Der Long-Term Incentive Plan (LTIP) gewährt sogenannte virtuelle Stock Awards, die nach Ablauf einer vierjährigen Performance Periode in alstria-Aktien umgewandelt werden. Auszahlungen können statt in Aktien auch in bar erfolgen. In jedem Geschäftsjahr wird den Vorstandsmitgliedern ein langfristiges variables Vergütungselement (LTI) gewährt, dessen Zielbetrag im Dienstvertrag festgelegt ist. Die Anzahl der zu gewährenden Stock Awards basiert auf dem Zielbetrag, geteilt durch das arithmetische Mittel des Aktienkurses von alstria in den 60 Handelstagen vor dem Zuteilungsdatum. Die Anzahl der gewährten Stock Awards wird dann abhängig von der absoluten und relativen Wertentwicklung der alstria-Aktie gegenüber einer Vergleichsgruppe während der Performance Periode angepasst. Die Auszahlung des LTI ist bei 250 % des Zielbetrags nach oben begrenzt. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich in Aktien.

Der LTI funktioniert wie folgt:

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3.4.2.2. Leistungskriterien des LTI

Die Leistung wird anhand des absoluten und des relativen Total Shareholder Return (" TSR") bestimmt.

Der absolute TSR wird mit 25 % gewichtet. Die Verwendung des absoluten TSR als Leistungskriterium sorgt für eine Angleichung der Interessen von Vorstandsmitgliedern und Aktionären. Der absolute TSR wird grundsätzlich aus dem gewichteten Kapitalkostensatz (weighted average cost of capital, WACC) abgeleitet. Der strategische Zielwert für den absoluten TSR und der angestrebte Schwellen- und Maximalwert für die Zielerreichung werden für jede Tranche vom Aufsichtsrat von alstria festgelegt.

Die Entwicklung des absoluten TSR über die Performance Periode von vier Jahren wird wie folgt berechnet: Das arithmetische Mittel der Kursentwicklung der alstria-Aktien (einschließlich reinvestierter Dividenden) in den letzten 60 Handelstagen am Ende der vierjährigen Performance Periode wird mit dem arithmetischen Mittel der Kursentwicklung der alstria-Aktien in den 60 Handelstagen vor dem Zuteilungsdatum am Beginn der Performance Periode verglichen und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Eine Auszahlung erfolgt, wenn das Minimalziel für den absoluten TSR erreicht wird und somit eine Zielerreichung von 50 % vorliegt. Entspricht der realisierte absolute TSR dem strategischen Zielwert, liegt die Zielerreichung bei 100 %. Maximal können 150 % Zielerreichung für das absolute TSR-Ziel (Maximalwert) erreicht werden. Innerhalb der Bandbreite von 0 % bis 150 % wird die Zielerreichung für den absoluten TSR durch lineare Interpolation errechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.

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Der relative TSR wird mit 75 % gewichtet. Durch die Nutzung des relativen TSR wird ein Anreiz für die Outperformance relevanter Wettbewerber gesetzt und den Interessen der Aktionäre wird Rechnung getragen. Der relative TSR misst die Rendite für Aktionäre - er besteht aus der Entwicklung des Aktienkurses (einschließlich reinvestierter Dividenden) von alstria im Vergleich zu einer ausgewählten Vergleichsgruppe über die gesamte vierjährige Performance Periode. alstria vergleicht ihre Kursentwicklung mit der Kursentwicklung relevanter Wettbewerber, dem FTSE EPRA/NAREIT Developed Europe Index.

Wie für den absoluten TSR von alstria werden Durchschnittswerte aus 60 Handelstagen auch für den TSR des FTSE EPRA/ NAREIT Developed Europe Index verwendet. Der daraus resultierende absolute TSR des FTSE EPRA/NAREIT Developed Europe Index wird von dem absoluten TSR von alstria abgezogen, um die Outperformance zu ermitteln.

Für 0 % Outperformance des Index beträgt die Zielerreichung 100 %. Ein Schwellenwert, der vom Aufsichtsrat festgelegt wird, z.B. von -25 % Outperformance führt zu einer Zielerreichung von 0 %. Die Obergrenze wird bei einem durch den Aufsichtsrat festgelegten Maximalwert, z.B. einer Outperformance des Index um 50 %, erreicht und bedeutet eine Zielerreichung von 150 %. Innerhalb der Bandbreite von 0 % bis 150 % wird die Zielerreichung für die relative Aktienrendite durch lineare Interpolation errechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.

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Die Gesamt-Zielerreichung des LTI wird auf der Grundlage der gewichteten durchschnittlichen Zielerreichung der Leistungskriterien absoluter und relativer TSR festgelegt. Sie wird dann mit der Anzahl der vorläufig gewährten Stock Awards multipliziert, um so die endgültige Anzahl der an das Vorstandsmitglied zu übertragenden Stock Awards zu ermitteln. Darüber hinaus werden die während der Performance Periode kumulierten Dividenden ebenfalls als Aktien an das Vorstandsmitglied ausbezahlt.

Die dem Vorstand zustehende Vergütung wird in Aktien beglichen und übersteigt in keinem Fall 250 % des Zielbetrags. Auszahlungen, die diesen Betrag übersteigen, verfallen. Statt in Aktien können Auszahlungen in bar erfolgen. Im Falle der Barauszahlung ergibt sich der Auszahlungsbetrag aus der Anzahl der Stock Awards multipliziert mit dem arithmetischen Mittel des Aktienkurses von alstria in den letzten 60 Handelstagen vor dem Ende der Performance Periode.

Werden die Aktien von alstria von der Frankfurter Börse genommen, endet die Performance Periode mit dem Tag, an dem die Aufhebung der Börsennotierung bekannt gegeben wird. Steigt oder sinkt die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien während der Performance Periode durch eine Aufteilung bzw. Zusammenlegung von Aktien, so wird die Anzahl der gewährten Stock Awards anteilig angehoben bzw. verringert.

Die entsprechenden Zielwerte für den absoluten und relativen TSR sowie die sich daraus ergebende Zielerreichung für den absoluten und relativen TSR werden nachträglich im Vergütungsbericht veröffentlicht.

3.5. Malus und Clawback variabler Vergütung

Sämtliche variablen Vergütungsbestandteile der Vorstandsmitglieder werden erst nach Ende der regulären Performance Periode ausgezahlt. Sollte ein Vorstandsmitglied absichtlich einen wesentlichen Verstoß begehen gegen

* eine wesentliche Sorgfaltspflicht im Sinne des § 93 AktG oder

* eine wesentliche Pflicht aus dem Dienstvertrag,

so kann der Aufsichtsrat in billigem Ermessen (§ 315 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (" BGB")) die nicht ausgezahlte variable Vergütung in der Performance Periode reduzieren, in der der Verstoß ganz oder teilweise stattgefunden hat, (" Malus") oder den Bruttobetrag jeder bereits ausgezahlten variablen Vergütung ganz oder teilweise zurückfordern (" Clawback").

Unbeschadet des Vorstehenden sind Vorstandsmitglieder verpflichtet, jede bereits ausgezahlte variable Vergütung zurückzuerstatten, wenn und sofern

* sich nach der Zahlung herausstellt, dass der geprüfte und genehmigte konsolidierte Jahresabschluss, auf dem die Berechnung des Auszahlungsbetrags beruhte, fehlerhaft war und daher gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den relevanten Rechnungslegungsstandards öffentlich neu ausgewiesen werden muss, und

* auf der Grundlage des neu ausgewiesenen, geprüften, konsolidierten Jahresabschlusses und des relevanten Vergütungssystems ein geringerer oder kein Auszahlungsbetrag aus der variablen Vergütung fällig gewesen wäre.

3.6. Share Ownership Guidelines

Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, über einen Zeitraum von fünf Jahren alstria-Aktien im Wert von drei Jahresfestgehältern zu erwerben und diese Aktien bis zum Ausscheiden aus dem Vorstand zu halten. Die Share Ownership Guidelines sollen vor allem die Interessen der Vorstandsmitglieder mit den Interessen der Aktionäre in Einklang bringen und so nachhaltiges unternehmerisches Handeln fördern.

4. Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte

4.1. Bestimmungen der Vorstands-Dienstverträge

Dienstverträge werden generell für einen Zeitraum von drei Jahren abgeschlossen. Zwar sind nach deutschem Recht Wiederbestellungen für maximal fünf Jahre möglich, aber die internen Vorschriften der alstria sehen eine generelle Begrenzung auf drei Jahre vor, die auch für Wiederbestellungen gilt. Dienstverträge enden automatisch mit dem Ende der Bestellung als Vorstandsmitglied, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist.

4.2. Bestimmungen zur Vertragsbeendigung

Tritt ein Vorstandsmitglied zurück oder wird ein Vorstandsmitglied gemäß § 84 Abs. 3 AktG abberufen, so endet der Dienstvertrag nach Ablauf der Kündigungsfrist gemäß § 622 BGB. Das Recht von alstria und des Vorstandsmitglieds, den Dienstvertrag aus wichtigem Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen, bleibt unberührt.

Bei frühzeitiger Aufhebung des Dienstvertrags in gegenseitigem Einvernehmen erhält das Vorstandsmitglied die Vergütung für die restliche Laufzeit des Dienstvertrags, jedoch in jedem Fall höchstens den Wert von zwei vollen Jahresvergütungen, berechnet auf der Grundlage der Gesamtvergütung für das vorangegangene volle Geschäftsjahr (Abfindung). Gleiches gilt im Fall einer Abberufung gemäß § 84 Abs. 3 AktG (jedoch nicht bei einem Rücktritt des Vorstandsmitglieds), wenn die Abberufung aus Gründen erfolgte, für die das Vorstandsmitglied nicht verantwortlich ist.

Jede Abberufung innerhalb eines Zeitraums von bis zu zwölf Monaten nach einem Kontrollwechsel (Change-of-Control) gilt als Abberufung, für die das Vorstandsmitglied nicht verantwortlich ist, es sei denn, die Abberufung erfolgt aus wichtigem Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB.

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March 23, 2021 12:45 ET (16:45 GMT)