Privatplatzierung von Aktien an der ATOSS Software AG aus dem Kreis der Gründerfamilie
DGAP-Ad-hoc: ATOSS Software AG / Schlagwort(e): Sonstiges
ATOSS Software AG: Stärkung des Streubesitzes durch erfolgreiche
Privatplatzierung von Aktien an der ATOSS Software AG aus dem Kreis der
Gründerfamilie
25.02.2021 / 07:44 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU)
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München, 25.02.2021
Die Gesellschaft wurde heute darüber informiert, dass die angekündigte
Privatplatzierung von 480.000 Aktien der ATOSS Software AG durch Frau Ursula
Obereder zu einem Platzierungspreis von EUR 160,00 je Aktie erfolgreich
abgeschlossen wurde. Da diese an mehrere Investoren erfolgte ist mit der
Umplatzierung der Streubesitz deutlich erhöht und somit die Liquidität in der
ATOSS Software AG Aktie gestärkt worden. Zugleich behält der Gründer
unverändert die Kontrolle über die Gesellschaft. Der Gründer und
Mehrheitsgesellschafter Herr Andreas F.J. Obereder hält weiterhin über die AOB
Invest GmbH mehr als 50% der Aktien der ATOSS Software AG und unterliegt wie
seine Frau einer Verkaufsbeschränkung für Aktien ("Lock-up") über 180 Tage.
Kontakt
ATOSS Software AG
Christof Leiber / Vorstand
Rosenheimer Straße 141 h,
D-81671 München
Tel.: +49 (0) 89 4 27 71 - 0
Fax: +49 (0) 89 4 27 71 - 100
investor.relations@atoss.com
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Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der ATOSS Software AG oder
einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika,
Luxemburg, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese
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zugrunde gelegt werden. Die vorbezeichneten Wertpapiere wurden und werden nicht
nach dem Securities Act in zuletzt geänderter Fassung (der 'Securities Act')
registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft
noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine
Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem Securities Act besteht.
In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und dem Vereinigten
Königreich richtet sich die Platzierung der in dieser Bekanntmachung
beschriebenen Wertpapiere ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der
Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.
Juni 2017 (Prospektverordnung).
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i)
Personen, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000
(Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die 'Order')
fallen oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2) (a) bis (d) der Order fallen
(High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc. (solche Personen
zusammen, die 'Relevanten Personen')) oder (iii) Personen, an die sie
anderweitig rechtmäßig kommuniziert werden darf. Auf diese Veröffentlichung
dürfen andere Personen als Relevante Personen nicht Bezug nehmen oder sich
darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, von der in dieser
Veröffentlichung die Rede ist, steht ausschließlich Relevanten Personen offen
und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren
Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies
nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese
Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst
informieren und diese beachten.
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