Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. Die Aktionäre werden gebeten, ihre Fragen bereits im Vorfeld der Hauptversammlung in Textform per E-Mail an die Adresse fragen.amag@hauptversammlung.at zu übermitteln, und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 9. April 2021 bei der Gesellschaft einlangen. Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht gemäß § 118 AktG in der unten näher ausgeführten Form (siehe Punkt VIII.) gemäß § 3 Abs 1 COVID- 19-GesV von den Aktionären auch während der virtuellen Hauptversammlung ausgeübt werden kann. 4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung gemäß § 119 AktG Jede/r Aktionär/in ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung durch einen bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter (gemäß Punkt VII.) Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung. Vorschläge für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen der Gesellschaft allerdings spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung zugehen (siehe auch oben in Punkt V. 2.). 5. Nachweis der Aktionärseigenschaft und Übermittlungen an die Gesellschaft Die Rechte der Aktionäre/innen, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten Zeitraumes geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum erbracht wird; hierfür genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Beschlussvorschläge und Fragen sind an die Gesellschaft, ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zu übermitteln. Per Post: AMAG Austria Metall AG z.Hd. Herrn Mag. Christoph Gabriel, BSc Postfach 3 5282 Ranshofen Per Telefax: +43 (0) 7722 801 8 3821 Per E-Mail: christoph.gabriel@amag.at Zwtl.: VI. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am 3. April 2021, 24:00 Uhr (MESZ). Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionärin bzw. Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die bei der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 8. April 2021, 24:00 Uhr (MESZ) an einer der nachgenannten Adressen einlangen muss. Per Post/Boten: AMAG Austria Metall AG z.Hd. Herrn Mag. Christoph Gabriel, BSc Postfach 3 5282 Ranshofen Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 91 Per E-Mail: anmeldung.amag@hauptversammlung.at (diesfalls als eingescanntes PDF-File dem E-Mail anzuschließen) Per Swift: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT00000AMAG3 im Text angeben Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung der Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat weder Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien noch hat er Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat mindestens die nachfolgenden Angaben nach § 10a Abs 2 AktG zu enthalten: * Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes; * Angaben über die Aktionärin bzw. den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird; * die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; * Angaben über die Aktien: die Anzahl der Aktien der Aktionärin bzw. des Aktionärs, ISIN AT00000AMAG3; * Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht (Nachweisstichtag). Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär/in geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 3. April 2021 um 24:00 Uhr (MESZ) beziehen. Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG werden gemäß § 10a Abs 3 zweiter Satz AktG als SWIFT-Nachricht an die oben angeführte SWIFT-Adresse der Gesellschaft entgegengenommen, sohin über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können. Zwtl.: VII. NOTWENDIGKEIT ZUR BEVOLLMÄCHTIGUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN: Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG am 13. April 2021 kann gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nur durch einen der nachgenannten besonderen, von der Gesellschaft unabhängigen Stimmrechtsvertreter erfolgen, dessen Kosten die Gesellschaft trägt. Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär, die/der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt V. und Punkt VI. dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat das Recht, zur Ausübung des Stimm-, Antrags- und Widerspruchsrechts einen der nachgenannten besonderen Stimmrechtsvertreter zu bestellen. (i) Dr. Michael Knap, Ehrenpräsident des IVA (ii) Rechtsanwalt Dr. Christoph Nauer, LL.M. (iii) Rechtsanwalt Dr. Peter Huber, LL.M. (iv) Rechtsanwalt MMag. Dr. Christian Pindeus Zur Bestellung dieser besonderen Stimmrechtsvertreter wird ab 23. März 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com) im Bereich Investor Relations unter "ordentliche Hauptversammlung 2021" ein Vollmachtsformular sowie ein Formular für den Widerruf der Vollmacht zur Verfügung gestellt. Für die Prüfung Ihrer Identität als Aktionär ersuchen wir Sie, in dem Vollmachtsformular im vorgesehenen Feld jene E-Mail-Adresse anzugeben, die Sie für den Versand von Weisungen, Anträgen oder Widersprüchen an den Stimmrechtsvertreter oder für Fragen und Redebeiträge an die Gesellschaft verwenden werden. Vollmachten sollten in Ihrem Interesse spätestens bis 9. April 2021, 16:00 Uhr (MESZ) unter Verwendung von einem der nachstehenden Kommunikationswege einlangen. Vollmachten an die besonderen Stimmrechtsvertreter können per E-Mail an die nachstehend angegebene Adresse der von Ihnen gewählten Person übermittelt werden. Durch diese Art der Übermittlung hat der von Ihnen gewählte Stimmrechtsvertreter unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht. (i) Dr. Michael Knap IVA Interessenverband für Anleger Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien Tel.: +43 664 213 87 40 E-Mail: knap.amag@hauptversammlung.at (ii) Rechtsanwalt Dr. Christoph Nauer, LL.M. bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH Enzersdorferstraße 4, 2340 Mödling Tel.: + 43 223 689 337 70 E-Mail: nauer.amag@hauptversammlung.at (iii) Rechtsanwalt Dr. Peter Huber, LL.M. CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH Gauermanngasse 2, 1010 Wien Tel.: + 43 140 443 16 00 E-Mail: huber.amag@hauptversammlung.at (iv) Rechtsanwalt MMag. Dr. Christian Pindeus Oberhammer Rechtsanwälte GmbH Dragonerstraße 67A, 4600 Wels Tel.: + 43 724 230 905 01 00 E-Mail: pindeus.amag@hauptversammlung.at Im Übrigen stehen folgende Kommunikationswege und Adressen für die Übermittlung der Vollmachten zur Verfügung: Per Post/Boten: AMAG Austria Metall AG z.Hd. Herrn Mag. Christoph Gabriel, BSc Postfach 3 5282 Ranshofen Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 91 Per Swift: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT00000AMAG3 im Text angeben Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
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March 16, 2021 02:30 ET (06:30 GMT)