FRANKFURT (Dow Jones)--Gastronomen, die sich bei der Allianz gegen die Schließung ihres Betriebs versichert haben, können im Corona-Lockdown nicht mit einer vollen Entschädigung rechnen. Das sagte der Allianz-Deutschland-Chef Klaus-Peter Röhler der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die Bedingungen der Betriebsschließungsversicherungen hätten sich in der Vergangenheit stets verändert durch die Risikosituation, das rechtliche Umfeld und Kundenwünsche. Aber immer sei es um die individuelle Schließung eines Betriebs durch eine zuständige Behörde wegen des Auftretens einer in den Bedingungen genannten Krankheit gegangen.

Bis zu 40.000 Restaurants, Cafés und Hotels mussten nach Angaben des Gaststättenverbands Dehoga zwischenzeitlich schließen, etliche wähnten sich für den Fall versichert und klagen auf Schadenersatz. Allein gegen die Allianz sind 150 Klagen anhängig. "Wir haben mehrere Tausend Policen in Deutschland verkauft, fast die Hälfte davon zu einem Mindestbeitrag von 50 Euro im Jahr. Dafür kann man keinen Schutz in einer globalen Pandemie erwarten", erklärte Röhler. Als Schutz gegen große Pandemierisiken seien die bestehenden Betriebsschließungen nie verkauft worden. Angesichts der niedrigen Beiträge sei es für die Allianz auch nur ein Nischengeschäft gewesen.

Gleichwohl haben drei Landgerichte bereits im Sinne der Gastronomie geurteilt. Sie sehen ihre Ansprüche auch in einem Pandemie-Szenario durch die Betriebsschließungsversicherungen gedeckt. Röhler hält dieser Sichtweise die Urteile von neun Landgerichten entgegen, die der Assekuranz recht geben: "Es wird immer Landgerichte geben, die gegen uns entscheiden. Aber die Mehrheit der Gerichte folgt unserer Einschätzung."

Inzwischen hat die Allianz vorgesorgt. Zum einen hat sie für die Pandemie im Konzern 900 Millionen Euro für Corona-Schäden reserviert - darunter fallen nicht nur Betriebsschließungen sondern auch Betriebsunterbrechungen und der Veranstaltungsausfall. Zum anderen steht seit dem Frühsommer in den neuen Betriebsschließungsversicherungen eine Ausschlussklausel: "Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden infolge einer Epidemie oder Pandemie."

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November 26, 2020 12:48 ET (17:48 GMT)