Auszug aus der Satzung der Amadeus FiRe AG in der Fassung vom 6. August 2020 § 13 Vergütung des Aufsichtsrates


              Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung von EUR 20.000,--, der Vorsitzende des 
              Aufsichtsrats erhält das Zweifache dieses Betrages, sein Stellvertreter das 1,5fache. 
              Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, 
(1)           erhalten eine dem Verhältnis der Zeit entsprechende Vergütung. Ab der 6. Sitzung des Aufsichtsrats 
              innerhalb eines Geschäftsjahres erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats pro Aufsichtsratssitzung ein 
              Sitzungsgeld in Höhe von EUR 500,--. 
              Die Mitgliedschaft und der Vorsitz in Ausschüssen des Aufsichtsrates wird zusätzlich vergütet. Der 
              Vorsitzende eines Ausschusses erhält EUR 8.000, der Vorsitzende des Bilanzausschusses und der Vorsitzende 
(2)           des ständigen Ausschusses gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG jeweils EUR 10.000 und die Mitglieder in Ausschüssen 
              EUR 5.000 für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Mitgliedschaft bzw. ihres Vorsitzes; Abs. 1 Satz 2 gilt 
              entsprechend. 
              Nimmt ein Aufsichtsratsmitglied an Sitzungen des Aufsichtsrates oder Ausschüssen, deren Mitglied er ist, 
              nicht teil, so reduziert sich ein Drittel seiner Gesamtvergütung gemäß den vorstehenden Absätzen 
(3)           proportional in dem Verhältnis der im Geschäftsjahr insgesamt stattgefundenen Sitzungen des Aufsichtsrats 
              und der Ausschüsse, deren Mitglied er ist, zu den Sitzungen, an denen das Aufsichtsratsmitglied nicht 
              teilgenommen hat. 
              Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben gegen Vorlage entsprechender Originalbelege Anspruch auf Ersatz 
(4)           der ihnen bei der Ausübung ihres Amtes entstehenden angemessenen Auslagen. Anfallende Umsatzsteuern auf 
              Aufsichtsratsvergütungen und Auslagen werden erstattet. 
              Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener 
(5)           Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe und bestimmte Führungskräfte 
              einbezogen, soweit eine solche besteht. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft. 

Vergütungssystem für den Aufsichtsrat mit den Angaben gemäß §§ 113 Abs. 3 Satz 3, 87a Abs. 1 Satz 2 AktG

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung der Amadeus FiRe AG geregelt, der vorstehend abgedruckt ist. Das der Satzungsregelung zugrundeliegende Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: Das System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder sieht eine Festvergütung, die im Falle der Nichtteilnahme an Sitzungen teilweise gekürzt wird, zuzüglich eines Sitzungsgeldes ohne variable oder aktienbasierte Vergütung vor. Die Gewährung einer Festvergütung entspricht der gängigen überwiegenden Praxis in anderen börsennotierten Gesellschaften und hat sich bewährt. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass eine Festvergütung der Aufsichtsratsmitglieder am besten geeignet ist, die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats zu stärken und der unabhängig vom Unternehmenserfolg zu erfüllenden Beratungs- und Überwachungsfunktion des Aufsichtsrats Rechnung zu tragen. Eine Festvergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist auch in der Anregung G.18 Satz 1 des DCGK vorgesehen.

Infolge der unter 7.1. zu beschließenden Satzungsregelung gelten folgende jährliche Grundvergütungen: Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung von EUR 25.000, der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache dieses Betrages, sein Stellvertreter das Zweifache. Die Mitgliedschaft und der Vorsitz in Ausschüssen des Aufsichtsrates wird zusätzlich vergütet. Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält EUR 12.000, der Vorsitzende des Bilanzausschusses und der Vorsitzende des ständigen Ausschusses gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG jeweils EUR 20.000 und die Mitglieder in Ausschüssen EUR 6.000 bzw. die Mitglieder des Bilanzausschusses EUR 10.000.

Nimmt ein Aufsichtsratsmitglied an einer Sitzung des Aufsichtsrats nicht teil, so verringert sich seine Gesamtvergütung. Die Kürzung der Bezüge bezieht sich dabei auf ein Drittel der Gesamtvergütung. Dieses Drittel verringert sich proportional gemäß dem Anteil der versäumten Sitzungen des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds (Anteil der Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen, an denen das Aufsichtsratsmitglied nicht teilgenommen hat, im Verhältnis zur Gesamtzahl der Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen im jeweiligen Geschäftsjahr). Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehören oder jeweils den Vorsitz innegehabt haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig. Ab der 6. Sitzung des Aufsichtsrats innerhalb eines Geschäftsjahres erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats pro Aufsichtsratssitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 500.

Die Obergrenze für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ergibt sich aus der Summe der Festvergütung, deren Höhe im Einzelnen von den übernommenen Aufgaben im Aufsichtsrat bzw. in dessen Ausschüssen abhängt, und dem Sitzungsgeld, das sich nach der Teilnahme an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen bemisst. Eine betragsmäßig bezifferte Maximalvergütung der Aufsichtsratsmitglieder legt die Satzung nicht fest.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in eine von der Gesellschaft unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder mit einbezogen, deren Prämien die Amadeus FiRe AG zahlt. Außerdem erstattet die Gesellschaft jedem Aufsichtsratsmitglied seine Auslagen sowie die gegebenenfalls auf seine Bezüge gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer.

Die Höhe und Ausgestaltung der Aufsichtsratsvergütung ist - gerade auch im Hinblick auf die Aufsichtsratsvergütungen anderer börsennotierter Gesellschaften in Deutschland - marktgerecht und ermöglicht, dass die Gesellschaft auch in Zukunft in der Lage sein wird, hervorragend qualifizierte Kandidaten für den Aufsichtsrat zu gewinnen und zu halten. Dies ist Voraussetzung für eine bestmögliche Ausübung der Beratungs- und Überwachungstätigkeit durch den Aufsichtsrat.

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist abschließend in der Satzung geregelt; Neben- oder Zusatzvereinbarungen bestehen nicht. Die Vergütung ist an die Dauer der Bestellung zum Aufsichtsratsmitglied gekoppelt. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehören oder in einem Ausschuss den Vorsitz geführt haben, erhalten eine im Verhältnis der Zeit geringere feste Vergütung (sog. pro rata-Anpassung).

Die Vergütungsregeln gelten gleichermaßen für Anteilseignervertreter als auch Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat.

Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wird von der Hauptversammlung auf Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats beschlossen. In regelmäßigen Abständen, spätestens alle vier Jahre, wird von Vorstand und Aufsichtsrat eine Überprüfung vorgenommen, ob Höhe und Ausgestaltung der Vergütung noch marktgerecht sind und in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Aufsichtsrats sowie der Lage der Gesellschaft stehen. Dabei kann sich der Aufsichtsrat von einem externen unabhängigen Experten beraten lassen. Sofern Anlass besteht, das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat zu ändern, werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen Vorschlag zur Anpassung der Satzungsregelung zur Aufsichtsratsvergütung vorlegen. V. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

Informationen und Unterlagen

Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.amadeus-fire.de/investor-relations/hauptversammlung

die Unterlagen gemäß § 124a AktG zur Einsicht und zum Download zur Verfügung stehen.

Hinweise zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe von § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins , Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in der zuletzt durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 geänderten Fassung ('COVID-19-Gesetz') als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.

Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen am 27. Mai 2021 ab 11:00 Uhr (MESZ) live in Bild und Ton auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.amadeus-fire.de/investor-relations/hauptversammlung

übertragen.

Diese Art der Durchführung der Hauptversammlung führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie den Rechten der Aktionäre.

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April 13, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)