EANS-Adhoc: ams AG / ams gibt erfolgreiche Platzierung einer Wandelanleihe in
Höhe von EUR 760 Millionen mit einer Laufzeit bis 2027 bekannt

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  Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro
  adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
  Emittent verantwortlich.
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Finanzierung
27.10.2020

Premstaetten - NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG INNERHALB DER ODER IN
DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN U.S. PERSONEN, UND NICHT ZUR
VERTEILUNG INNERHALB ODER IN AUSTRALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER JAPAN, ODER IN
JEDE ANDERE JURISDIKTION, IN DER ANGEBOTE ODER VERKÄUFE NACH GELTENDEM RECHT
UNTERSAGT SIND.

ams gibt erfolgreiche Platzierung einer Wandelanleihe in Höhe von EUR 760
Millionen mit einer Laufzeit bis 2027 bekannt

Premstätten, Österreich (27. Oktober 2020) -- ams (SIX: AMS), ein weltweit
führender Anbieter von hochwertigen Sensorlösungen, gibt die erfolgreiche
Platzierung von garantierten Wandelschuldverschreibungen (die
"Wandelschuldverschreibungen") in Gesamtnennbetrag von EUR 760 Millionen mit
einer Laufzeit bis 2027 bekannt. Die Wandelschuldverschreibungen werden in neue
oder bestehende, auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag in Höhe
von bis zu 10% des derzeit ausgegebenen und ausstehenden Aktienkapitals,
wandelbar sein. Bezugsrechte bestehender ams Aktionäre zur Zeichnung der
Wandelschuldverschreibungen wurden ausgeschlossen. Der Nettoerlös der
Wandelschuldverschreibungen wird für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet.

Nachdem heutigen Platzierungsverfahren wurde festgelegt, dass die
Wandelschuldverschreibungen einen Zinscoupon von 2,125% pro Jahr haben werden
und die anfängliche Wandlungsprämie bei 47,5% über dem Referenzaktienkurs von
CHF 20,1736, umgerechnet in Euro zum vorherrschenden Wechselkurs, liegt. Dies
entspricht einem anfänglichen Wandlungskurs von EUR 27,7209. Die
Wandelschuldverschreibungen werden eine Laufzeit von 7 Jahren haben und zu 100%
ihres Nennbetrags ausgegeben und zurückgezahlt. Sofern sie nicht zuvor
gewandelt, zurückgezahlt oder gekauft und gekündigt wurden, werden die
Wandelschuldverschreibungen zum Nennbetrag am 3. November 2027 zurückgezahlt.

Die Abwicklung der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen wird am oder um den
3. November 2020 erwartet. Es wird ein Antrag gestellt, die
Wandelschuldverschreibungen in den Börsenhandel im Freiverkehr der Frankfurter
Wertpapierbörse einzubeziehen.

Die Wandelschuldverschreibungen werden ausschließlich institutionellen
Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika unter Bezugnahme auf
Regulation S (Kategorie 2) des United States Securities Act (Wertpapiergesetz)
von 1933 in der jeweils gültigen Fassung, sowie außerhalb Australiens, Kanadas,
Japans, Südafrikas und jeder anderen Jurisdiktion, in der Angebote oder Verkäufe
der Wertpapiere nach geltendem Recht verboten sind, sowie nicht gegenüber U.S.
Personen, angeboten.

Im Zusammenhang mit der Transaktion hat sich ams zu einem Lock-up von 90 Tagen
nach Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen vorbehaltlich üblicher Ausnahmen
verpflichtet.

HSBC, Morgan Stanley and UBS agieren als Global Coordinators und Joint
Bookrunners, Commerzbank, Crédit Agricole CIB, Deutsche Bank, and Unicredit
agieren als Joint Bookrunners.

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Über ams
ams ist international führend in der Entwicklung und Herstellung von
hochwertigen Sensorlösungen. Unsere Mission ist es, die Welt mit Sensorlösungen
zu gestalten und so die nahtlose Verbindung zwischen Mensch und Technologie zu
ermöglichen.
Die Produkte von ams werden in Anwendungen eingesetzt, die höchste Präzision,
Empfindlichkeit und Genauigkeit, einen weiten Arbeitsbereich und äußerst
niedrigen Stromverbrauch erfordern. Das Produktportfolio umfasst Sensorlösungen,
Sensor-ICs sowie Schnittstellen und die damit verbundene Software für Kunden in
den Märkten Consumer, Mobilkommunikation, Industrie, Medizintechnik und
Automotive.
ams mit Hauptsitz in Österreich beschäftigt global rund 9.000 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter und ist ein wichtiger Partner für mehr als 8.000 Kunden
weltweit. ams ist an der SIX Swiss Exchange börsennotiert (Tickersymbol: AMS).
Weitere Informationen über ams unter https://ams.com [https://ams.com/]

ams social media:

>Twitter [https://twitter.com/amsAnalog] >LinkedIn [https://www.linkedin.com/
company/ams-ag] >Facebook [https://www.facebook.com/amsAnalog] >YouTube [https:/
/www.youtube.com/user/amsAnalog]

ams ist eine eingetragene Handelsmarke der ams AG. Zusätzlich sind viele unserer
Produkte und Dienstleistungen angemeldete oder eingetragene Handelsmarken der
ams Group. Alle übrigen hier genannten Namen von Unternehmen oder Produkten
können Handelsmarken oder eingetragene Handelsmarken ihrer jeweiligen Inhaber
sein. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen sind zum
Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt und können ohne vorherige Ankündigung
geändert werden.


Disclaimer
Die Wandelschuldverschreibungen darf weder direkt noch indirekt in der Schweiz
im Sinne des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes ("FIDLEG") öffentlich
angeboten werden und es wurde oder wird kein Gesuch um Zulassung der
Wandelschuldverschreibungen zum Handel an einem Handelsplatz (Börse oder
multilaterales Handelssystem) in der Schweiz gestellt. Diese Bekanntmachung
stellt weder einen Prospekt gemäß dem FIDLEG noch gemäß dem Schweizer
Obligationenrecht (in der unmittelbar vor Inkrafttreten des FIDLEG geltenden
Fassung) noch gemäß dem Kotierungsreglement der SIX Exchange Regulation oder
einem anderen Handelsplatz in der Schweiz dar.
Diese Bekanntmachung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten
von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Japan,
Australien, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche
Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder
übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten
Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz
dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich
über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Jede Nichteinhaltung
dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen
Rechtsordnung darstellen.
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft oder einer ihrer
Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland,
Österreich oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung noch
deren Inhalt darf als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Rechtsordnung
dienen oder in Verbindung mit einem solchen Angebot als verbindlich angesehen
werden. Die angebotenen Wertpapiere werden und wurden nicht gemäß dem U.S.
Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act")
registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten oder an eine U.S. Person weder
angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von den
Registrierungsanforderungen des Securities Act befreit.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Personen, die
(i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) der Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen
Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a)
bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne
Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante
Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen
nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen.
Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument
bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten
Personen unternommen.
In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich die
in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren
ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung
(EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017
(Prospektverordnung) sind.
Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR
oder im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur
Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft
oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein
"Kleinanleger" eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein
Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein
Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der
"Versicherungsvertriebsrichtlinie"), sofern dieser Kunde nicht als
professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II
gelten würde. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß
der
Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "PRIIP-Verordnung") erforderlich ist, um die
Wandelschuldverschreibungen anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise
Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder
der Verkauf der Wandelschuldverschreibungen oder die anderweitige
Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich
gemäß
der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der
Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung
erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in
deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche
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Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar.
Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der
Platzierung für die betreffende Person konsultieren.
Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen
und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse des
Unternehmens enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese
zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteter
Terminologie identifiziert werden, einschließlich der Begriffe "glaubt",
"schätzt", "geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder
"sollte" oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare
Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten,
die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den
aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der Führung des Unternehmens und
sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten
verbunden, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse,
Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten
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Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige
Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht notwendigerweise genaue
Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle hierin
enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung und
erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten
Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren
oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu
korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei
es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen
Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher
zukunftsgerichteter Aussagen und Annahmen.




Rückfragehinweis:
Moritz M. Gmeiner
Vice President Investor Relations
Tel: +43 3136 500-0
Fax: +43 3136 500-931211
Email: investor@ams.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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WWW:         www.ams.com
ISIN:        AT0000A18XM4
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