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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen

Premstaetten - ams AG
FN 34109 k
ISIN AT0000A18XM4

E i n b e r u f u n g
der Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
außerordentlichen Hauptversammlung der ams AG
am Freitag, den 24. Jänner 2020, um 12.00 Uhr Wiener Zeit,
in 8141 Premstätten, Tobelbaderstraße 30, in den Räumen der Gesellschaft.


Tagesordnung

1. Beschlussfassung über die ordentliche Erhöhung des Grundkapitals der
Gesellschaft gemäß
§§ 149 ff AktG gegen Bareinlage und unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts
der Aktionäre

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG (§ 106 Z 4 AktG)
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 03. Jänner 2020 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com/general-meeting [http://
www.ams.com/general-meeting]zugänglich:

* Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 1,
* Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text dieser Einberufung.


INFORMATION FÜR AKTIONÄRE ZUR DATENVERARBEITUNG
Die ams AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene
gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des
Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung,
Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der
Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen,
insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des
österreichischen

Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der
Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die
Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem
Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist
somit Art. 6 (1) c) DSGVO.
Für die Verarbeitung ist die ams AG die verantwortliche Stelle. Die ams AG
bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer
Dienstleistungsunternehmen wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT-
Dienstleistern. Diese erhalten von ams AG nur solche personenbezogenen Daten,
die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der ams AG. Soweit rechtlich
notwendig, hat die ams AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine
datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.
Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
Aktionäre beziehungsweise deren Vertreter, die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin
genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis)
einsehen. ams AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene
Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen
Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).
Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert beziehungsweise gelöscht, sobald sie
für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr
notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung
erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus
dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht
sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären
gegen die ams AG oder von der ams AG gegen Aktionäre erhoben werden, dient die
Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen
in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann
dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich
der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung
führen.
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigung-, Einschränkungs-,
Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III
der DSGVO.
Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der ams AG unentgeltlich über die

E-Mail-Adresse: dataprotection@ams.com [dataprotection@ams.com]oder über die
folgenden Kontaktdaten geltend machen:
ams AG Datenschutzbeauftragter Tobelbader Straße 30
8141 Premstätten

Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht der Datenschutz-Aufsichtsbehörde
nach Art 77 DSGVO zu. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der
Datenschutzerklärung auf der Internetseite der ams AG unter https://ams.com/
privacy-policy [https://ams.com/privacy-policy]zu finden.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG (§ 106
Z5 AktG)
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre (§ 109 AktG)
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen
und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform spätestens am 05. Jänner 2020 der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse ams AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten,
z.H. Dr. Franz M. Fazekas, MBL, General Counsel, bzw. per SWIFT GIBAATWGGMS,
(Message Type MT598 und MT599, unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben) oder
per E-Mail agm@ams.com [agm@ams.com]zugeht. "Schriftlich" bedeutet (i)
eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden
Antragsteller, (ii) per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur, oder
(iii) auch in Textform über ein international verbreitetes, besonders
gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute übermittelt werden, dessen
Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können (zB SWIFT). Jedem so
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen
Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sind, und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag,
Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an

die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt
"NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG" unten) verwiesen.

Beschlussvorschläge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung (§ 110 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG Vorschläge
zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG spätestens am 15. Jänner 2020 der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43 3136 500 92100 oder an ams AG,
Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Dr. Franz M. Fazekas, MBL, General
Counsel, oder per E-Mail agm@ams.com, [agm@ams.com]wobei das Verlangen in
Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG , beispielsweise als PDF, das dem E-Mail
angeschlossen ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13
Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf
eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise
abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung
durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.
Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in
deutscher Sprache abgefasst sein.

Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die
nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben
Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt
"NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG" unten) verwiesen.

Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform im Sinne
des § 13 Abs 2 AktG an die Gesellschaft übermittelt werden, und zwar per Post an
ams AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Mag. Moritz Gmeiner,
Investor Relations, oder per E-Mail an investor@ams.com [investor@ams.com].

Anträge in der Hauptversammlung (§ 119 AktG)
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt,
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne dieser
Einberufung.

Informationen auf der Internetseite
Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119
AktG sind ab sofort auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.ams.com/
general-meeting [http://www.ams.com/general-meeting]zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
(§ 106 Z 6 und Z 7 AktG)
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 14.
Jänner 2020, 24.00 Uhr Wiener Zeit (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die sich auf den
Nachweisstichtag bezieht und die der Gesellschaft spätestens am
21. Jänner 2020 (24.00 Uhr Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:


  1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
     gemäß § 17 Abs. 3 genügen lässt

Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 86
oder
Per E-Mail: anmeldung.ams@hauptversammlung.at
[anmeldung.ams@hauptversammlung.at]
(Depotbestätigungen sind ausschließlich im PDF-Format zu übermitteln)


  1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform Per Post oder
     Boten: ams AG

c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel
oder
Per SWIFT: GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 und MT599,
unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben)

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien
und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
  zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC bzw. SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
  Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
  Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000A18XM4
  (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.


Darüber hinaus werden Depotbestätigungen von SIX SegaInterSettle AG, Olten,
Schweiz, akzeptiert. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur
Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 14. Jänner 2020 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der Eigenschaft
als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.


VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE (§ 106 Z 8 AktG)
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG erteilt werden,
wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:

Per Post oder per Boten: ams AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 86
Per E-Mail: anmeldung.ams@hauptversammlung.at,
[anmeldung.ams@hauptversammlung.at]wobei die Vollmacht in Textform im Sinne des
§ 13 Abs 2 AktG als PDF dem E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text
angeben.
Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.

Vollmachtsformulare und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf
Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.ams.com/general-meeting [http://www.ams.com/general-meeting] abrufbar. Die
Verwendung eines der Formulare ist nicht zwingend im Sinne des § 114 Abs 3 AktG.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 23. Jänner 2020,
16.00 Uhr Wiener Zeit, bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
Als besonderer Service steht den Aktionärinnen und Aktionären ein unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; nämlich

Dr. Walter Pisk, öffentlicher Notar, 8010 Graz, Raubergasse 20; hierfür ist auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com/general-meeting [http://
www.ams.com/general-meeting]ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE (§ 106 Z 9 AktG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 84.419.826,00 und ist zerlegt in 84.419.826 auf Inhaber
lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält
3.451.616 eigene Aktien per 30.11.2019. Aus eigenen Aktien stehen der
Gesellschaft keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge
per 30.11.2019
80.968.210 Stimmrechte. Eine allfällige Veränderung im Bestand eigener Aktien
bis zur Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl der Stimmrechte wird in dieser
bekannt gegeben werden.

ORGANISATORISCHE HINWEISE
Um einen reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktionärinnen und Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Die Aktionärinnen und Aktionäre
werden gebeten einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen.

Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt um 11.00 Uhr Wiener Zeit.
Premstätten, im Jänner 2020
Der Vorstand



Rückfragehinweis:
Moritz M. Gmeiner
Vice President Investor Relations
Tel: +43 3136 500-31211
Fax: +43 3136 500-931211
Email: investor@ams.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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