Bevollmächtigte können nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht aus den von ihnen vertretenen Aktien lediglich im Wege der Briefwahl (vgl. den Abschnitt 'Stimmabgabe durch Briefwahl') oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (vgl. hierzu unten) ausüben. Damit ein Bevollmächtigter die virtuelle Hauptversammlung über das passwortgeschützte Aktionärsportal verfolgen und eine Briefwahl oder eine Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch auf elektronischem Weg über das Aktionärsportal vornehmen kann, ist es erforderlich, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.

Nach Erteilung einer Vollmacht durch den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär werden dem bevollmächtigten Dritten durch die Gesellschaft individuelle Zugangsdaten für das passwortgeschützte Aktionärsportal zugesandt.

Wird die Vollmacht gegenüber den Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es grundsätzlich eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB). Der Nachweis der Bevollmächtigung kann über die vorgenannten Übermittlungswege zu den jeweils vorgenannten Zeitpunkten übermittelt werden.

In den nachfolgend aufgeführten Fällen gelten jedoch Besonderheiten:


              Wenn ein Intermediär, ein Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder eine gemäß § 135 Abs. 8 AktG 
              gleichgestellte Person bevollmächtigt werden soll, bestehen weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung 
              der Gesellschaft besondere Formerfordernisse. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu 
a)            bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil 
              die Vollmacht von ihr gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG nachprüfbar festzuhalten ist. Daher sollten sie sich 
              rechtzeitig mit der Institution oder Person, die sie bevollmächtigen möchten, über eine mögliche Form der 
              Vollmacht abstimmen. 
              Soweit Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen 
              für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die 
              Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Auch die Erteilung 
              von Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie der Widerruf 
              der Vollmacht und die Änderung von Weisungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Ein Formular für die 
              Erteilung der Vollmacht und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft geht den Aktionären mit 
              dem HV-Ticket nach ordnungsgemäßer Anmeldung (vgl. Abschnitt 'Teilnahme an der virtuellen 
              Hauptversammlung') zu und steht außerdem ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auf der 
              Internetseite der Gesellschaft unter 
              http://www.amadeus-fire.de/investor-relations/hauptversammlung

zum Download zur Verfügung.

Eine Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis Mittwoch, den 26.

Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft per Post, per Telefax oder per E-Mail an die

nachfolgende Adresse erfolgen:

Amadeus FiRe AG b) c/o Better Orange IR & HV AG

Haidelweg 48

81241 München

Telefax: +49 (0)89 88 96 906 55

E-Mail: amadeus-fire@better-orange.de

Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionären (vgl. den Abschnitt 'Teilnahme an der

virtuellen Hauptversammlung') steht zusätzlich zu den vorstehend beschriebenen Wegen auch die Möglichkeit

zur Verfügung, die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten

Stimmrechtsvertreter sowie den Widerruf der Vollmacht und die Änderung von Weisungen über das

passwortgeschützte Aktionärsportal unter

http://www.amadeus-fire.de/investor-relations/hauptversammlung

zu übermitteln. Die für das Aktionärsportal erforderlichen Zugangsdaten werden mit dem HV-Ticket

übersandt (vgl. den Abschnitt 'Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung'). Die Möglichkeit zur

Übermittlung über das Aktionärsportal besteht noch in der virtuellen Hauptversammlung am 27. Mai 2021 bis

zum Beginn der Abstimmung. Auch Vollmachten und Weisungen, die bereits (wie zuvor beschrieben) per Post,

Telefax oder E-Mail gegenüber der Gesellschaft erteilt worden sind, können bis zu diesem Zeitpunkt noch

über das Aktionärsportal widerrufen bzw. geändert werden.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person oder Institution, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, Fragerecht, Möglichkeit des Widerspruchs

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit (§ 122 Abs. 2 AktG)

Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von Euro 500.000 oder 5% des Grundkapitals (das entspricht 285.903 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens zum 26. April 2021, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen:


              Amadeus FiRe AG 
              Vorstand 
              Hanauer Landstraße 160 
              60314 Frankfurt am Main 

Über den im Rahmen einer zulässigen Tagesordnungsergänzung bekanntgemachten Beschlussvorschlag wird während der Hauptversammlung abgestimmt werden.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären (§§ 126 Abs. 1 und 127 AktG)

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu den Tagesordnungspunkten zu stellen. Gleiches gilt für Gegenvorschläge zu Wahlvorschlägen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Abschlussprüfern. Soll ein solcher Gegenantrag bzw. Wahlvorschlag vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden, so ist er ausschließlich zu richten an:


              Amadeus FiRe AG 
              Herrn Jan Hendrik Wessling / Herrn Robert Döring 
              Hanauer Landstraße 160 
              60314 Frankfurt am Main 
              Telefax: +49 (0) 69/9 68 76-1 82; oder 
              E-Mail: investor-relations@amadeus-fire.de 

Bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum 12. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), unter dieser Adresse zugegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, wird die Gesellschaft - vorbehaltlich §§ 126 Abs. 2 und 3, 127 AktG - den anderen Aktionären im Internet auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.amadeus-fire.de/investor-relations/hauptversammlung

unverzüglich zugänglich machen, ggf. versehen mit den nach § 127 Satz 4 AktG zu ergänzenden Inhalten. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden anschließend ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag wird im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung als gestellt berücksichtigt, wenn der antragstellende bzw. den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz)

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind. Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, wie er die Fragen beantwortet.

Zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre (vgl. den Abschnitt 'Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung') können ihre Fragen bis 26. Mai 2021, 24:00 Uhr (Zugang), der Gesellschaft ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation über das passwortgeschützte Aktionärsportal unter http://www.amadeus-fire.de/investor-relations/hauptversammlung

übermitteln.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung wird Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation über das passwortgeschützte Aktionärsportal unter http://www.amadeus-fire.de/investor-relations/hauptversammlung

zu erklären. Das Recht, Widerspruch zu erklären, besteht ab dem Beginn der Hauptversammlung am 27. Mai 2021 bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter.

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April 13, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)