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  verantwortlich. 
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15.03.2021 
 
                                Einberufung der 
                       10. ordentlichen Hauptversammlung 
                           der AMAG Austria Metall AG 
                       (FN 310593 f; ISIN: AT00000AMAG3) 
                 für Dienstag, den 13. April 2021, um 11:00 Uhr 
                          am Sitz der Gesellschaft in 
         5282 Braunau am Inn - Ranshofen, Lamprechtshausener Straße 61. 
 
 
Zwtl.: I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG 
 
 
 
Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer 
beschlossen, die 10. ordentliche Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG am 
13. April 2021 als "virtuelle Versammlung" im Sinne der COVID-19-GesV (BGBl II 
Nr. 140/2020) durchzuführen. 
 
Dies bedeutet, dass Aktionäre bei der Hauptversammlung der AMAG Austria Metall 
AG am 13. April 2021 nicht physisch anwesend sein können. 
 
Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des 
Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und weiterer Mitglieder des 
Vorstands, des beurkundenden Notars, des Vertreters der Abschlussprüferin der 
Gesellschaft, des aktienrechtlichen Beraters der Gesellschaft sowie der vier von 
der Gesellschaft bestimmten, besonderen Stimmrechtsvertreter in 5282 Braunau am 
Inn - Ranshofen, Lamprechtshausener Straße 61, statt. 
 
Durch die Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung werden nach der Beurteilung 
des Vorstands sowohl die Interessen der Gesellschaft, als auch die Interessen 
der Aktionäre bestmöglich berücksichtigt. 
 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Versammlung 
nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im Ablauf der 
Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. Diese 
Sonderbestimmungen werden in der vorliegenden Einberufung näher erläutert, 
insbesondere finden Sie detaillierte Informationen über die organisatorischen 
und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Versammlung. 
 
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es leider nicht möglich ist, dass 
Aktionäre am 13. April 2021 persönlich am Veranstaltungsort der Hauptversammlung 
erscheinen. 
 
 
Zwtl.: II. ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET 
 
 
 
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 2 COVID-19-GesV in Verbindung mit § 102 
Abs 4 AktG vollständig in Bild und Ton öffentlich in Echtzeit im Internet 
übertragen. 
 
Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 13. April 2021 
ab 11:00 Uhr im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter 
www.amag-al4u.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2021 [https:// 
www.amag-al4u.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2021] 
verfolgen. 
 
Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre, die 
dies wünschen, die Möglichkeit, durch diese öffentliche, akustische und optische 
Einwegverbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die 
Präsentation des Vorstands sowie die Beantwortung der Fragen der Aktionäre zu 
verfolgen. Eine Anmeldung oder ein Login sind nicht erforderlich. 
 
Die technischen Voraussetzungen auf Seiten der Aktionäre sind ein entsprechend 
leistungsfähiger Internetzugang bzw. eine leistungsfähige Internetverbindung 
sowie ein internetfähiges Gerät, welches über einen HTML5-tauglichen 
Internetbrowser mit aktiviertem Javascript verfügt und zur Ton- und 
Videowiedergabe der Übertragung in der Lage ist (z.B. PC mit Monitor und 
Lautsprecher, Notebook, Tablet, Smartphone u.Ä.). 
 
Die Liveübertragung ermöglicht keine optische und akustische Zweiweg-Verbindung 
in Echtzeit (Fernteilnahme iSd § 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Abgabe der Stimme 
auf elektronischem Weg von jedem Ort aus (Fernabstimmung iSd § 102 Abs 3 Z 3 
AktG und § 126 AktG). 
 
 
Zwtl.: III. T A G E S O R D N U N G 
 
 
 
  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 samt dem 
     Lagebericht des Vorstands, des Vorschlags für die Gewinnverwendung, des 
     Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 
     samt dem Konzernlagebericht inklusive der nichtfinanziellen Erklärung des 
     Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG für das 
     Geschäftsjahr 2020. 
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. 
     Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinns. 
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
     Geschäftsjahr 2020. 
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
     das Geschäftsjahr 2020. 
  5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
     das Geschäftsjahr 2021. 
  6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
     Geschäftsjahr 2021. 
  7. Wahlen in den Aufsichtsrat. 
  8. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht über die Vergütung der 
     Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats. 
 
 
 
Zwtl.: IV. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF 
DER INTERNETSEITE 
 
 
Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab 
23. März 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com) im 
Bereich Investor Relations unter "ordentliche Hauptversammlung 2021" abrufbar: 
 
 
* Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 samt dem Lagebericht des Vorstands 
  sowie dem Vorschlag für die Gewinnverwendung 
* Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2020 
* Konzernabschluss samt Konzernlagebericht inklusive der nichtfinanziellen 
  Erklärung für das Geschäftsjahr 2020 
* Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 
* Vergütungsbericht über die Vergütung der Mitglieder des Vorstands sowie des 
  Aufsichtsrats 
* Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den 
  Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5 und 8, 
  sowie Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den 
  Tagesordnungspunkten 6 und 7 
* Erklärungen der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen 
  betreffend ihre fachlichen Qualifikationen, ihre beruflichen oder 
  vergleichbaren Funktionen und, dass keine Umstände vorliegen, die die 
  Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, sowie deren Lebensläufe (§ 87 
  Abs 2 AktG) 
 
 
Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com) die 
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht für die besonderen 
Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV, das Frageformular sowie die 
gegenständliche Einberufung abrufbar. 
 
 
Zwtl.: V. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE/INNEN GEMÄß §§ 109, 110, 118 UND 
119 AKTG 
 
 
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre gemäß § 109 AktG 
 
Aktionäre/innen, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können 
gemäß § 109 AktG schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung dieser 
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten 
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beigefügt werden. 
Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung 
Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens 
am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 23. März 2021, zugehen. 
 
2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung gemäß § 110 AktG 
 
Weiters können Aktionäre/innen, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals 
erreichen, der Gesellschaft gemäß § 110 AktG zu jedem Punkt der Tagesordnung in 
Textform (§ 13 Abs 2 AktG) Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und 
verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden 
Aktionäre/innen, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen 
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der 
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen muss der Gesellschaft 
spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 1. 
April 2021, zugehen. 
 
Sofern Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, tritt an 
die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 
Abs 2 AktG. Demgemäß hat jeder Wahlvorschlag die fachliche Qualifikation der 
vorgeschlagenen Person, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie 
alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit der 
vorgeschlagenen Person begründen könnten. 
 
3. Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 118 AktG 
 
Jeder Aktionärin bzw. jedem Aktionär ist gemäß § 118 AktG auf Verlangen in der 
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit 
die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich 
ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, 
auf die Lage des Konzerns sowie auf die in den Konzernabschluss einbezogenen 

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March 16, 2021 02:30 ET (06:30 GMT)