Von Sam Schechner

PARIS (Dow Jones)--Amazon.com wird wegen der Nutzung von Kundendaten in der Europäischen Union möglicherweise eine Strafe von mehr als 425 Millionen Dollar zahlen müssen. Nach Angaben informierter Kreise hat die luxemburgische Datenschutzkommission CNPD einen Entwurf für eine entsprechende Entscheidung verfasst und an die 26 anderen nationalen Datenschutzbehörden in der EU weitergeleitet. Da Amazon seinen EU-Sitz im Großherzogtum hat, ist die CNPD der maßgebliche Wächter in Datenschutzfragen für den Konzern in der EU.

Es wäre die bisher höchste Strafe für Verstöße gegen den Datenschutz in der EU, sagten mit der Angelegenheit vertraute Personen. Nach Auskunft eines Informanten geht es um mutmaßliche Verstöße von Amazon bei der Sammlung und Verwendung personenbezogener Daten gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung. Mit dem Cloud-Computing-Geschäft Amazon Web Services habe der Fall dagegen nichts zu tun. Die spezifischen Anschuldigungen gegen Amazon wollte die Person nicht näher erläutern.

Ein Amazon-Sprecher lehnte eine Stellungnahme ab. Der Konzern hat zuvor gesagt, dass der Datenschutz seiner Kunden Priorität hat und er sich in allen Ländern, in denen er tätig ist, an die Gesetze hält. Kunden Priorität hat und es sich in allen Ländern, in denen es tätig ist, an die Gesetze hält. Ein CNPD-Sprecher erklärte, die Kommission dürfe Einzelverfahren nicht kommentieren. Damit der Entwurf der CNPD wirksam werden kann, müssen die anderen EU-Datenschutzbehörden ihn bestätigen, ein Prozess, der Monate dauern und zu substanziellen Änderungen führen könnte.

Die von Luxemburg vorgeschlagene Geldbuße würde etwa 2 Prozent des von Amazon für 2020 ausgewiesenen Nettogewinns und 0,1 Prozent des Umsatzes entsprechen. Laut Datenschutzgrundverordnung können Geldstrafen von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängt werden.

Die luxemburgische Aufsichtsbehörde hat bereits eine Handvoll Einwände gegen ihren Entscheidungsentwurf erhalten, darunter mindestens einen, der ein höheres Bußgeld verlangt, so eine weitere mit der Angelegenheit vertraute Person. CNPD kann eine gütliche Einigung versuchen, notfalls wird von den Aufsehern abgestimmt.

Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

DJG/DJN/rio/uxd

(END) Dow Jones Newswires

June 10, 2021 10:50 ET (14:50 GMT)