=------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. =------------------------------------------------------------------------------- 15.03.2021 Einberufung der 10. ordentlichen Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG (FN 310593 f; ISIN: AT00000AMAG3) für Dienstag, den 13. April 2021, um 11:00 Uhr am Sitz der Gesellschaft in 5282 Braunau am Inn - Ranshofen, Lamprechtshausener Straße 61. Zwtl.: I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer beschlossen, die 10. ordentliche Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG am 13. April 2021 als "virtuelle Versammlung" im Sinne der COVID-19-GesV (BGBl II Nr. 140/2020) durchzuführen. Dies bedeutet, dass Aktionäre bei der Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG am 13. April 2021 nicht physisch anwesend sein können. Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und weiterer Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden Notars, des Vertreters der Abschlussprüferin der Gesellschaft, des aktienrechtlichen Beraters der Gesellschaft sowie der vier von der Gesellschaft bestimmten, besonderen Stimmrechtsvertreter in 5282 Braunau am Inn - Ranshofen, Lamprechtshausener Straße 61, statt. Durch die Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung werden nach der Beurteilung des Vorstands sowohl die Interessen der Gesellschaft, als auch die Interessen der Aktionäre bestmöglich berücksichtigt. Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Versammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. Diese Sonderbestimmungen werden in der vorliegenden Einberufung näher erläutert, insbesondere finden Sie detaillierte Informationen über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Versammlung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es leider nicht möglich ist, dass Aktionäre am 13. April 2021 persönlich am Veranstaltungsort der Hauptversammlung erscheinen. Zwtl.: II. ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 2 COVID-19-GesV in Verbindung mit § 102 Abs 4 AktG vollständig in Bild und Ton öffentlich in Echtzeit im Internet übertragen. Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 13. April 2021 ab 11:00 Uhr im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter www.amag-al4u.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2021 [https:// www.amag-al4u.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2021] verfolgen. Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre, die dies wünschen, die Möglichkeit, durch diese öffentliche, akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die Präsentation des Vorstands sowie die Beantwortung der Fragen der Aktionäre zu verfolgen. Eine Anmeldung oder ein Login sind nicht erforderlich. Die technischen Voraussetzungen auf Seiten der Aktionäre sind ein entsprechend leistungsfähiger Internetzugang bzw. eine leistungsfähige Internetverbindung sowie ein internetfähiges Gerät, welches über einen HTML5-tauglichen Internetbrowser mit aktiviertem Javascript verfügt und zur Ton- und Videowiedergabe der Übertragung in der Lage ist (z.B. PC mit Monitor und Lautsprecher, Notebook, Tablet, Smartphone u.Ä.). Die Liveübertragung ermöglicht keine optische und akustische Zweiweg-Verbindung in Echtzeit (Fernteilnahme iSd § 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Abgabe der Stimme auf elektronischem Weg von jedem Ort aus (Fernabstimmung iSd § 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG). Zwtl.: III. T A G E S O R D N U N G 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 samt dem Lagebericht des Vorstands, des Vorschlags für die Gewinnverwendung, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 samt dem Konzernlagebericht inklusive der nichtfinanziellen Erklärung des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2020. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinns. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020. 5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021. 6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021. 7. Wahlen in den Aufsichtsrat. 8. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht über die Vergütung der Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats. Zwtl.: IV. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab 23. März 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com) im Bereich Investor Relations unter "ordentliche Hauptversammlung 2021" abrufbar: * Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 samt dem Lagebericht des Vorstands sowie dem Vorschlag für die Gewinnverwendung * Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2020 * Konzernabschluss samt Konzernlagebericht inklusive der nichtfinanziellen Erklärung für das Geschäftsjahr 2020 * Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 * Vergütungsbericht über die Vergütung der Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats * Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5 und 8, sowie Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7 * Erklärungen der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen betreffend ihre fachlichen Qualifikationen, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen und, dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, sowie deren Lebensläufe (§ 87 Abs 2 AktG) Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com) die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht für die besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV, das Frageformular sowie die gegenständliche Einberufung abrufbar. Zwtl.: V. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE/INNEN GEMÄß §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG 1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre gemäß § 109 AktG Aktionäre/innen, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können gemäß § 109 AktG schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beigefügt werden. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 23. März 2021, zugehen. 2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung gemäß § 110 AktG Weiters können Aktionäre/innen, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft gemäß § 110 AktG zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre/innen, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 1. April 2021, zugehen. Sofern Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Demgemäß hat jeder Wahlvorschlag die fachliche Qualifikation der vorgeschlagenen Person, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit der vorgeschlagenen Person begründen könnten. 3. Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 118 AktG Jeder Aktionärin bzw. jedem Aktionär ist gemäß § 118 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, auf die Lage des Konzerns sowie auf die in den Konzernabschluss einbezogenen
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March 16, 2021 02:30 ET (06:30 GMT)