EANS-Adhoc: Andritz AG / Veröffentlichung des Beschlusses des Vorstands von
einer Rückerwerbsermächtigung Gebrauch zu machen

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  Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro
  adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
  Emittent verantwortlich.
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Aktienrückkauf
02.12.2021

Graz -

* Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 24. März 2021


* Tag und Art der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 24. März 2021
  über euro adhoc und auf der Internetseite der Gesellschaft andritz.com.
  [https://www.andritz.com/group-de]


* Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückerwerbsprogramms: 13. Dezember 2021
  bis 6. Februar 2022 (= Beginn Sperrfrist für Ergebnisse Geschäftsjahr 2021)


* Aktiengattung, auf die sich das Rückerwerbsprogramm bezieht: auf Inhaber
  lautende Stückaktien der ANDRITZ AG.


* Beabsichtigtes Volumen (Stücke) des Rückerwerbs: Bis zu 1.000.000 auf Inhaber
  lautende Stückaktien der ANDRITZ AG (ISIN AT AT0000730007), das entspricht
  einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von 0,96%.


* Niedrigster Gegenwert: anteiliger Betrag pro Aktie am Grundkapital. Höchster
  Gegenwert: Der höchste Gegenwert je Aktie darf nicht mehr als 10% über dem
  durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn
  Handelstage liegen.


* Art und Zweck des Rückkaufs eigener Aktien, insbesondere ob der Rückkauf
über
  die Börse und/oder außerhalb der Börse erfolgen soll, ob es beim Rückkauf
ein
  Übernahmeangebot geben wird, ob die Aktien eingezogen oder allenfalls
  wiederverkauft werden sollen oder ob sie für Zwecke eines
  Mitarbeiterbeteiligungsprogramms verwendet werden sollen: Der Rückkauf der
  ANDRITZ-Aktien aufgrund dieses Rückkaufprogramms findet über die Wiener
Börse
  statt. Ein Übernahmeangebot wird anlässlich des Rückkaufs nicht
unterbreitet.
  Zweck des Rückkaufs ist der Einsatz der eigenen Aktien für Zwecke
gemäß
  Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 24. März 2021, insbesondere
  die Angebots- und Nachfrageverbesserung für die ANDRITZ-Aktie an der Wiener
  Börse, wobei jedoch der Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck
  ausgeschlossen ist. Aus Anlass des Rückkaufprogramms findet keine Einziehung
  von Aktien statt.

  Die Gesellschaft behält sich vor, die erworbenen eigenen Aktien gegebenenfalls
  auch für Zwecke eines Aktienoptionsprogramms für Arbeitnehmer, leitende
  Angestellte und Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft oder
  eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu verwenden; in diesem Fall wird die
  Emittentin Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden Aktienoptionen gemäß §
6
  Abs. 1 VeröffentlichungsV unverzüglich bekannt geben.

  Weiters behält sich die Gesellschaft vor, erworbene eigene Aktien als
  Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder
  Gesellschaftsanteilen einzusetzen. Die Gesellschaft behält sich vor, erworbene
  eigene Aktien wieder über die Wiener Börse zu verkaufen.
* Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die Börsenzulassung der
  Emittentin: keine.


* Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten
  Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen
  Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens
  unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl der Aktien, falls der Emittent
  Aktienoptionen in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 AktG einzuräumen beabsichtigt
  oder sie bereits eingeräumt hat:


Im Rahmen des von der Hauptversammlung am 23. März 2018 genehmigten
Aktienoptionsprogramms wurden rund 102 Führungskräften der ANDRITZ-GRUPPE
insgesamt 975.000 Aktienoptionen zugeteilt, aktuell nehmen noch 97
Führungskräfte teil und verfügen über insgesamt 909.000 Optionen. Davon
entfallen insgesamt 150.000 Aktienoptionen auf die Mitglieder des Vorstands, der
Rest auf leitende Angestellte. Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft
gewährten Optionen beträgt je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für
die
Mitglieder des Vorstands jeweils 37.500. Jede Aktienoption berechtigt zum Bezug
einer Aktie.

Im Rahmen des von der Hauptversammlung am 7. Juli 2020 genehmigten
Aktienoptionsprogramms wurden rund 122 Führungskräften der ANDRITZ-GRUPPE
insgesamt 935.000 Aktienoptionen zugeteilt. Davon entfallen insgesamt 187.500
Aktienoptionen auf die Mitglieder des Vorstands, der Rest auf leitende
Angestellte und Nachwuchsführungskräfte. Die Anzahl der je berechtigter
Führungskraft gewährten Optionen beträgt je nach Verantwortungsbereich bis zu
20.000, für die Mitglieder des Vorstands jeweils 37.500. Seit Zuteilung der
Optionen gab es weder bei der Zahl der teilnehmenden Führungskräfte noch bei der
Gesamtzahl der zugeteilten Optionen Änderungen. Jede Aktienoption berechtigt zum
Bezug einer Aktie. Im Fall der Ausgabe von erworbenen eigenen Aktien wird die
Emittentin das Ausmaß der Aktienoptionen gemäß § 6 Abs 1
VeröffentlichungsV
unverzüglich bekannt geben.


* Die Veröffentlichung (i) von Änderungen dieses Aktienrückkaufprogramms sowie
  (ii) der durchgeführten Transaktionen erfolgt ausschließlich über die
Homepage
  der ANDRITZ AG: andritz.com [http://www.andritz.com].






Rückfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Investor Relations
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer@andritz.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    Andritz AG
             Stattegger Straße 18
             A-8045 Graz
Telefon:     +43 (0)316 6902-0
FAX:         +43 (0)316 6902-415
Email:       welcome@andritz.com
WWW:         www.andritz.com
ISIN:        AT0000730007
Indizes:     ATX, WBI
Börsen:      Wien
Sprache:     Deutsch