Kapitalisierungs- und Finanzierungsmöglichkeiten
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Allianz SE: Solvency II: Steuerliche Klarheit erweitert Kapitalisierungs- und
Finanzierungsmöglichkeiten
08.10.2020 / 18:01
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dürfen nicht ohne Registrierung oder unter Inanspruchnahme einer Ausnahme von
der Registrierungspflicht in den USA oder in einer anderen Jurisdiktion
angeboten oder verkauft werden.
Heute hat der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine
Stellungnahme des Bundesministerium für Finanzen bekannt gegeben, die die
steuerliche Behandlung von bestimmten, im Rahmen der Solvency II Regulierung
vorgesehenen Eigenmitteln (sogenannte "Restricted Tier 1 Instrumente"),
klarstellt. Mit dieser Stellungnahme ist es deutschen Versicherungen nun
möglich, Restricted Tier 1 Instrumente zur Deckung der Eigenmittelanforderungen
gemäß Solvency II zu nutzen. Insbesondere ermöglicht diese Klarstellung
deutschen Versicherungen, Restricted Tier 1 mit dem Zweck zu emittieren, die
Tier 1 Eigenmittel zu erhöhen, oder existierende Instrumente, die den
Anforderungen von Solvency I entsprechen, und nur aufgrund von
Übergangsbestimmungen als Restricted Tier 1 angerechnet werden dürfen
("Altanleihen"), zu ersetzen. Die Erlöse aus einer Emission von Restricted Tier
1 Instrumenten könnten darüber hinaus auch für andere Zwecke, unter anderem die
Ersetzung von Tier 2 Instrumenten oder von Anleihen, die nicht nachrangig sind
(Senior Bonds), verwendet werden. Die Allianz hat bislang keine Entscheidung
bezüglich einer Emission von Restricted Tier 1 Instrumenten oder der Verwendung
der Emissionserlöse einer potentiellen Emission solcher Instrumente getroffen.
Insbesondere hat die Allianz keine Entscheidung bezüglich einer möglichen
Kündigung von nachrangigen Anleihen inklusive von Altanleihen getroffen. Die
Rückzahlung von Altanleihen und Tier 2 Instrumenten bedarf einer behördlichen
Genehmigung. Die Allianz wird jedoch die Stellungnahme des Bundesministerium
für Finanzen und die sich daraus für sie ergebenden Optionen prüfen.
Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen
Vorbehalten.
Vorbehalt bei Zukunftsaussagen
Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen wie Prognosen oder
Erwartungen, die auf den gegenwärtigen Ansichten und Annahmen des Managements
beruhen und bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten unterliegen.
Die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungsdaten oder Ereignisse können erheblich
von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten
Ergebnissen abweichen. Abweichungen können sich aus Änderungen der Faktoren
ergeben, einschließlich der folgenden, aber nicht beschränkt auf: (i) die
allgemeine wirtschaftliche Lage und Wettbewerbssituation in den
Kerngeschäftsfeldern und -märkten des Allianz Konzerns, (ii) die Entwicklung
der Finanzmärkte (insbesondere Marktvolatilität, Liquidität und
Kreditereignisse), (iii) Häufigkeit und Schwere der versicherten
Schadenereignisse, einschließlich solcher, die sich aus Naturkatastrophen
ergeben, und die Entwicklung der Schadenaufwendungen, (iv) Sterblichkeits- und
Krankheitsraten bzw. -tendenzen, (v) Stornoraten, (vi) insbesondere im
Bankgeschäft die Ausfallrate von Kreditnehmern, (vii) Änderungen des
Zinsniveaus, (viii) Wechselkurse, insbesondere des
Euro/US-Dollar-Wechselkurses, (ix) Gesetzes- und sonstige Rechtsänderungen
einschließlich steuerlicher Regelungen, (x) die Aus-wirkungen von Akquisitionen
einschließlich damit zusammenhängender Integrations- und
Restrukturierungsmaßnahmen sowie (xi) die allgemeinen Wettbewerbsfaktoren, die
in jedem Einzelfall auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder globaler Ebene
gelten. Viele dieser Veränderungen können durch Terroranschläge und deren
Folgen verstärkt werden.
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