DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Allianz SE / Bekanntmachung nach Art.5
Abs. 1 lit.b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der
Delegierten Verordnung(EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien
Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
31.03.2020 / 10:05
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München, den 31.03.2020
Im Zeitraum vom 23. März 2020 bis einschließlich 27. März 2020 hat die Allianz
SE insgesamt 537.555 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms
gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 06. März 2020 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit.
a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art.2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung
(EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR)
23.03.2020 322.530 131,1947
26.03.2020 20.423 152,3804
27.03.2020 194.602 152,9424
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 9. März 2020
bis einschließlich 27. März 2020 gekauften Aktien beläuft sich damit auf
2.244.804 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im
elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von
der Allianz SE beauftragte Bank.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz
SE veröffentlicht (www.allianz.com).
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