=------------------------------------------------------------------------------- Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. =------------------------------------------------------------------------------- Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen Premstaetten - ams AG Premstätten, FN 34109 k ISIN AT0000A18XM4 Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der ams AG für Mittwoch, den 2. Juni 2021, um 10.00 Uhr Wiener Zeit, Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG ist am Sitz der Gesellschaft in 8141 Premstätten, Tobelbaderstraße 30. I. Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung 1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV) Die Hauptversammlung der ams AG am 2. Juni 2021 wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, (BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 156/2020) und der COVID-19- GesV (BGBl. II 140/2020 idF BGBl. II Nr. 616/2020) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt. Die Entscheidung des Vorstands zur Abhaltung der ordentlichen Hauptversammlung als "virtuelle Hauptversammlung" war aufgrund der derzeitigen Situation der COVID-19-Pandemie und insbesondere zum Schutz der Aktionäre, Mitarbeiter und der sonstigen Teilnehmer geboten. Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung der ams AG am 2. Juni 2021 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können. Die virtuelle Hauptversammlung findet ausschließlich unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Stellvertreters des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands sowie weiterer Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in 8141 Premstätten, Tobelbaderstraße 30, statt. Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV. Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E- Mail-Adresse fragen.ams@hauptversammlung.at der Gesellschaft, sofern die Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt IV. übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. bevollmächtigt haben. 2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen. Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV. Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 2. Juni 2021 ab ca. 10:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten technischen Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im Internet unter www.ams.com/general-meeting teilnehmen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich. Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist. Der einzelne Aktionär kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV). Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") hingewiesen. II. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance- Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2020 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 5. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 7. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik 8. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 9. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 8 Abs 1 (Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder auf höchstens acht von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder) 10. Wahl von zwei Mitgliedern in den Aufsichtsrat 11. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 1 Abs 1 (Änderung der Firma) 12. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals im Ausmaß von rund 4% des Grundkapitals gegen Bareinlage und/oder Sacheinlage mit Direktausschluss des Bezugsrechts sowie entsprechende Änderung der Satzung in § 3 Abs 5 [Genehmigtes Kapital 2021] 13. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes 1. zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), 2. gemäß § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen, 3. das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen, Bericht über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung eigener Aktien gemäß § 65 Abs 3 AktG. III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab 12. Mai 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com/general-meeting zugänglich: * Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation"), * Jahresabschluss mit Lagebericht, * Corporate-Governance-Bericht, * Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, * Vorschlag für die Gewinnverwendung, * Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2020; * Vergütungspolitik der Gesellschaft; * Vergütungsbericht; * Erklärung der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 10 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf; * Bericht des Vorstands gemäß §§ 170 Abs 2 iVm 153 Abs 4 S 2 AktG - Bezugsrechtsausschluss Genehmigtes Kapital 2021 zu TOP 12; * Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß §§ 65 Abs 1b iVm 170 Abs 2 AktG, § 153 Abs 4 S 2 und S 3 AktG und § 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 13; * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 13; * Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV; * Frageformular; * Formular für den Widerruf einer Vollmacht; * vollständiger Text dieser Einberufung. IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur
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May 04, 2021 02:30 ET (06:30 GMT)