(dass statt der im letzten Absatz, 2. Satz)

LEIPZIG (dpa-AFX) - Das Bundesverwaltungsgericht hat der Sonntagsarbeit in der Weihnachtszeit beim US-Versandhändler Amazon eine Absage erteilt. Das Gericht in Leipzig bestätigte am Mittwoch ein vorheriges Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster, das eine Bewilligung der Sonntagsarbeit gekippt hatte.

Amazon hatte 2015 für mehrere seiner Logistikzentren Sonntagsarbeit im Advent beantragt - und das mit den erhöhten Bestellungen im Weihnachtsgeschäft begründet. In dem Fall, der jetzt das Bundesgericht beschäftigte, ging es um das Versandlager in Rheinberg in Nordrhein-Westfalen. Das Land hatte die Arbeit an zwei Sonntagen genehmigt. Dagegen hatte Verdi geklagt. Die Gewerkschaft kämpft für den Erhalt des vom Grundgesetz besonders geschützten arbeitsfreien Sonntags.

Sonntagsarbeit kann laut Arbeitszeitgesetz nur dann ausnahmsweise bewilligt werden, wenn "besondere Verhältnisse zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens" dies erfordern. "Besondere Verhältnisse sind vorübergehende Sondersituationen, die eine außerbetriebliche Ursache haben. Sie dürfen also nicht vom Arbeitgeber selbst geschaffen sein", entschied nun das Bundesverwaltungsgericht. (Az.: BVerwG 8 C 3.20)

Genau das sei bei Amazon aber der Fall gewesen. Das OVG in Münster hatte festgestellt, dass der Versandhändler die Bestellungen mit kurzfristigen Lieferversprechen ("Same Day Delivery") selbst angekurbelt hatte. Damit hätten nicht "besondere Verhältnisse von außen" auf das Unternehmen eingewirkt./bz/DP/fba