Ein niederländisches Gericht hat am Donnerstag einen ehemaligen Mitarbeiter der Halbleiterfirmen ASML und NXP zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, weil er sensible Unternehmensdaten an einen Kontakt in Russland weitergegeben hatte und damit gegen die Sanktionen der Europäischen Union verstieß. Das Gericht in Rotterdam sprach German Aksenov, 43, der Computer-Einbruch und die unerlaubte technische Unterstützung Russlands schuldig.

Das niederländische Halbleiterunternehmen NXP teilte Reuters mit, dass es mit den Strafverfolgungsbehörden kooperiert habe. ASML, der weltweit führende Anbieter von Chipfertigungsanlagen, lehnte eine Stellungnahme mit Verweis auf laufende Gerichtsverfahren ab.

Aksenov kann innerhalb der nächsten 14 Tage Berufung gegen das Urteil einlegen.

Aksenov wurde im August 2023 festgenommen und befindet sich seitdem in Haft. Die Staatsanwaltschaft warf ihm ursprünglich vor, Konstruktionshandbücher verkauft und Kontakt zum russischen Geheimdienst FSB aufgenommen zu haben.

Er bestreitet die Vorwürfe, darunter auch die Spionage, und erklärte, er habe vertrauliche Dokumente lediglich behalten, um sein berufliches Wissen zu bewahren.

Wie das Gericht mitteilte, kopierte Aksenov Dateien von den Servern seiner Arbeitgeber ASML und NXP, die später bei ihm zu Hause gefunden wurden. Zudem habe er Informationen über Chip-Produktionslinien an eine Person in Russland weitergegeben.

Das Gericht stellte fest, dass Aksenov gegen die EU-Sanktionen von 2014 verstoßen habe, die es untersagen, "technische Unterstützung" zu leisten und Technologien an russische Einrichtungen zu übertragen.

Ziel der Sanktionen ist es laut Gericht, Russlands Zugang zu Technologien zu beschränken, die das Militär im Konfliktfall unterstützen könnten.

Die Staatsanwaltschaft behauptete, Aksenov habe Informationen auf USB-Sticks und seiner Festplatte gespeichert, die er in Moskau physisch an Kontakte des FSB übergeben habe.

Das Gericht reduzierte Aksenovs Strafe auf drei Jahre, da es keine Beweise für eine Bezahlung gab. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft vier Jahre gefordert.

Der genaue Zeitpunkt des Datendiebstahls konnte nicht festgestellt werden.

In einer früheren Gerichtsanhörung sagte Aksenov auf Nachfrage: "Ich hatte Dateien von ASML für meinen eigenen Gebrauch. ... Ob diese Dateien nach Russland gehen durften? Diese Frage habe ich mir nicht gestellt."