München (awp/awp/sda/reu) - Neue Hürde für AMS: Mehrere Osram-Aktionäre klagen gegen den geplanten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit dem österreichischen Sensor-Spezialisten, wie der Münchner Lichttechnik-Konzern am Donnerstag im Bundesanzeiger mitteilte. Damit kann der Vertrag, mit dem AMS umfassenden Durchgriff auf Osram bekommt, vorerst nicht ins Handelsregister eingetragen werden.

"Aufgrund der Erfahrungswerte aus ähnlich gelagerten Fällen gehen wir davon aus, dass sich diese Eintragung lediglich verzögern wird", sagte ein Osram-Sprecher. Das Unternehmen werde sich gegen die Klagen verteidigen.

Die Osram-Hauptversammlung hatte dem Beherrschungsvertrag Anfang November zugestimmt. Danach haben die Osram-Aktionäre die Wahl zwischen einer Garantiedividende oder einer Abfindung. AMS will sich mit dem Vertrag Zugriff auf die Finanzmittel von Osram verschaffen, auch um die Schulden für die mehr als vier Milliarden Euro schwere Übernahme zu tilgen.

Die Anfechtungsklagen gegen den Aktionärsbeschluss seien bei dr Kammer für Handelssachen beim Landgericht München I anhängig, erklärte Osram. (Az.: 5 HK O 16188/?209). Das Gericht hat in der Regel drei Monate Zeit zu entscheiden, ob es die Eintragung trotz der anhängigen Klagen freigibt.