Archer Daniels Midland Company (ADM; ISIN: US0394831020; WKN: 854161) hat am 24. Februar 2015 beschlossen, zur Reduzierung des Verwaltungs- und Kostenaufwands bei der Frankfurter Wertpapierbörse einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard) zu stellen. Der entsprechende Antrag gemäß § 39 Abs. 2 Börsengesetz in Verbindung mit § 46 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse wurde am heutigen Tage gestellt. Über den Widerruf und den Zeitpunkt seines Wirksamwerdens entscheidet die Frankfurter Wertpapierbörse in Kürze. Nach Wirksamwerden des Widerrufs werden die Aktien der ADM nicht mehr im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse handelbar sein.

Die derzeit bestehenden Einbeziehungen der Aktien der ADM im Freiverkehr an den Börsen in Berlin, Düsseldorf, München und Stuttgart soll von Seiten der ADM nicht beendet werden. Zudem plant die ADM, die Zulassung der Aktien von ADM an der New York Stock Exchange aufrecht zu erhalten.