Zu veröffentlichende Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG zur or-

dentlichen Hauptversammlung der ALBIS Leasing AG am Freitag, den 2. Juli 2021

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Abstimmung über die Gegenanträge unter Ziffer 2.

1. Gegenanträge

Gegenantrag des Aktionärs Herr Bernd Günther

Gemäß §§ 125, 126 AktG teilen wir mit, dass der Aktionär Herr Bernd Günther, Hamburg, zu Punkt 5 der Tagesordnung am 17. Juni 2021 den nachfolgend wörtlich wiedergegebenen Gegenantrag (kursiv) nebst Begründung übersandt hat.

Gegenantrag gem. § 126 AktG in Verbindung § 1, Abs. 2, Satz 3 Covid-19-Gesetz zum TOP 5

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsratsmitglieds Wolfgang Wittmann:

A

Ich, Bernd Günther, beantrage Nichtentlastung des Herrn Wolfgang Wittmann.

Begründung:

Herr Wittmann hat meines Erachtens nicht im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns gehandelt, Vertragsabsprachen nicht eingehalten. Herr Wittmann ist Aufsichtsrat bei der Leonidas Associates AG und der Liquidationsgesellschaft Wallmedien AG. Durch Recherchen im Internet können dubiose Vorgänge erkannt werden. Die Informationen über diese Gesellschaften sowie die Treuconsult und die Vorgängergesellschaften lassen kein großes Vertrauen aufkommen. Insgesamt bilden diese und auch die Vorgängergesellschaften und die dortige Geschehnisse kein gutes Bild ab.

Stellungnahme des Vorstands:

1 VON 9

Für den Vorstand ist nicht ersichtlich, worauf sich die Aussagen des Aktionärs Bernd Günther beziehen; er teilt die Vorbehalte von Herrn Günther daher nicht. Nach Auffassung des Vorstands handelt es sich hierbei um eine für den Vorstand der Gesellschaft nicht nachvollziehbare persönliche Meinung des Aktionärs. Der Vorstand bleibt aus diesem Grund bei seiner in der Einberufung veröffentlichten Beschlussempfehlung.

Gegenanträge der Aktionäre Herr Jürgen Ausborn und Herr Thomas Muhle

Gemäß §§ 125, 126 AktG teilen wir mit, dass die Aktionäre Herr Jürgen Ausborn, Norderstedt, und Herr Thomas Muhle, Hamburg, zu Punkt 2, 5, 7, 8 und 9 der Tagesordnung am 17. Juni 2021 die nachfolgend wörtlich wiedergegebenen Gegenanträge (kursiv) nebst Begründung übersandt haben.

Gegenanträge gem. § 126 AktG in Verbindung § 1, Abs. 2, Satz 3 Covid-19-Gesetz zu den TOP's 2, 5, 7, 8 und 9

Sehr geehrte Herren,

wir, die obigen Aktionäre, stellen folgende Gegenanträge und bitten die Gesellschaft, diese zu veröffentli- chen und den anderen Aktionären zugänglich zu machen.

Wir werden in der Hauptversammlung die anderen Aktionäre bitten, unseren Anträgen zu folgen und für unsere Gegenanträge zu stimmen.

Gegenantrag zu TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

B

Wir beantragen, eine Dividende in Höhe von € 0,06 auszuschütten.

Begründung:

Die Dividende soll nicht in Höhe von € 0,04 sondern in Höhe von € 0,06 ausgeschüttet werden. Die Erhöhung der Dividende wurde den Aktionären in der letzten Hauptversammlung in Aussicht gestellt und ist durch den Bilanzgewinn gerechtfertigt.

Gegenantrag zu TOP 5: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

2 VON 9

A

Wir stellen den Antrag, Herrn Wolfgang Wittmann nicht zu entlasten.1

Begründung:

Herr Wittmann hat sich nicht an vertragliche Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Aufhebungsvertrag des früheren Vorstandssprechers, Herrn Bernd Dähling, gehalten.

Er hat durch Prozesse, die nicht gewonnen wurden, zusätzliche Kosten in 6-stelliger Höhe zu verantworten.

Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass Herrn Dähling keine Verfehlungen anzulasten sind. Damit hatten Prozesse, die der Aufsichtsrat unter Führung von Herrn Wittmann veranlasst hatte, keine Erfolgschance.

Stellungnahme des Vorstands:

Für den Vorstand ist nicht ersichtlich, worauf sich die Aussagen der Aktionäre Jürgen Ausborn und Thomas Muhle beziehen bzw. warum sich Herr Wittmann nicht an vertragliche Vereinbarungen gehalten haben soll; er teilt die Vorbehalte der beiden Aktionäre daher nicht.

Ergebnis der Sonderprüfung war, dass Pflichtverletzungen seitens des früheren Vorstandssprechers Herrn Dähling jedenfalls nicht ausgeschlossen werden können. Im Übrigen ist der Rechtstreit zwischen dem ehe- maligen Vorstandsmitglied Herrn Dähling und der Gesellschaft noch anhängig. Die Führung des Verfahrens beruht auf einem einstimmigen Beschluss des gesamten Aufsichtsrats.

Der Vorstand bleibt aus diesem Grund bei seiner in der Einberufung veröffentlichten Beschlussempfeh- lung.

Gegenantrag zu TOP 7: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

1 Der Antrag ist identisch mit dem oben wiedergegebenen Antrag des Aktionärs Bernd Günther, daher ist der Antrag mit dem gleichlautenden Buchstaben "A" gekennzeichnet.

3 VON 9

C

Wir lehnen die Bestellung der Ebner Stolz GmbH & Co. ab und beantragen, die Roser GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Drehbahn 7, 20354 Hamburg, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu bestellen.

Begründung:

Nach unserem Kenntnisstand und nach Presseberichten ist die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG auch Prüfungsgesellschaft der Greensill Bank in Bremen gewesen. Laut Pressemitteilungen soll hier einen Schadenfall von mehr als € 1Milliarde entstanden sein. Die Bafin ist mit der Untersuchung des Falles befasst.

Bis zum Abschluss dieser Prüfungen lehnen wir diese Gesellschaft als Abschlussprüfer ab.

Gegenantrag zu TOP 8: Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

D

Wir lehnen das Vergütungssystem ab und beantragen, dieses nicht zur Abstimmung zu

stellen.

Begründung:

Das Vergütungssystem ist nicht transparent und unübersichtlich. Für uns Aktionäre ist nicht erkennbar, was der Vorstand letztendlich an Bezahlung erhalten wird.

Stellungnahme des Aufsichtsrats:

Aus dem vorstehend wiedergegebenen Antrag geht nicht eindeutig hervor, ob die Antragsteller (lediglich) eine ablehnende Beschlussfassung über das der Hauptversammlung vorgelegte Vergütungssystem für den Vorstand beantragen oder, darüber hinausgehend, die Absetzung dieses Tagesordnungspunktes von der Tagesordnung der Hauptversammlung begehren. Der Aufsichtsrat legt den Antrag vor dem Hinter- grund der Begründung der Aktionäre dahingehend aus, dass die Antragsteller (lediglich) eine ablehnende

4 VON 9

Beschlussfassung über das der Hauptversammlung vorgelegte Vergütungssystem für den Vorstand bean- tragen.

Ein darüber hinausgehendes Begehren, wonach die Hauptversammlung gar nicht mit diesem Tagesord- nungspunkt befasst werden soll, mit der Konsequenz, dass eine Beschlussfassung über das Vergütungssystem unterbleiben würde, wäre mit den Bestimmungen des Aktienrechts nicht vereinbar und damit rechtswidrig. Das Aktienrecht sieht eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Bil- ligung des Vergütungssystems für den Vorstand mindestens alle vier Jahre, erstmalig bis zum Ablauf der ersten ordentlichen Hauptversammlung, die auf den 31. Dezember 2020 folgt, zwingend vor.

Gegenantrag zu TOP 9: Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats und entsprechende Änderung der Satzung

E

Wir schlagen vor, die Vergütung des Aufsichtsrats um maximal 25% zu erhöhen. Die Zah-

lung eines zusätzlichen Sitzungsgeldes in Höhe von € 1.000,00 pro Sitzung lehnen wir ab.

Das bisherige Vergütungssystem ist beizubehalten.

Begründung:

Mit der Erhöhung der Vergütung um 25% ist die sonstige Arbeit des Aufsichtsrats ausreichend honoriert. Eine darüber liegende Erhöhung ist in der Pandemiezeit und bei den Ergebnissen der Gesellschaft und der bisherigen Dividendenpolitik nicht zu vertreten.

Stellungnahme des Vorstands:

Aus dem ersten Teil des Antrags ist allein anhand des Wortlautes nicht eindeutig ersichtlich, was sein konkretes Ziel ist. Die Formulierung "maximal 25 %" lässt jeden Wert zwischen 25 % und 0 % zu. Eine Klarstellung ist der Begründung der Aktionäre zu entnehmen. Der Vorstand legt den Antrag vor dem Hin- tergrund seiner Begründung daher dahingehend aus, dass die Antragsteller eine Erhöhung der Bezüge des Aufsichtsrats um lediglich 25% beantragen.

5 VON 9

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ALBIS Leasing AG published this content on 23 June 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 23 June 2021 07:18:03 UTC.