen zu den Teilnehmern an der    
proxy-soliciation und eine Beschreibung von deren direkten und indirekten      
Interessen, in Form von Anteilsbesitz oder in anderer Weise, werden im proxy   
statement/Prospekt und andere relevanten Materialien, die bei der SEC im       
Hinblick auf die vorgeschlagene Transaktion eingereicht werden, enthalten sein.
                                                                               
                                                                               
(Hinweise zu) Zukunftsgerichteten Aussagen                                     
                                                                               
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen (forward-looking          
statements) im Sinne von Section 27A des US-Wertpapiergesetzes von 1933 und    
Section 21E des US-Wertpapierhandelsgesetzes von 1934 (Securities Exchange Act 
of 1934), in ihrer jeweils geltenden Fassung. Solche zukunftsgerichteten       
Aussagen sind erkennbar an Worten wie "annehmen", "der Ansicht sein",          
"fortsetzen", "schätzen", "erwarten", "untersuchen", "bewerten",               
"beabsichtigen", "könnte", "möglicherweise", "planen", "potenziell",           
"vorhersagen", "projizieren", "suchen", "sollte" wird sowie der jeweiligen     
Verneinung hiervon und vergleichbaren Ausdrücken. Solche zukunftsgerichteten   
Aussagen sind lediglich Vorhersagen und beinhalten bekannte und unbekannte     
Risiken und Unsicherheiten, auf die ADTRAN und ADVA keinen Einfluss haben.     
                                                                               
Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen insbesondere Aussagen hinsichtlich der    
Vorteile des angestrebten Unternehmenszusammenschlusses, zu Integrationsplänen 
und erwarteten Synergien sowie hinsichtlich des erwarteten künftigen Wachstums 
und der zukünftigen Finanz-, Vermögens- und Ertragslage. Zukunftsgerichtete    
Aussagen beinhalten Risiken und Unsicherheitsfaktoren, die dazu führen können, 
dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den vorhergesagten oder       
erwarteten Ergebnissen abweichen. Es ist ungewiss, ob sich diese               
zukunftsgerichteten Aussagen als zutreffend und richtig erweisen oder dass die 
prognostizierten oder erwarteten künftigen Ergebnisse tatsächlich erzielt      
werden. Zu den Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen        
Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen  
Ergebnissen abweichen können, gehören insbesondere: der voraussichtliche       
Zeitpunkt und die Wahrscheinlichkeit des Vollzugs des                          
Unternehmenszusammenschlusses, einschließlich des Zeitpunktes des Erhalts bzw. 
der Auflagen etwaig erforderlicher behördlicher oder aufsichtsrechtlicher      
Genehmigungen des Unternehmenszusammenschlusses, die die erwarteten Vorteile   
mindern oder die Parteien dazu veranlassen können, die Transaktion abzubrechen;
der Eintritt von Ereignissen, Änderungen oder sonstigen Umständen, die zu einer
Beendigung der Unternehmenszusammenschlussvereinbarung führen könnten; die     
Fähigkeit, den angestrebten Unternehmenszusammenschluss erfolgreich            
abzuschließen; infolge des angestrebten Unternehmenszusammenschlusses          
auferlegte aufsichtsrechtliche oder sonstige Beschränkungen; der Erfolg des    
Unternehmens im Anschluss an den angestrebten Unternehmenszusammenschluss; die 
Fähigkeit, das Unternehmen ADTRAN und ADVA erfolgreich zu integrieren; die     
Möglichkeit, dass die ADTRAN-Aktionäre der                                     
Unternehmenszusammenschlussvereinbarung die Zustimmung verweigern oder dass im 
Rahmen des öffentlichen Übernahmeangebots unter Umständen die erforderliche    
Anzahl an ADVA-Aktien nicht eingereicht wird; das Risiko, dass die Parteien    
möglicherweise nicht in der Lage sind, die Vollzugsbedingungen für den         
angestrebten Unternehmenszusammenschluss fristgerecht oder überhaupt zu        
erfüllen; Risiken im Zusammenhang mit der Beeinträchtigung der Ressourcen der  
Geschäftsleitung hinsichtlich des normalen Geschäftsablaufs durch den          
angestrebten Unternehmenszusammenschluss; das Risiko nachteiliger Folgen der   
Ankündigung oder des Vollzugs des angestrebten Unternehmenszusammenschlusses   
auf den Börsenkurs der Stammaktien von ADTRAN oder ADVA oder die Fähigkeit von 
ADTRAN und ADVA, Kunden bzw. Mitarbeiter in Schlüsselpositionen zu halten oder 
einzustellen und Beziehungen zu ihren jeweiligen Lieferanten und Kunden        
aufrechtzuerhalten bzw. auf ihr Betriebsergebnis oder ihre Unternehmen         
allgemein; das Risiko, dass Acorn HoldCo unter Umständen nicht die erwarteten  
Synergieeffekte erzielen kann oder sich die Erzielung dieser Synergieeffekte   
als langwieriger oder kostenintensiver als geplant herausstellt; das Risiko von
Umsatzschwankungen aufgrund langwieriger Verkaufs- und Genehmigungsverfahren,  
die von großen und anderen Netzanbietern für neue Produkte verlangt werden; das
Risiko, das durch mögliches Eindringen in Informationssysteme und Cyberangriffe
entsteht; das Risiko, dass ADTRAN, ADVA oder das kombinierte Unternehmen nach  
dem Zusammenschluss nicht in der Lage sind, effektiv zu konkurrieren, auch     
durch Produktverbesserungen und -entwicklung; und die weiteren Faktoren, die in
den veröffentlichen Jahres- und Zwischenberichten von ADVA und in den auf der  
Internetseite der SEC (www.sec.gov) verfügbaren, zur Veröffentlichung bei der  
SEC eingereichten Unterlagen (public filings) von ADTRAN und Acorn HoldCo      
jeweils ausgeführt sind, insbesondere die unter den Überschriften              
"Risikofaktoren" und "zukunftsgerichtete Aussagen" in Formular 10-K von ADTRAN 
für das zum 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr und dem Form 10-Q von      
ADTRAN zum Quartalsende am 30. Juni 2021 erläutert sind. Die vorstehende Liste 
an Risikofaktoren ist nicht abschließend. Die Risiken sowie sonstige mit dem   
geplanten Unternehmenszusammenschluss verbundene Risiken werden näher erläutert
im proxy statement/im Prospekt und in dem Angebotsprospekt, die im bei der SEC 
einzureichenden Registration Statement (Form S-4) enthalten sind und in einer  
Angebotsunterlage bzw. in etwaigen bei der BaFin im Zusammenhang mit dem       
geplanten Unternehmenszusammenschluss einzureichenden Prospekten oder          
Prospektergänzungen. Angesichts dieser Risiken, Unsicherheitsfaktoren und      
Annahmen werden die in den zukunftsgerichteten Aussagen beschriebenen          
Ereignisse unter Umständen nicht oder in einem anderen Ausmaß oder zu einem    
anderen Zeitpunkt eintreten als dies von ADTRAN, ADVA und Acorn HoldCo         
beschrieben wurde. Sämtliche dieser Faktoren sind schwer vorherzusagen und     
liegen außerhalb des Einflussbereiches von ADTRAN, ADVA und Acorn HoldCo.      
Sämtliche in diesem Dokument enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen basieren 
auf den ADTRAN, ADVA und Acorn HoldCo am Tag der Veröffentlichung dieses       
Dokuments zur Verfügung stehenden Informationen; ADTRAN, ADVA und Acorn HoldCo 
schließen jeweils jegliche Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überarbeitung 
etwaiger zukunftsgerichteter Aussagen aus, sei es aufgrund neuer Informationen,
künftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, und es wird keine solche        
Verpflichtung übernommen, soweit dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.     
                                                                               
Es sollte auch beachtet werden, dass die prognostizierten Finanzinformationen  
für die kombinierte Geschäftsentwicklung von ADTRAN und ADVA auf den           
Schätzungen, Annahmen und Prognosen des Managements beruhen und nicht in       
Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften der Regulation
S-X in Bezug auf Pro-Forma-Finanzinformationen erstellt wurden, und die        
erforderlichen Pro-Forma-Anpassungen nicht vorgenommen wurden und darin nicht  
enthalten sind. Keine dieser Informationen sollte isoliert von oder als Ersatz 
für die historischen Finanzberichte von ADTRAN oder ADVA betrachtet werden.    
Wichtige Risikofaktoren könnten dazu führen, dass die tatsächlichen zukünftigen
Ergebnisse und andere zukünftige Ereignisse wesentlich von den gegenwärtigen   
Einschätzungen des Managements abweichen, insbesondere die Risiken, dass: eine 
Vollzugsbedingung für den Abschluss des geplanten Unternehmenszusammenschlusses
nicht erfüllt wird; eine behördliche Genehmigung, die für den geplanten        
Unternehmenszusammenschluss erforderlich sein könnte, sich verzögert, gar nicht
oder unter Bedingungen eingeholt wird, die nicht erwartet werden; ADTRAN oder  
ADVA nicht in der Lage ist, die Synergien und die Wertschöpfung zu erzielen,   
die durch den geplanten Unternehmenszusammenschluss angestrebt werden; eine    
unverzügliche Integration nicht möglich ist; die Zeit und Aufmerksamkeit des   
Managements auf transaktionsbezogene Fragen gelenkt wird; die durch die        
Transaktion verursachten Störungen die Aufrechterhaltung von geschäftlichen,   
vertraglichen und betrieblichen Beziehungen erschweren; sich die               
Kreditwürdigkeit des kombinierten Unternehmens nach dem geplanten              
Unternehmenszusammenschluss verschlechtert; Gerichtsverfahren gegen ADTRAN,    
ADVA oder das kombinierte Unternehmen eingeleitet werden; ADTRAN, ADVA oder das
kombinierte Unternehmen nicht in der Lage sind, Mitarbeiter in                 
Schlüsselpositionen zu halten; und sich die Ankündigung oder der Vollzug des   
geplanten Unternehmenszusammenschlusses negativ auf den Börsenkurs der         
ADTRAN-Aktien und der Stammaktien von ADVA oder auf die Betriebsergebnisse von 
ADTRAN und ADVA auswirkt.                                                      
                                                                               
Es bleibt völlig unsicher, ob eines der im Rahmen der zukunftsgerichteten      
Aussagen angesprochenen Ereignisse eintreten wird, welche Auswirkungen sein    
Eintritt auf das operative Ergebnis, die Finanzlage oder den Cashflow von      
ADTRAN oder ADVA haben würde. Sollte eines dieser Risiken oder einer der       
Unsicherheitsfaktoren tatsächlich eintreten, könnte diese Entwicklung          
nachteilige Auswirkungen auf die geplante Transaktion, auf ADTRAN oder ADVA    
haben, sowie auf ADTRANs und ADVAs Fähigkeit die geplante Transaktion          
erfolgreich abzuschließen bzw. die von der Transaktion erwarteten Vorteile zu  
verwirklichen. Wir weisen darauf hin, dass Sie sich nicht auf die              
zukunftsgerichteten Aussagen von ADTRAN und ADVA verlassen sollen. Diese       
zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten und Annahmen 
der Managements in Bezug auf künftige Ereignisse und betriebliche Leistungen   
und sind nur zum Zeitpunkt dieser Aussage gültig. Weder ADTRAN noch ADVA       
übernehmen eine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überarbeitung etwaiger   
zukunftsgerichteter Aussagen, sei es aufgrund neuer Informationen, künftiger   
Ereignisse oder aus anderen Gründen.                                           
                                                                               
Das Angebot                                                                    
                                                                               
Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur   
Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien an ADVA dar. Die endgültigen      
Bedingungen und weitere das öffentliche Angebot betreffende Bestimmungen werden
in der Angebotsunterlage enthalten sein, sobald deren Veröffentlichung von der 
BaFin gestattet worden ist. Anleger und Wertpapierinhaber von ADVA werden      
dringend gebeten, die Angebotsunterlage und alle weiteren relevanten Dokumente 
über das Angebot zu lesen, wenn und sobald diese verfügbar sind, weil darin    
wichtige Informationen enthalten sein werden.                                  
                                                                               
Das Angebot unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland 
und bestimmten anwendbaren Vorschriften des Wertpapierrechts der Vereinigten   
Staaten von Amerika. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Angebots       
geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik       
Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen.            
                                                                               
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30.08.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche        
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.       
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: ADVA Optical Networking SE                                        

             Märzenquelle 1-3                                                  

             98617 Meiningen-Dreissigacker                                     

             Deutschland                                                       

Telefon:     +49 89 890 665 0                                                  

Fax:         +49 89 890 665 199                                                

E-Mail:      IRelation@advaoptical.com                                         

Internet:    www.advaoptical.com                                               

ISIN:        DE0005103006                                                      

WKN:         510300                                                            

Indizes:     SDAX                                                              

Börsen:      Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in   
             Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart,        
             Tradegate Exchange                                                

EQS News ID: 1229715                                                           







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1229715  30.08.2021 CET/CEST