KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Donnerstag (8.45 Uhr) ein Urteil zum sogenannten Partnerprogramm des Internet-Versandriesen Amazon. Das Programm funktioniert so, dass angemeldete Teilnehmer auf ihrer eigenen Internetseite Links zu Produkten im Amazon-Angebot setzen können. Kommt darüber ein Kauf zustande, zahlt Amazon ihnen eine Provision. Die Links werden Affiliate-Links genannt. "Affiliate" ist Englisch und heißt Partner.

Geklagt hat ein Matratzenhersteller, den stört, dass sich solche Links auch in gefälschten Testberichten und unseriösen Produkttipps finden - ohne dass Amazon dafür geradestehen muss. Er will durchsetzen, dass die Handelsplattform für Rechtsverstöße haftet. Im konkreten Fall geht es um ein fragwürdiges Matratzen-Ranking, in dem auch die Matratze des Herstellers auftauchte. (Az. I ZR 27/22)/sem/DP/jha