Mortsel (Belgien) - 26.März 2008 - 17.40 Uhr MEZ


Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Thüringen) hat am 20. März
2008 abschließend drei Fälle entschieden, in denen ehemalige
Mitarbeiter der AgfaPhoto GmbH die Agfa-Gevaert NV & Co. KG auf
Zahlung von Schadensersatz bzw. Abfindung verklagt hatten.
Vorbehaltlich der noch ausstehenden Begründung dieser Urteile des
Bundesarbeitsgerichts stellt Agfa-Gevaert dazu fest:


Der 8. Senat des BAG entschied in zwei Fällen, dass den Klägern
Zahlungen aus einer noch vor dem Betriebsübergang erteilten Zusage
von Leistungen des Frühruhestandes zustehen, weil das
Informationsschreiben zum Betriebsübergang der Mitarbeiter in die
AgfaPhoto GmbH vom Oktober 2004 teilweise unvollständig gewesen sei.
Nach den Äußerungen des Gerichts müssen weitere anhängige Verfahren
wegen der Unterschiedlichkeit der Sachverhalte jeweils von Fall zu
Fall beurteilt werden. Bei einem kommenden Verhandlungstermin am 24.
Juli 2008 will sich das BAG voraussichtlich mit etwa zehn weiteren
Fällen befassen.

Agfa-Gevaert begrüßt die Aussagen des Gerichts als einen Beitrag zur
Klärung bisher ungeklärter Rechtsfragen. Agfa-Gevaert ist weiterhin
der Ansicht, die betroffene Belegschaft beim Betriebsübergang
vollständig und korrekt informiert und alle gesetzlich vorgesehenen
Konsultationsverfahren vor dem Hintergrund einer bisher rechtlich
unsicheren Lage korrekt durchgeführt zu haben. Das entsprechende
Informationsschreiben wurde gemeinsam mit Herrn Emans und seinen
Beratern verfasst und anschließend von den Arbeitnehmervertretern
freigegeben.

In einem dritten Fall wies das Bundesarbeitsgericht die Klage eines
ehemaligen AgfaPhoto-Mitarbeiters ab. Dieser hatte auf Zahlung einer
Abfindung als Schadensersatz durch Agfa-Gevaert geklagt, obwohl er
seinem Übergang in die AgfaPhoto GmbH seinerzeit nicht widersprochen
hatte. Zu diesem Fall wies das Gericht zusätzlich darauf hin, dass
ein nachträglicher Widerspruch gegen den Betriebsübergang im Rahmen
einer Verwirkung nur zeitlich begrenzt möglich ist. Agfa-Gevaert
sieht sich durch die Entscheidung dieses dritten Falles darin
bestätigt, dass außerhalb der begrenzten Zahl von Widerspruchsfällen
weitere Schadensersatzansprüche nicht bestehen.

Beim Verkauf des Geschäftsbereichs Consumer Imaging an AgfaPhoto im
November 2004 war Agfa-Gevaert davon überzeugt, die Transaktion sei
auch für die Mitarbeiter der Sparte die beste Lösung. Im Rahmen der
seinerzeit getroffenen Vereinbarung sind bis auf wenige Ausnahmen
alle betroffenen Mitarbeiter auf die AgfaPhoto GmbH und damit eine
rechtlich und organisatorisch unabhängige neue Gesellschaft
übergegangen. Nach der Insolvenz der AgfaPhoto GmbH hatte sich
Agfa-Gevaert bereit erklärt, zur Milderung der sozialen Nachteile für
die ehemaligen Mitarbeiter die Finanzierung einer Beschäftigungs- und
Qualifizierungsgesellschaft (BQG) sicherzustellen. Über die BQG
konnten viele ehemalige AgfaPhoto-Mitarbeiter vor Ablauf eines Jahres
erfolgreich in neue Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden.

Darüberhinaus hat Agfa-Gevaert in zahlreichen Fällen finanzielle
Unterstützung für Mitarbeiter angeboten, die wegen ihrer
individuellen arbeitsrechtlichen Situation durch die Folgen der
Insolvenz der AgfaPhoto GmbH in besonderem Maße sozial benachteiligt
wurden.

Agfa-Gevaert stellt abschließend fest: Die verschiedentlich von
Klägerseite erhobene und in den Medien wiederholte Behauptung,
Agfa-Gevaert habe ehemalige Mitarbeiter mittels "Drohungen" zum
Betriebsübergang bewegt, trifft nicht zu. Zum Zeitpunkt des
Betriebsübergangs war eine spätere Insolvenz der AgfaPhoto GmbH
keinesfalls absehbar. Für die sozialen Konsequenzen aus der Insolvenz
ist Agfa-Gevaert grundsätzlich nicht verantwortlich.

Agfa-Gevaert hat, wie in der Vergangenheit bereits mehrfach betont,
für den Fall gerechtfertigter Ansprüche ehemaliger Mitarbeiter
Rückstellungen gebildet, die nach wie vor in ausreichender Höhe
vorhanden sind.


Kontakt:

Agfa-Gevaert

Johan Jacobs

Corporate Press Relations Manager
Tel. ++32 (0)3/444.8015
E-mail: johan.jacobs@agfa.com

Katia Waegemans
Director Corporate Communication
Tel. ++32 (0)3/444.7124
Fax. ++32 (0)3/444.7485
E-mail: katia.waegemans@agfa.com


http://hugin.info/133908/R/1203636/246828.pdf


Copyright © Hugin AS 2008. All rights reserved.