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  Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro 
  adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der 
  Emittent verantwortlich. 
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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen/Unternehmen/Fusion/Übernahme/Beteiligung 
23.11.2021 
 
St Helier Jersey / Channel Islands - 
 
    Geplante Verschmelzung zwischen Atrium und Gazit Hercules 2020 Limited - 
                  Veröffentlichung des Aktionärsrundschreibens 
 
Jersey, 23. November 2021 - Am 18. Oktober 2021 haben das Komitee der 
unabhängigen Direktoren des Board of Directors (das "unabhängige Komitee") von 
Atrium European Real Estate Limited (VSE/Euronext: ATRS), ("Atrium" oder die 
"Gesellschaft") und das Board of Directors von Gazit Hercules 2020 Limited 
("Newco"), einer indirekten hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Gazit 
Globe Ltd ("Gazit"), bekanntgegeben, dass sie einen Verschmelzungsvertrag 
unterfertigt haben. Dieser Verschmelzungsvertrag regelt die durch das 
unabhängige Komitee empfohlene Akquisition (die "Akquisition") des gesamten 
bereits ausgegebenen und allenfalls noch auszugebenden Aktienkapitals, das sich 
nicht bereits direkt oder indirekt im Eigentum von Gazit oder ihren 
Tochtergesellschaften befindet, durch Newco. 
 
Die Akquisition soll im Wege einer Verschmelzung zwischen der Gesellschaft und 
Newco gemäß Part 18B des Companies (Jersey) Law 1991 in seiner aktuellen Fassung 
umgesetzt werden (die "Verschmelzung"). 
 
Atrium und Gazit freuen sich, bekannt zu geben, dass Atrium heute ein 
Rundschreiben mit Details zur Verschmelzung und der Einberufung zur 
außerordentlichen Gesellschafterversammlung ("EGM"), in welcher über die 
Verschmelzung abgestimmt werden soll, veröffentlicht hat (das "Rundschreiben"). 
Die außerordentliche Gesellschafterversammlung zur Abstimmung über die 
Verschmelzungsbeschlussvorschläge (und der mit der Verschmelzung verbundenen 
Schritte) soll am Donnerstag, 23. Dezember 2021 um 10.00 Uhr in den 
Geschäftsräumen von Aztec Financial Services (Jersey) Limited, 11-15 Seaton 
Place St Helier, Jersey JE4 0QH stattfinden. 
Das Rundschreiben ist, vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen für Personen in 
ausgeschlossenen Jurisdiktionen, auf der Website von Atrium unter www.aere.com 
und auf der Website von Gazit unter www.gazitglobe.com/investor-relations/news- 
and-updates/ verfügbar. Eine deutsche Übersetzung des Rundschreibens wird im 
Laufe des heutigen Tages auf der Website von Atrium zur Verfügung gestellt. 
 
Das Rundschreiben wird heute zusammen mit dem zugehörigen Anweisungsformular 
(für jene Atrium-Aktionäre, die Atrium-Aktien über Euroclear halten) und dem 
Vollmachtsformular (für Atrium-Aktionäre, die ihre Atrium-Aktien direkt halten) 
für das EGM den im Aktionärsregister eingetragenen Aktionären übermittelt. Das 
Rundschreiben wird zusammen mit dem dazugehörigen Anweisungsformular für das EGM 
von Euroclear an die depotführenden Banken und Wertpapierfirmen (über einen 
Intermediär von Euroclear) mit der Anweisung übermittelt, dass die 
depotführenden Banken und Wertpapierfirmen das Rundschreiben und das zugehörige 
Anweisungsformular den Personen bereitstellen, die Atrium-Aktien über diese 
depotführenden Banken oder Wertpapierfirmen halten. 
 
Das EGM ist erforderlich, um den Atrium-Aktionäre die Möglichkeit zu geben, die 
Beschlüsse zur Genehmigung der Verschmelzung (neben anderen Nebenaspekten) zu 
prüfen und, falls sie es für richtig halten, dafür zu stimmen. 
 
Sofern nicht anders definiert, haben kursiv geschriebene Begriffe, die in dieser 
Pressemitteilung verwendet, aber nicht definiert werden, die Bedeutung, die 
ihnen im Rundschreiben gegeben wird. 
 
Empfehlung des unabhängigen Komitees 
 
Das unabhängige Komitee empfiehlt den Atrium-Aktionären weiterhin einstimmig, 
für die Verschmelzung zu stimmen. Das unabhängige Komitee hat von UBS AG London 
Branch ("UBS") einen Fairness Opinion in Bezug auf die wirtschaftlichen 
Rahmenbedingungen der Akquisition erhalten. 
 
Für den Fall, dass das unabhängige Komitee ein Angebot von einem Dritten erhält, 
das das unabhängige Komitee nach vernünftigem Ermessen und in gutem Glauben als 
vorteilhafter für die Gesellschaft und seine Aktionäre erachtet (ein "besseres 
Angebot"), liegt es im Ermessen des unabhängigen Komitees, seine Empfehlung für 
die Akquisition zugunsten des besseren Angebotes zurückzuziehen. Sollte dies der 
Fall sein, hat Gazit dem unabhängigen Komitee bestätigt, dass Gazit jedes 
bessere Angebot in gutem Glauben prüfen wird. Seit der Veröffentlichung des 
ursprünglichen Angebots hat das unabhängige Komitee keine Angebote von Dritten 
erhalten. 
 
Erforderliche Maßnahmen 
 
Wie im Rundschreiben näher beschrieben, muss die Verschmelzung um wirksam zu 
werden, in der außerordentlichen Gesellschafterversammlung von: 
 
* zwei Drittel der stimmberechtigten Atrium-Aktionäre, die bei dem EGM über die 
  Verschmelzungsbeschlüsse abstimmen; und 
* der Mehrheit der Atrium-Aktien (mit Ausnahme der ausgeschlossenen Aktien oder 
  der Atrium-Aktien, die von einer mit Gazit verbundenen Person wirtschaftlich 
  gehalten werden), die bei dem EGM stimmberechtigt sind und über die 
  Verschmelzungsbeschlüsse abstimmen, genehmigt werden. 
 
 
Zusammen mit dem Rundschreiben erhalten die im Aktionärsregister eingetragenen 
Inhaber von Atrium-Aktien ein Vollmachtsformular für das EGM. Das 
Anweisungsformular wird von Euroclear den depotführenden Banken und 
Wertpapierfirmen (über einen Intermediär von Euroclear) mit der Anweisung 
übermittelt, das Anweisungsformular an Personen weiterzuleiten, die über diese 
depotführenden Banken oder Wertpapierfirmen Atrium-Aktien halten. Das 
Anweisungsformular und das Vollmachtsformular sind auf der Website von Atrium 
unter www.aere.com abrufbar. Die Fristen für die Übermittlung des 
Anweisungsformulars und des Vollmachtsformulars für das EGM sind nachstehend 
angeführt. 
 
Atrium-Aktionären und Personen, die Atrium-Aktien über Euroclear halten, werden 
dringend ersucht, das Anweisungsformular bzw. das Vollmachtsformular (soweit 
zutreffend) gemäß den darin enthaltenen Erläuterungen auszufüllen, zu 
unterzeichnen und zurückzusenden. 
 
Der indikative Zeitplan der wichtigsten Ereignisse für die Durchführung der 
Verschmelzung ist nachstehend angeführt. Alle Verweise in diesem Dokument auf 
bestimmte Uhrzeiten beziehen sich, sofern nicht anders angegeben auf Jersey 
Zeit. Die angegebenen Daten und Zeiten sind nur indikativ und basieren auf den 
aktuellen Erwartungen von Atrium und können sich ändern. Wenn sich eine der oben 
genannten erwarteten Zeiten und/oder Daten ändern, werden die geänderten Zeiten 
und/oder Daten den Atrium-Aktionären veröffentlicht werden. 
 
Indikativer Zeitplan der wichtigsten Ereignisse 
 
Der folgende vorläufige Zeitplan enthält die voraussichtlichen Termine für die 
Durchführung der Verschmelzung: 
 
 ______________________________________________________________________________ 
|Ereignis______________________________|_________________Uhrzeit_und/oder_Datum| 
|Datum_des_Verschmelzungsvertrages_____|_______________________17._Oktober_2021| 
|Bekanntmachung der beabsichtigten     |                       18. Oktober 2021| 
|Verschmelzung_________________________|_______________________________________| 
|Veröffentlichung dieses Dokuments, der|                                       | 
|Einladung zur außerordentlichen       |                                       | 
|Verschmelzung-                        |                      23. November 2021| 
|Gesellschafterversammlung, des        |                                       | 
|Vollmachtsformulars und des           |                                       | 
|Anweisungsformulars___________________|_______________________________________| 
|Empfohlenes Datum für die Übermittlung|                                       | 
|von Anweisungsformularen durch        |                                       | 
|Personen, die Atrium-Aktien über      |              bis zum 13. Dezember 2021| 
|Euroclear halten, an ihre             |                                       | 
|depotführenden Banken oder            |                                       | 
|Wertpapierfirmen______________________|_______________________________________| 
|Letztmöglicher Zeitpunkt für die      |                                       | 
|Einreichung von Anweisungsformularen  |                                       | 
|betreffend die außerordentliche       |                                       | 
|Verschmelzungs-                       |         10.00 Uhr am 17. Dezember 2021| 
|Gesellschafterversammlung durch       |                                       | 
|Personen, die Atrium-Aktien über      |                                       | 
|Euroclear_halten______________________|_______________________________________| 
|Letztmöglicher Zeitpunkt für die      |                                       | 
|Einreichung von Vollmachtsformularen  |                                       | 
|durch Atrium-Aktionäre für die        |         10.00 Uhr am 21. Dezember 2021| 
|außerordentliche Verschmelzungs-      |                                       | 
|Gesellschafterversammlung_____________|_______________________________________| 
|Stichtag für die Stimmabgabe bei der  |         18:00 Uhr am 21. Dezember 2021| 

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