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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen 
 
Premstaetten - 
                                     ams AG 
                            Premstätten, FN 34109 k 
                               ISIN AT0000A18XM4 
 
                                  Einberufung 
                     der ordentlichen Hauptversammlung der 
                                     ams AG 
           für Mittwoch, den 2. Juni 2021, um 10.00 Uhr Wiener Zeit, 
              Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG 
     ist am Sitz der Gesellschaft in 8141 Premstätten, Tobelbaderstraße 30. 
 
I. Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung 
 
  1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und 
     Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV) 
 
Die Hauptversammlung der ams AG am 2. Juni 2021 wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 
COVID-19-GesG, (BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 156/2020) und der COVID-19- 
GesV (BGBl. II 140/2020 idF BGBl. II Nr. 616/2020) unter Berücksichtigung der 
Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als "virtuelle 
Hauptversammlung" durchgeführt. Die Entscheidung des Vorstands zur Abhaltung der 
ordentlichen Hauptversammlung als "virtuelle Hauptversammlung" war aufgrund der 
derzeitigen Situation der COVID-19-Pandemie und insbesondere zum Schutz der 
Aktionäre, Mitarbeiter und der sonstigen Teilnehmer geboten. 
Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung 
der ams AG am 2. Juni 2021 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der 
besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch 
anwesend sein können. 
Die virtuelle Hauptversammlung findet ausschließlich unter physischer 
Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Stellvertreters des 
Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands sowie weiterer 
Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen Notars und der vier von 
der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in 8141 
Premstätten, Tobelbaderstraße 30, statt. 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im 
Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. 
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht 
Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch einen der von der 
Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 
COVID-19-GesV. 
Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären 
selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch 
Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E- 
Mail-Adresse fragen.ams@hauptversammlung.at der Gesellschaft, sofern die 
Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt 
IV. übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. 
bevollmächtigt haben. 
 
2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet 
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 
AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen. 
Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage 
von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV. 
Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 2. Juni 2021 
ab ca. 10:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten technischen 
Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie 
Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im 
Internet unter www.ams.com/general-meeting teilnehmen. Eine Anmeldung oder ein 
Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich. 
Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im 
Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und 
optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und 
insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der 
Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen. 
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle 
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine 
Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die 
Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist. Der einzelne Aktionär kann 
daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. 
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von 
technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese 
ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV). 
Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen 
Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV 
("Teilnahmeinformation") hingewiesen. 
 
 
II. TAGESORDNUNG 
 
  1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance- 
     Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für 
     die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das 
     Geschäftsjahr 2020 
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
     Geschäftsjahr 2020 
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
     das Geschäftsjahr 2020 
  5. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats 
  6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
     2021 
  7. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik 
  8. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 
  9. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 8 Abs 1 (Erhöhung der 
     Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder auf höchstens acht von der 
     Hauptversammlung gewählte Mitglieder) 
 10. Wahl von zwei Mitgliedern in den Aufsichtsrat 
 11. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 1 Abs 1 (Änderung der 
     Firma) 
 12. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals im 
     Ausmaß von rund 4% des Grundkapitals gegen Bareinlage und/oder Sacheinlage 
     mit Direktausschluss des Bezugsrechts sowie entsprechende Änderung der 
     Satzung in § 3 Abs 5 
     [Genehmigtes Kapital 2021] 
 13. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes 
 
       1. zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a 
          und Abs 1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß 
          von bis zu 10% des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des 
          quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb 
          einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), 
       2. gemäß § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener 
          Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch 
          ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen 
          über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen, 
       3. das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren 
          Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen, 
 
 
Bericht über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung eigener Aktien gemäß § 
65 Abs 3 AktG. 
 
III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER 
INTERNETSEITE 
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG 
spätestens ab 12. Mai 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.ams.com/general-meeting zugänglich: 
 
* Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die 
  Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV 
  ("Teilnahmeinformation"), 
* Jahresabschluss mit Lagebericht, 
* Corporate-Governance-Bericht, 
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, 
* Vorschlag für die Gewinnverwendung, 
* Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2020; 
* Vergütungspolitik der Gesellschaft; 
* Vergütungsbericht; 
* Erklärung der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 10 gemäß § 87 
  Abs 2 AktG samt Lebenslauf; 
* Bericht des Vorstands gemäß §§ 170 Abs 2 iVm 153 Abs 4 S 2 AktG - 
  Bezugsrechtsausschluss Genehmigtes Kapital 2021 zu TOP 12; 
* Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß §§ 65 Abs 1b iVm 170 Abs 2 
  AktG, § 153 Abs 4 S 2 und S 3 AktG und § 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 13; 
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 13; 
* Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 
  COVID-19-GesV; 
* Frageformular; 
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht; 
* vollständiger Text dieser Einberufung. 
 
 
IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER 
HAUPTVERSAMMLUNG 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur 

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May 04, 2021 02:30 ET (06:30 GMT)