=------------------------------------------------------------------------------- Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. =------------------------------------------------------------------------------- Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen/Unternehmen/Fusion/Übernahme/Beteiligung 23.11.2021 St Helier Jersey / Channel Islands - Geplante Verschmelzung zwischen Atrium und Gazit Hercules 2020 Limited - Veröffentlichung des Aktionärsrundschreibens Jersey, 23. November 2021 - Am 18. Oktober 2021 haben das Komitee der unabhängigen Direktoren des Board of Directors (das "unabhängige Komitee") von Atrium European Real Estate Limited (VSE/Euronext: ATRS), ("Atrium" oder die "Gesellschaft") und das Board of Directors von Gazit Hercules 2020 Limited ("Newco"), einer indirekten hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Gazit Globe Ltd ("Gazit"), bekanntgegeben, dass sie einen Verschmelzungsvertrag unterfertigt haben. Dieser Verschmelzungsvertrag regelt die durch das unabhängige Komitee empfohlene Akquisition (die "Akquisition") des gesamten bereits ausgegebenen und allenfalls noch auszugebenden Aktienkapitals, das sich nicht bereits direkt oder indirekt im Eigentum von Gazit oder ihren Tochtergesellschaften befindet, durch Newco. Die Akquisition soll im Wege einer Verschmelzung zwischen der Gesellschaft und Newco gemäß Part 18B des Companies (Jersey) Law 1991 in seiner aktuellen Fassung umgesetzt werden (die "Verschmelzung"). Atrium und Gazit freuen sich, bekannt zu geben, dass Atrium heute ein Rundschreiben mit Details zur Verschmelzung und der Einberufung zur außerordentlichen Gesellschafterversammlung ("EGM"), in welcher über die Verschmelzung abgestimmt werden soll, veröffentlicht hat (das "Rundschreiben"). Die außerordentliche Gesellschafterversammlung zur Abstimmung über die Verschmelzungsbeschlussvorschläge (und der mit der Verschmelzung verbundenen Schritte) soll am Donnerstag, 23. Dezember 2021 um 10.00 Uhr in den Geschäftsräumen von Aztec Financial Services (Jersey) Limited, 11-15 Seaton Place St Helier, Jersey JE4 0QH stattfinden. Das Rundschreiben ist, vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen für Personen in ausgeschlossenen Jurisdiktionen, auf der Website von Atrium unter www.aere.com und auf der Website von Gazit unter www.gazitglobe.com/investor-relations/news- and-updates/ verfügbar. Eine deutsche Übersetzung des Rundschreibens wird im Laufe des heutigen Tages auf der Website von Atrium zur Verfügung gestellt. Das Rundschreiben wird heute zusammen mit dem zugehörigen Anweisungsformular (für jene Atrium-Aktionäre, die Atrium-Aktien über Euroclear halten) und dem Vollmachtsformular (für Atrium-Aktionäre, die ihre Atrium-Aktien direkt halten) für das EGM den im Aktionärsregister eingetragenen Aktionären übermittelt. Das Rundschreiben wird zusammen mit dem dazugehörigen Anweisungsformular für das EGM von Euroclear an die depotführenden Banken und Wertpapierfirmen (über einen Intermediär von Euroclear) mit der Anweisung übermittelt, dass die depotführenden Banken und Wertpapierfirmen das Rundschreiben und das zugehörige Anweisungsformular den Personen bereitstellen, die Atrium-Aktien über diese depotführenden Banken oder Wertpapierfirmen halten. Das EGM ist erforderlich, um den Atrium-Aktionäre die Möglichkeit zu geben, die Beschlüsse zur Genehmigung der Verschmelzung (neben anderen Nebenaspekten) zu prüfen und, falls sie es für richtig halten, dafür zu stimmen. Sofern nicht anders definiert, haben kursiv geschriebene Begriffe, die in dieser Pressemitteilung verwendet, aber nicht definiert werden, die Bedeutung, die ihnen im Rundschreiben gegeben wird. Empfehlung des unabhängigen Komitees Das unabhängige Komitee empfiehlt den Atrium-Aktionären weiterhin einstimmig, für die Verschmelzung zu stimmen. Das unabhängige Komitee hat von UBS AG London Branch ("UBS") einen Fairness Opinion in Bezug auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Akquisition erhalten. Für den Fall, dass das unabhängige Komitee ein Angebot von einem Dritten erhält, das das unabhängige Komitee nach vernünftigem Ermessen und in gutem Glauben als vorteilhafter für die Gesellschaft und seine Aktionäre erachtet (ein "besseres Angebot"), liegt es im Ermessen des unabhängigen Komitees, seine Empfehlung für die Akquisition zugunsten des besseren Angebotes zurückzuziehen. Sollte dies der Fall sein, hat Gazit dem unabhängigen Komitee bestätigt, dass Gazit jedes bessere Angebot in gutem Glauben prüfen wird. Seit der Veröffentlichung des ursprünglichen Angebots hat das unabhängige Komitee keine Angebote von Dritten erhalten. Erforderliche Maßnahmen Wie im Rundschreiben näher beschrieben, muss die Verschmelzung um wirksam zu werden, in der außerordentlichen Gesellschafterversammlung von: * zwei Drittel der stimmberechtigten Atrium-Aktionäre, die bei dem EGM über die Verschmelzungsbeschlüsse abstimmen; und * der Mehrheit der Atrium-Aktien (mit Ausnahme der ausgeschlossenen Aktien oder der Atrium-Aktien, die von einer mit Gazit verbundenen Person wirtschaftlich gehalten werden), die bei dem EGM stimmberechtigt sind und über die Verschmelzungsbeschlüsse abstimmen, genehmigt werden. Zusammen mit dem Rundschreiben erhalten die im Aktionärsregister eingetragenen Inhaber von Atrium-Aktien ein Vollmachtsformular für das EGM. Das Anweisungsformular wird von Euroclear den depotführenden Banken und Wertpapierfirmen (über einen Intermediär von Euroclear) mit der Anweisung übermittelt, das Anweisungsformular an Personen weiterzuleiten, die über diese depotführenden Banken oder Wertpapierfirmen Atrium-Aktien halten. Das Anweisungsformular und das Vollmachtsformular sind auf der Website von Atrium unter www.aere.com abrufbar. Die Fristen für die Übermittlung des Anweisungsformulars und des Vollmachtsformulars für das EGM sind nachstehend angeführt. Atrium-Aktionären und Personen, die Atrium-Aktien über Euroclear halten, werden dringend ersucht, das Anweisungsformular bzw. das Vollmachtsformular (soweit zutreffend) gemäß den darin enthaltenen Erläuterungen auszufüllen, zu unterzeichnen und zurückzusenden. Der indikative Zeitplan der wichtigsten Ereignisse für die Durchführung der Verschmelzung ist nachstehend angeführt. Alle Verweise in diesem Dokument auf bestimmte Uhrzeiten beziehen sich, sofern nicht anders angegeben auf Jersey Zeit. Die angegebenen Daten und Zeiten sind nur indikativ und basieren auf den aktuellen Erwartungen von Atrium und können sich ändern. Wenn sich eine der oben genannten erwarteten Zeiten und/oder Daten ändern, werden die geänderten Zeiten und/oder Daten den Atrium-Aktionären veröffentlicht werden. Indikativer Zeitplan der wichtigsten Ereignisse Der folgende vorläufige Zeitplan enthält die voraussichtlichen Termine für die Durchführung der Verschmelzung: ______________________________________________________________________________ |Ereignis______________________________|_________________Uhrzeit_und/oder_Datum| |Datum_des_Verschmelzungsvertrages_____|_______________________17._Oktober_2021| |Bekanntmachung der beabsichtigten | 18. Oktober 2021| |Verschmelzung_________________________|_______________________________________| |Veröffentlichung dieses Dokuments, der| | |Einladung zur außerordentlichen | | |Verschmelzung- | 23. November 2021| |Gesellschafterversammlung, des | | |Vollmachtsformulars und des | | |Anweisungsformulars___________________|_______________________________________| |Empfohlenes Datum für die Übermittlung| | |von Anweisungsformularen durch | | |Personen, die Atrium-Aktien über | bis zum 13. Dezember 2021| |Euroclear halten, an ihre | | |depotführenden Banken oder | | |Wertpapierfirmen______________________|_______________________________________| |Letztmöglicher Zeitpunkt für die | | |Einreichung von Anweisungsformularen | | |betreffend die außerordentliche | | |Verschmelzungs- | 10.00 Uhr am 17. Dezember 2021| |Gesellschafterversammlung durch | | |Personen, die Atrium-Aktien über | | |Euroclear_halten______________________|_______________________________________| |Letztmöglicher Zeitpunkt für die | | |Einreichung von Vollmachtsformularen | | |durch Atrium-Aktionäre für die | 10.00 Uhr am 21. Dezember 2021| |außerordentliche Verschmelzungs- | | |Gesellschafterversammlung_____________|_______________________________________| |Stichtag für die Stimmabgabe bei der | 18:00 Uhr am 21. Dezember 2021|
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November 23, 2021 00:50 ET (05:50 GMT)