Am 20. Dezember 2021 schloss Aspen Aerogels, Inc. die erste Änderung der geänderten und neu gefassten Liefervereinbarung und Beendigung der Nebenabrede (die erste Änderung) mit BASF Polyurethanes GmbH (BASF PU) und BASF SE (BASF SE und zusammen mit BASF PU BASF) ab. Mit der ersten Änderung wird die Liefervereinbarung zwischen der Gesellschaft und BASF beendet, nach der die Gesellschaft bestimmte Aerogel-Produkte an BASF liefert. Gemäß der ersten Änderung verkauft BASF mit Wirkung zum 15. Dezember 2021 (das Datum des Inkrafttretens) keine Aerogelprodukte mehr, die unter die Liefervereinbarung mit der Gesellschaft fallen (die Produkte), und die Gesellschaft behält alle Rechte zum Verkauf der Produkte. Die Verpflichtungen der Gesellschaft zur Rückzahlung nicht gutgeschriebener Vorauszahlungssalden gemäß dem geänderten und neu gefassten Liefervertrag vom 16. Februar 2018 zwischen der Gesellschaft und der BASF SE (der Liefervertrag) bleiben bestehen und unterliegen der Rückzahlung gemäß den Bedingungen des Liefervertrags in seiner geänderten Fassung. Im Zusammenhang mit der ersten Änderung haben die Gesellschaft und BASF mit Wirkung zum Datum des Inkrafttretens die Nebenabrede, die unter anderem die Preisgestaltung der Liefervereinbarung regelte (die Nebenabrede), einvernehmlich gekündigt.