BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesregierung will die Unternehmen in Deutschland notfalls gesetzlich dazu bewegen, mehr Daten zu teilen. Angesichts der bislang unzureichenden Nutzung müssten "geeignete Anreize für Datenzugänge" geschaffen werden, heißt es in der neuen Datenstrategie der Regierung, die dem Handelsblatt vorliegt. Erwogen werde auch eine Verpflichtung zum Teilen nicht-personenbezogener Daten.

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) sollen demnach "prüfen, ob auf besonders datengetriebenen Märkten eine Verpflichtung zum Teilen von bestimmten Daten erforderlich ist". Gegebenenfalls könne diese im Rahmen des Wettbewerbsrechtes oder einer spezifischen Regulierung umgesetzt werden. Dabei müsse der Schutz von Geschäftsgeheimnissen, des geistigen Eigentums oder von personenbezogenen Daten "immer gewährleistet" sein.

Die Bundesregierung begründet ihre Überlegung mit Studien, die zeigten, dass es auf bestimmten Märkten für Wettbewerber mit deutlich weniger Daten "praktisch ausgeschlossen ist, auf mittlere Frist die Marktposition des dominanten Unternehmens einzuholen". Dies führe zu "geringeren Innovationsanreizen".

Das 114 Seiten lange Strategiedokument soll am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet und anschließend von Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) und Digital-Staatsministerin Dorothee Bär (CSU) vorgestellt werden. Das Bundeskanzleramt war auf Anfrage von Dow Jones Newswires dazu vorerst nicht zu erreichen.

Die SPD drängt seit längerem auf eine entsprechende Verpflichtung besonders der großen Digitalkonzerne. Profitieren sollen kleinere Firmen und zivilgesellschaftliche Organisationen. Der digitalpolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Jens Zimmermann, zeigte sich "zufrieden" damit, dass die Machbarkeit nun von den Ministerien geprüft werden soll. Allerdings lehnen Union und Wirtschaftsverbände eine solche Pflicht bislang ab.

Im Zuge der Datenstrategie will Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU) laut Handelsblatt in neuen Gesetzen des Bundes auch auf "Forschungsklauseln" drängen. Diese sollen der Wissenschaft wo immer es machbar ist, einen Zugang zu den Datenschätzen des Bundes ermöglichen. Damit kommt Karliczek Forderungen aus der Forschung entgegen, Daten des Staates - etwa aus den Bereichen Verkehr oder Gesundheit - besser nutzen zu dürfen.

Kontakt zur Autorin: petra.sorge@wsj.com

DJG/pso/jhe

(END) Dow Jones Newswires

January 26, 2021 11:48 ET (16:48 GMT)