(neu: möglicherweise betroffene Unternehmen und Stellungnahme belgische Regierung)

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Im Kampf gegen illegale Steuervorteile für multinationale Konzerne hat die EU-Kommission jetzt auch eine belgische Regelung für unzulässig erklärt. Die Behörde wies das Land am Montag an, von 35 Unternehmen insgesamt rund 700 Millionen Euro zurückzufordern. Eine 2005 von Belgien eingeführte Steuerregelung für Gewinnüberschüsse habe eine sehr schwerwiegende Verzerrung des Wettbewerbs im EU-Binnenmarkt bewirkt, urteilte die EU-Kommission.

Nach Informationen der "Financial Times" müssen unter anderem der weltgrößte Bierkonzern AB Inbev (Beck's, Budweiser) sowie Europas größter Tabakkonzern British American (BAT ) mit Rückforderungen rechnen. Die EU-Kommission nannte am Montag keine Namen. Es sei an den belgischen Steuerbehörden zu ermitteln, welche Unternehmen tatsächlich von der früher unter dem Motto "Only in Belgium" beworbenen Steuerregelung profitiert hätten, teilte die Behörde mit. Sie machte damit deutlich, dass theoretisch mehr als 35 Unternehmen betroffen sein könnten.

"Wenn ein Mitgliedstaat (...) bestimmten multinationalen Unternehmen unzulässige Steuervergünstigungen gewährt, die es ihnen ermöglichen, den Großteil ihrer tatsächlich erzielten Gewinne nicht zu versteuern, dann schadet dies dem fairen Wettbewerb in der EU und letztlich auch den EU-Bürgern erheblich", erklärte die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager zur Entscheidung.

Die EU-Kommission hat bereits seit längerem umstrittene Steuerregelungen von Staaten wie Luxemburg, Irland und den Niederlanden im Visier. Diese sollen zum Beispiel dem US-Fastfood-Konzern McDonald's (Luxemburg), dem Online-Versandhändler Amazon (ebenfalls Luxemburg) oder dem Hightech-Unternehmen Apple (Irland) illegale Vorteile gewährt haben.

Bereits im vergangenen Oktober abgeschlossen wurde die Prüfung sogenannter Steuervorbescheide (tax rulings) für die Kaffeehauskette Starbucks und eine Tochter des Autobauers Fiat. Sie sollen Nachzahlungen von jeweils bis zu 30 Millionen Euro leisten, weil sie von den Niederlanden beziehungsweise wiederum Luxemburg bevorzugt wurden.

Nach Angaben der EU-Kommission hat Belgien die nun für unzulässig erklärte Regelung für Gewinnüberschüsse bereits bei der Einleitung des Prüfverfahrens im Februar 2015 ausgesetzt und keine neuen Steuervorbescheide nach dieser Regelung mehr gewährt.

Unternehmen, die seit Einführung der Regelung im Jahr 2005 bereits Steuervorbescheide erhalten hatten, sollen diese jedoch weiter in Anspruch genommen haben. "Mit dem Beschluss der Kommission wird Belgien angewiesen, die Regelung für Gewinnüberschüsse nicht mehr anzuwenden", teilte die Behörde am Montag mit. Sie erlaubte es den Angaben zufolge, die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer von Unternehmen um 50 bis 90 Prozent zu verringern.

Der belgische Finanzminister Johan Van Overtveldt kündigte am Montag an, mit der EU-Kommission über das weitere Vorgehen verhandeln zu wollen und schloss auch einen Einspruch gegen die Entscheidung nicht aus. Die geforderten Steuerrückzahlungen seien außerordentlich schwierig umzusetzen und könnten ernsthafte Folgen für die betroffenen Unternehmen haben, kommentierte er. Er werde alles dafür tun, die Auswirkungen für die belgische Wirtschaft so gut wie möglich zu begrenzen./aha/DP/jha