Die Entscheidung des Gerichts mit Sitz in Luxemburg erging, nachdem der polnische Konkurrent LOT die Europäische Kommission verklagt hatte, weil sie die beiden Transaktionen genehmigt hatte.
"Das Gericht weist die Klagen der Polskie Linie Lotnicze 'LOT' gegen die Entscheidungen der Kommission zur Genehmigung der Zusammenschlüsse ab, die den Erwerb bestimmter Vermögenswerte der Air Berlin-Gruppe durch easyJet bzw. Lufthansa betreffen", so die Richter.
Die Rechtssachen sind T-240/18 Polskie Linie Lotnicze "LOT" gegen Kommission und T-246/18 Polskie Linie Lotnicze "LOT" gegen Kommission. (Bericht von Foo Yun Chee)