Demnach haftet der Internetgigant nicht für Markenrechtsverstöße seiner Partner. Amazon verletze mit der bloßen Bevorratung von Waren, die Markenrechte verletzen, diese nicht, urteilten die Richter am Donnerstag.

Coty Germany hatte geklagt, dass Dritte über die Amazon-Plattform ohne Genehmigung das Parfüm Davidoff verkauften. Das verletze die Markenrechte der Firma. Das von Amazon als "Fulfilled by Amazon" bezeichnete Programm ermöglicht die Lagerung und Lieferung von Waren für Drittanbieter, eines der Hauptmerkmale des Geschäftsmodells. Amazon begrüßte die Entscheidung des EuGH und teilte mit, weiter gegen Fälschungen vorzugehen und in deren Bekämpfung zu investieren.

Der von Coty Germany vorgebrachte Fall zeigt die Spannung zwischen Luxusgüterunternehmen, die ihre Exklusivität und ihr Markenzeichen bewahren möchten, und Online-Plattformen wie Amazon und eBay, die gegen Online-Verkaufsbeschränkungen kämpfen.