Allianz SE: Solvency II: Steuerliche Klarheit erweitert Kapitalisierungs- und
Finanzierungsmöglichkeiten

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Allianz SE: Solvency II: Steuerliche Klarheit erweitert Kapitalisierungs-
und Finanzierungsmöglichkeiten

08.10.2020 / 18:01
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Personen dar. Die Wertpapiere, auf die sich diese Mitteilung bezieht, wurden
und werden nicht gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act of 1933 (in
der jeweils gültigen Fassung) registriert und dürfen nicht ohne
Registrierung oder unter Inanspruchnahme einer Ausnahme von der
Registrierungspflicht in den USA oder in einer anderen Jurisdiktion
angeboten oder verkauft werden.

Heute hat der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine
Stellungnahme des Bundesministerium für Finanzen bekannt gegeben, die die
steuerliche Behandlung von bestimmten, im Rahmen der Solvency II Regulierung
vorgesehenen Eigenmitteln (sogenannte "Restricted Tier 1 Instrumente"),
klarstellt. Mit dieser Stellungnahme ist es deutschen Versicherungen nun
möglich, Restricted Tier 1 Instrumente zur Deckung der
Eigenmittelanforderungen gemäß Solvency II zu nutzen. Insbesondere
ermöglicht diese Klarstellung deutschen Versicherungen, Restricted Tier 1
mit dem Zweck zu emittieren, die Tier 1 Eigenmittel zu erhöhen, oder
existierende Instrumente, die den Anforderungen von Solvency I entsprechen,
und nur aufgrund von Übergangsbestimmungen als Restricted Tier 1 angerechnet
werden dürfen ("Altanleihen"), zu ersetzen. Die Erlöse aus einer Emission
von Restricted Tier 1 Instrumenten könnten darüber hinaus auch für andere
Zwecke, unter anderem die Ersetzung von Tier 2 Instrumenten oder von
Anleihen, die nicht nachrangig sind (Senior Bonds), verwendet werden. Die
Allianz hat bislang keine Entscheidung bezüglich einer Emission von
Restricted Tier 1 Instrumenten oder der Verwendung der Emissionserlöse einer
potentiellen Emission solcher Instrumente getroffen. Insbesondere hat die
Allianz keine Entscheidung bezüglich einer möglichen Kündigung von
nachrangigen Anleihen inklusive von Altanleihen getroffen. Die Rückzahlung
von Altanleihen und Tier 2 Instrumenten bedarf einer behördlichen
Genehmigung. Die Allianz wird jedoch die Stellungnahme des Bundesministerium
für Finanzen und die sich daraus für sie ergebenden Optionen prüfen.

Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen
Vorbehalten.

Vorbehalt bei Zukunftsaussagen
Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen wie Prognosen oder
Erwartungen, die auf den gegenwärtigen Ansichten und Annahmen des
Managements beruhen und bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten
unterliegen. Die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungsdaten oder Ereignisse
können erheblich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen
ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Abweichungen können
sich aus Änderungen der Faktoren ergeben, einschließlich der folgenden, aber
nicht beschränkt auf: (i) die allgemeine wirtschaftliche Lage und
Wettbewerbssituation in den Kerngeschäftsfeldern und -märkten des Allianz
Konzerns, (ii) die Entwicklung der Finanzmärkte (insbesondere
Marktvolatilität, Liquidität und Kreditereignisse), (iii) Häufigkeit und
Schwere der versicherten Schadenereignisse, einschließlich solcher, die sich
aus Naturkatastrophen ergeben, und die Entwicklung der Schadenaufwendungen,
(iv) Sterblichkeits- und Krankheitsraten bzw. -tendenzen, (v) Stornoraten,
(vi) insbesondere im Bankgeschäft die Ausfallrate von Kreditnehmern, (vii)
Änderungen des Zinsniveaus, (viii) Wechselkurse, insbesondere des
Euro/US-Dollar-Wechselkurses, (ix) Gesetzes- und sonstige Rechtsänderungen
einschließlich steuerlicher Regelungen, (x) die Aus-wirkungen von
Akquisitionen einschließlich damit zusammenhängender Integrations- und
Restrukturierungsmaßnahmen sowie (xi) die allgemeinen Wettbewerbsfaktoren,
die in jedem Einzelfall auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder
globaler Ebene gelten. Viele dieser Veränderungen können durch
Terroranschläge und deren Folgen verstärkt werden.

Keine Pflicht zur Aktualisierung
Der Allianz Konzern übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Meldung
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