am 22.04.2020 in Axel-Springer-Passage, Markgrafenstraße 19a, 10969 Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Axel Springer SE / Bekanntmachung der Einberufung zur               
Hauptversammlung                                                               
Axel Springer SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am       
22.04.2020 in Axel-Springer-Passage, Markgrafenstraße 19a, 10969 Berlin mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG                              
                                                                               
16.03.2020 / 15:05                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Axel Springer SE Berlin ISIN DE0005501357 / WKN 550135                         
ISIN DE000A254W03 / WKN A254W0                                                 
ISIN DE0005754238 / WKN 575423                                                 
ISIN DE000A254WZ4 / WKN A254WZ Einladung zur Hauptversammlung Wir laden hiermit
unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2020             
am 22. April 2020, um 10:00 Uhr in der Axel-Springer-Passage, Markgrafenstraße 
19a, 10969 Berlin, ein.                                                        
                                                                               
Tagesordnung:                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Axel Springer SE und des   
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 mit dem                   
zusammengefassten Lagebericht der Axel Springer SE und des Konzerns für das    
Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats                        
                                                                               
Die vorstehenden Unterlagen (einschließlich des erläuternden Berichts des      
Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG1 zu den übernahmerechtlichen          
Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB b.F. 2) sind von der              
Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Axel Springer   
SE unter                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
go.axelspringer.com/hv2020                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung der    
Axel Springer SE zugänglich gemacht.                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine   
Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat                               
den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat.                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Verwendung des Bilanzgewinns                                                
                                                                               
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR       
125.158.560,76 vollständig zur Ausschüttung einer Dividende für das            
Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 1,16 je dividendenberechtigte Stückaktie    
zu verwenden.                                                                  
                                                                               
Derzeit hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien, sodass alle Aktien der     
Gesellschaft dividendenberechtigt sind. Bis zum Zeitpunkt der                  
Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien jedoch   
ändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter             
Ausschüttung von EUR 1,16 je dividendenberechtigte Stückaktie ein              
entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet.              
                                                                               
Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende ist am dritten auf den           
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2   
AktG). Die Dividende soll daher am 27. April 2020 ausgezahlt werden.           
                                                                               
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Axel Springer SE für das        
Geschäftsjahr 2019                                                             
                                                                               
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019              
amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Axel Springer SE für diesen          
Zeitraum Entlastung zu erteilen.                                               
                                                                               
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Axel Springer SE für das    
Geschäftsjahr 2019                                                             
                                                                               
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019              
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Axel Springer SE für diesen      
Zeitraum Entlastung zu erteilen.                                               
                                                                               
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder   
des Aufsichtsrats in zwei Gruppen abstimmen zu lassen: zum einen über die      
Entlastung der im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitglieder des                
Aufsichtsrats der Axel Springer SE außer Frau Dr. h. c. Friede Springer und    
zum anderen über die Entlastung von Frau Dr. h. c. Friede Springer als         
Mitglied des Aufsichtsrats der Axel Springer SE.                               
                                                                               
5. Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers, Bestellung des 
Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht eines etwaigen                 
Halbjahresfinanzberichts und eine etwaige prüferische Durchsicht etwaiger      
weiterer unterjähriger Finanzberichte                                          
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Audit Committees vor:           
                                                                               
Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, wird        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr        
2020,                                                                          
                                                                               
b) zum Abschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht eines           
etwaigen                                                                       
Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2020 sowie                      
                                                                               
c) für eine etwaige prüferische Durchsicht etwaiger weiterer unterjähriger     
Finanzberichte im Geschäftsjahr 2020 und 2021 bis zur nächsten ordentlichen    
Hauptversammlung                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bestellt.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Das Audit Committee erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher     
Einflussnahme Dritter ist und ihm insbesondere                                 
keine Klausel auferlegt wurde, die seine Auswahl oder die Auswahl der          
Hauptversammlung der Axel Springer SE im Hinblick auf                          
die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten            
Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der Abschlussprüfung                 
auf bestimmte Kategorien oder Listen von Abschlussprüfern oder                 
Prüfungsgesellschaften beschränkt, es folglich frei in seiner                  
Entscheidung war.                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
6. Wahlen zum Aufsichtsrat                                                     
                                                                               
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2 und 3 SE-VO, § 17 SEAG, §     
21 Abs. 3 SEBG, der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in      
der Axel Springer SE zwischen der Axel Springer SE (vormals firmierend unter   
Axel Springer AG) und dem Besonderen Verhandlungsgremium der Axel Springer     
AG vom 18. November 2013 und § 9 Abs. 1 der Satzung der Axel Springer SE nur   
aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen und besteht aus neun       
Mitgliedern.                                                                   
                                                                               
Mit dieser ordentlichen Hauptversammlung endet die Amtszeit der                
Aufsichtsratsmitglieder Herr Johannes P. Huth, Herr Philipp Freise und Frau    
Franziska Kayser. Diese wurden bis zu dieser ordentlichen Hauptversammlung     
gerichtlich bestellt, nachdem Herr Dr. Alexander Karp, Frau Iris Knobloch      
und Frau Dr. Nicola Leibinger-Kammüller zum 31. Dezember 2019 ihre Mandate     
im Aufsichtsrat der Axel Springer SE niedergelegt hatten.                      
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt vor, nun Herrn Johannes P. Huth, Herrn Philipp        
Freise und Frau Franziska Kayser zu Mitgliedern des Aufsichtsrats für eine     
Amtszeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für      
das Geschäftsjahr 2023 entscheidet, längstens jedoch bis zum Ablauf des 17.    
April 2025 zu wählen:                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) Herrn Johannes P. Huth, Partner und Leiter von KKR in Europa, Afrika und    
dem Mittleren Osten, wohnhaft in Paris, Frankreich,                            
                                                                               
b) Herrn Philipp Freise, Partner und Co-Leiter des europäischen                
Private-Equity-Geschäfts KKR, wohnhaft in London, Großbritannien, und          
                                                                               
c) Frau Franziska Kayser, Director Private Equity KKR, wohnhaft in London,     
Großbritannien.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf eine Empfehlung des      
Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats.                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über    
die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu                                  
lassen.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Unter "Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6" dieser Tagesordnung sind    
die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten                        
sowie weitere Informationen beigefügt.                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
7. Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der 
Axel Springer SE und der CeleraOne GmbH                                        
                                                                               
Die Axel Springer SE als herrschende Gesellschaft und die CeleraOne GmbH,      
Berlin, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Axel Springer SE, als abhängige   
Gesellschaft haben am 10. März 2020 einen Beherrschungs- und                   
Gewinnabführungsvertrag geschlossen.                                           
                                                                               
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:                         
                                                                               
Dem am 10. März 2020 geschlossenen Beherrschungs- und                          
Gewinnabführungsvertrag zwischen der Axel Springer SE und der CeleraOne GmbH   
wird zugestimmt.                                                               
                                                                               
Unter "Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 7" dieser Tagesordnung sind    
weitere Informationen beigefügt.                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1 Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland maßgeblichen            
Vorschriften, insbesondere des HGB und des AktG, finden                        
auf die Axel Springer SE aufgrund der Verweisungsnormen der Art. 5, Art. 9 Abs.
1 lit. c) ii), Art. 53 sowie Art. 61 der Verordnung                            
(EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der           
Europäischen Gesellschaft (SE) ("SE-VO") Anwendung, soweit                     
sich aus spezielleren Vorschriften der SE-VO nichts anderes ergibt.            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2 Soweit in dieser Einladung zur Hauptversammlung eine Gesetzesnorm mit dem    
Zusatz "b.F." (d. h. bisherige Fassung) gekennzeichnet                         
ist, hat das die folgende Bedeutung: Gesetzesänderungen durch das Gesetz zur   
Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie                                
(BGBl. vom 12. Dezember 2019, S. 2637 ff.) ("ARUG II") sind grundsätzlich mit  
Wirkung ab 1. Januar 2020 in Kraft getreten.                                   
Für die in dieser Einladung zur Hauptversammlung mit "b.F." gekennzeichnete    
Gesetzesnormen hat das ARUG II jedoch bestimmt,                                
dass diese Gesetzesnormen erst zu einem späteren Zeitpunkt anwendbar sind. Bis 
zu diesem späteren Zeitpunkt gilt somit jeweils                                
die bisherige Fassung der jeweiligen Gesetzesnorm fort, was in dieser Einladung
zur Hautversammlung durch die Kennzeichnung                                    
"b.F." zum Ausdruck gebracht wird.                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Johannes P. Huth                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Johannes P. Huth, geboren 1960, studierte Volkswirtschaftslehre an der London  
School of Economics (Abschluss Bachelor of Science).                           
Anschließend besuchte er die University of Chicago, an der er 1986 einen M.B.A.
erwarb.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Von 1986 bis 1991 war Herr Huth bei Salomon Brothers tätig, unter anderem als  
Vice President (M&A) in London und New York.                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Von 1991 bis 1998 war Herr Huth für Investcorp in London als Investmentmanager 
tätig. Hier wurde er Mitglied des Management                                   
Committees und übernahm die Leitung des Europageschäfts.                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Jahr 1999 erfolgte der Wechsel zu KKR & Co. Inc. Hier verantwortete er unter
anderem die Investitionen in Wincor Nixdorf,                                   
Zumtobel, Demag Holdings, MTU Aero Engines, DSD, Selenia, Kion Group, NXP      
Semiconductors, ProSiebenSat.1, BMG, Wild, WMF and                             
SoftwareOne, ETL und Hensoldt. Herr Huth ist als internationaler Investor,     
Partner und Leiter von KKR in Europa, Afrika und                               
dem Mittleren Osten tätig.                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Herr Huth hat langjährige Erfahrung als Aufsichtsratsmitglied, unter anderem   
als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats                           
der NXP Semiconductors (2006-2019), Aufsichtsratsvorsitzender der              
ProSiebenSat.1 Media AG (2007-2014), Aufsichtsratsvorsitzender                 
der WMF AG (2012-2016) und Mitglied des Aufsichtsrats der GfK SE (2017-2018).  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Hensoldt Holding GmbH, Vorsitzender des Aufsichtsrats                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von   
Wirtschaftsunternehmen:                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* SoftwareOne Holding AG, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Weitere wesentliche Tätigkeiten:                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Vizepräsident des Kuratoriums des Design Museums in London                   
                                                                               
* Mitglied des globalen Beirats der University of Chicago Booth School of      
Business                                                                       
                                                                               
* Gastdozent der Oxford University                                             
                                                                               
* Aufsichtsratsmitglied, Staedel Museum in Frankfurt                           
                                                                               
* Mitglied, Council and Audit Committee, LSE                                   
                                                                               
* Mitglied und Tresorier, Conseil d'Administration of Musee des Arts           
Decoratifs, Paris                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Philipp Freise                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Philipp Freise, geboren 1973, studierte Betriebswirtschaftslehre an der WHU    
(Abschluss: Diplomkaufmann). Anschließend studierte                            
er an der University of Texas at Austin, McCombs School of Business, an der er 
1997 den M.B.A. erwarb. Während seines Studiums                                
war Herr Freise Stipendiat der Studienstiftung des Deutschen Volkes.           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Von 1996 bis 1999 war Herr Freise als Engagement Manager bei McKinsey & Company
in Wien, Frankfurt und New York tätig.                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1999 gründete Herr Freise die paneuropäische                                   
Venture-Kapitalbeteiligungsgesellschaft Venturepark mit, die er bis 2001       
führte.                                                                        
                                                                               
                                                                               
Im Jahr 2001 erfolgte der Wechsel zu KKR & Co. Inc. Dort ist Herr Freise       
Partner und seit Oktober 2019 auch Co-Leiter des                               
Private-Equity-Geschäfts in Europa. Gemeinsam mit dem EMEA-Führungsteam baute  
er das starke deutsche Geschäft auf und war                                    
federführend an Transaktionen wie Demag, DSD, Zumtobel sowie zuletzt Axel      
Springer beteiligt. Seit 2005 fokussierte sich Herr                            
Freise zudem auf den Aufbau des Investmentteams für Technologie, Medien und    
Telekommunikation in Europa. In dieser Rolle begleitete                        
er zahlreiche erfolgreiche Investitionen, darunter BMG Rights Management,      
Fotolia, GetYourGuide, GfK, Leonine, Scout24 Schweiz                           
und Trainline.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Herr Freise hat langjährige Erfahrung als Aufsichtsratsmitglied, unter anderem 
als Mitglied des Aufsichtsrats bei SBS Broadcasting                            
S.à r.l., stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender der Scout24 Schweiz AG,
stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender                                    
der ProSiebenSat.1 Media AG, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der   
BMG Rights Management GmbH sowie Aufsichtsratsvorsitzender                     
der Fotolia Inc.                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* GfK SE, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von   
Wirtschaftsunternehmen:                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Leonine Holding GmbH, Mitglied des Beirats                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Weitere wesentliche Tätigkeiten:                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Vorstand der Gesellschaft der Freunde von Bayreuth                           
                                                                               
* Mitglied des "Agenda Council on the Future of Financing and Capital" des WEF 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Franziska Kayser                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Franziska Kayser, geboren 1987, studierte Volkswirtschaftslehre an der McGill  
University im kanadischen Montreal und schloss                                 
das Studium 2008 mit First Class Honours ab.                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach ihrem Studium begann Frau Kayser ihre Karriere im Investmentbanking der   
Credit Suisse in London.                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Jahr 2011 wechselte Frau Kayser zu KKR & Co. Inc. Dort ist sie seither      
Mitglied des Investmentteams für Technologie, Medien                           
und Telekommunikation in der EMEA-Region. Während ihrer Zeit bei KKR begleitete
Frau Kayser zahlreiche Investitionen, unter                                    
anderem in GfK, Trainline, Scout24 Schweiz, SMCP und Wild Flavors.             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Von 2015 bis 2019 war sie Mitglied des Aufsichtsrats von Trainline.            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* GfK SE, Mitglied des Aufsichtsrats                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von   
Wirtschaftsunternehmen:                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Keine                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Weitere wesentliche Tätigkeiten:                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Mitglied bei "Level 20 - Women in Private Equity"                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Der Aufsichtsrat geht - auch nach Rücksprache mit den Kandidaten - davon aus,  
dass sie jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand                                
aufbringen können.                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 7                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (nachfolgend der "Vertrag")     
zwischen der Axel Springer SE (als herrschende                                 
Gesellschaft) und der CeleraOne GmbH (als beherrschte Gesellschaft) hat        
folgenden wesentlichen Inhalt:                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Die Leitung der CeleraOne GmbH wird der Axel Springer SE unterstellt. Die    
Axel Springer SE ist berechtigt, der Geschäftsführung der CeleraOne GmbH       
hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen. Die           
Geschäftsführung der CeleraOne GmbH ist verpflichtet, die Weisungen zu         
befolgen.                                                                      
                                                                               
- Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2020 (bzw., falls der Vertrag erst nach dem  
31. Dezember 2020 in das Handelsregister des Sitzes der CeleraOne GmbH         
eingetragen werden sollte, beginnend mit dem Geschäftsjahr, in welchem der     
Vertrag im Handelsregister des Sitzes der CeleraOne GmbH eingetragen wird)     
ist die CeleraOne GmbH verpflichtet, ihren ganzen nach den handelsrechtlichen  
Vorschriften ermittelten Gewinn unter sinngemäßer Beachtung des § 301 AktG in  
seiner jeweils gültigen Fassung an die Axel Springer SE abzuführen.            
                                                                               
- Die CeleraOne GmbH kann mit Zustimmung der Axel Springer SE Beträge aus dem  
Jahresüberschuss insoweit in andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB)         
einstellen, wie dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger            
kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer     
des Vertrags gebildete andere Gewinnrücklagen sind - soweit gesetzlich         
zulässig - auf Verlangen der Axel Springer SE aufzulösen und zum Ausgleich     
eines Jahresfehlbetrags zu verwenden oder als Gewinn abzuführen.               
                                                                               
- Die Abführung von Erträgen aus der Auflösung sonstiger Rücklagen - auch      
soweit sie während der Vertragsdauer gebildet wurden - oder ihre Heranziehung  
zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags ist ausgeschlossen; gleiches gilt für    
einen zu Beginn der Vertragsdauer etwa vorhandenen Gewinnvortrag.              
                                                                               
- Die Axel Springer SE hat die Verluste der CeleraOne GmbH entsprechend den    
Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung zu übernehmen.  
                                                                               
                                                                               
- Der Vertrag steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlung der
Axel Springer SE und der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der          
CeleraOne GmbH und wird mit Eintragung im Handelsregister der CeleraOne GmbH   
wirksam. Die Gesellschafterversammlung der CeleraOne GmbH hat bereits ihre     
Zustimmung erteilt. Die Gewinnabführungsverpflichtung und die                  
Verlustausgleichspflicht gelten erstmals ab Beginn des Geschäftsjahrs der      
CeleraOne GmbH, in dem der Vertrag wirksam wird.                               
                                                                               
- Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann mit einer        
Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres der CeleraOne    
GmbH gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende des Geschäftsjahres,         
welches mindestens fünf (5) volle Zeitjahre nach Beginn des Geschäftsjahres    
der CeleraOne GmbH, in dem dieser Vertrag mit Eintragung im Handelsregister    
der CeleraOne GmbH wirksam wird, abläuft.                                      
                                                                               
- Das Recht zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund ohne Einhaltung     
einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere  
die Veräußerung oder Einbringung von Anteilen an der CeleraOne GmbH durch die  
Axel Springer SE, jeweils soweit hierdurch die finanzielle Eingliederung der   
CeleraOne GmbH in die Axel Springer SE i.S.d. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG    
wegfällt, die Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation der CeleraOne GmbH      
oder der Axel Springer SE und die Umwandlung der CeleraOne GmbH in eine        
Rechtsform, die nicht Organgesellschaft i.S.d. § 14 KStG sein kann.            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Der Vorstand der Axel Springer SE hat zu dem Vertrag gemäß § 293a AktG zusammen
mit der Geschäftsführung der CeleraOne GmbH                                    
einen gemeinsamen Bericht erstattet, in dem der Abschluss des Vertrags und sein
Inhalt im Einzelnen rechtlich und wirtschaftlich                               
erläutert und begründet werden.                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Da es sich bei der CeleraOne GmbH um eine 100%ige Tochtergesellschaft der Axel 
Springer SE handelt, sind Regelungen über Ausgleich                            
(§ 304 AktG) und Abfindung (§ 305 AktG) für außenstehende Gesellschafter im    
Vertrag nicht erforderlich. Deshalb konnte auch                                
eine Bewertung der CeleraOne GmbH und eine Prüfung des Vertrages gemäß § 293b  
AktG unterbleiben.                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zugängliche Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 7                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind der Beherrschungs- und        
Gewinnabführungsvertrag zwischen der Axel Springer                             
SE und der CeleraOne GmbH, die Jahresabschlüsse der CeleraOne GmbH für die     
Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019, die Jahresabschlüsse                       
und die Lageberichte der Axel Springer SE für die Geschäftsjahre 2017, 2018 und
2019 sowie der gemeinsame Bericht des Vorstands                                
der Axel Springer SE und der Geschäftsführung der CeleraOne GmbH nach § 293a   
AktG über die Internetseite der Axel Springer                                  
SE unter                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
go.axelspringer.com/hv2020                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich und liegen in den Geschäftsräumen der CeleraOne GmbH, Usedomer      
Straße 4, 13355 Berlin, zur Einsichtnahme aus.                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die vorstehend genannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 22. 
April 2020 zugänglich gemacht.                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der     
Hauptversammlung EUR 107.895.311,00 und ist in                                 
107.895.311 nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt. Jede  
Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine                                
Stimme. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die     
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte somit                                
jeweils auf 107.895.311.                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine  
eigenen Aktien.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts                                                                    
                                                                               
                                                                               
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts ist jeder im
Aktienregister der Gesellschaft eingetragene                                   
Aktionär berechtigt, wenn der Gesellschaft die Anmeldung zur Teilnahme an der  
Hauptversammlung mindestens vier Tage vor der                                  
Hauptversammlung zugeht, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des    
Zugangs nicht mitzurechnen sind. Die Anmeldung                                 
zur Teilnahme muss der Gesellschaft daher spätestens am Freitag, dem 17. April 
2020, 24:00 Uhr, ("Anmeldeschlusstag") in Textform                             
per Post, Telefax oder E-Mail wie folgt zugehen:                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Axel Springer SE                                                               
                                                                               
c/o C-HV AG                                                                    
                                                                               
Gewerbepark 10                                                                 
                                                                               
92289 Ursensollen                                                              
                                                                               
Telefax: 09628/9299872                                                         
                                                                               
E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ein Anmeldeformular wird unseren Aktionären direkt übersandt.                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ist ein Intermediär im Aktienregister eingetragen, so kann dieser das          
Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund                     
einer Bevollmächtigung des wirtschaftlichen Eigentümers der Aktien ausüben.    
Entsprechendes gilt für Aktionärsvereinigungen,                                
Stimmrechtsberater sowie sonstige diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG               
gleichgestellte Personen.                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Anmeldung zur Hauptversammlung hat keine Auswirkungen auf die              
Übertragbarkeit der betreffenden Aktien. Die Aktionäre können                  
daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung verfügen; die Regelung in 
§ 5 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft, wonach                                
die Übertragung von Aktien der Zustimmung der Gesellschaft bedarf, bleibt      
unberührt.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG b.F. als      
Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister                                
eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem         
Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden                      
Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der   
Hauptversammlung maßgeblich.                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hinweis zum Umschreibestopp im Aktienregister                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem Anmeldeschlusstag am  
(17. April 2020, 24:00 Uhr) bei der Gesellschaft                               
eingehen, werden aus organisatorischen Gründen bis zum Schluss der             
Hauptversammlung nicht in das Aktienregister eingetragen                       
(Umschreibestopp). Sie können daher aus eigenem Recht keine Teilnahme- und     
Stimmrechte aus diesen Aktien ausüben. In diesen                               
Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis zur Umschreibung noch bei dem für
die betreffenden Aktien im Aktienregister                                      
eingetragenen Aktionär.                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Darüber hinaus können auch Anträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die   
zeitnah vor dem oder am 17. April 2020 bei der                                 
Gesellschaft eingehen, im Hinblick auf die der Umschreibung des Aktienregisters
vorgeschaltete erforderliche Überprüfung der                                   
Voraussetzungen für die Erteilung der Zustimmung zum Aktienerwerb gemäß § 5    
Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ggf. nicht                                 
mehr zu einer rechtzeitigen Eintragung des Erwerbers in das Aktienregister     
führen, um eine Teilnahme an der Hauptversammlung                              
zu ermöglichen. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht 
im Aktienregister eingetragen sind, werden                                     
daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder     
bspw. in Folge des sog. Corona-Virus (COVID-19)                                
Bedenken hinsichtlich einer persönlichen Teilnahme haben, können ihr Stimmrecht
durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl, insbesondere                          
auch durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.  
Auch in diesem Fall müssen für den betreffenden                                
Aktienbestand die oben beschriebenen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt werden.  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wenn weder ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater, 
noch eine sonstige diesen gleichgestellte Person                               
gemäß § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht
der Textform. Dasselbe gilt für den Nachweis                                   
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft und einen eventuellen Widerruf 
der Vollmacht.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für die Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen,            
Stimmrechtsberatern und sonstigen diesen gleichgestellten                      
Personen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gelten die besonderen gesetzlichen            
Vorschriften des § 135 AktG, die unter anderem verlangen,                      
dass die Vollmacht von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten ist. Hier 
können daher Ausnahmen von dem allgemeinen                                     
Textformerfordernis gelten. Die betreffenden Bevollmächtigten setzen jedoch    
unter Umständen besondere Regelungen für ihre                                  
eigene Bevollmächtigung fest; die Aktionäre werden daher gebeten, sich ggf. mit
den betreffenden Bevollmächtigten rechtzeitig                                  
über die jeweilige Form und das Verfahren der Bevollmächtigung abzustimmen.    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Jeweils zusammen mit dem Anmeldeformular und der Eintrittskarte sowie auf      
Verlangen wird den Aktionären ein Formular übersandt,                          
das zur Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht verwendet werden kann.            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können sowohl durch Erklärung     
gegenüber der Gesellschaft als auch durch Erklärung                            
gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erfolgen.                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der 
Gesellschaft sowie die Übermittlung des Nachweises                             
einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf   
steht nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung,                              
an welche insbesondere auch eine elektronische Übermittlung per E-Mail erfolgen
kann:                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Axel Springer SE                                                               
                                                                               
c/o C-HV AG                                                                    
                                                                               
Gewerbepark 10                                                                 
                                                                               
92289 Ursensollen                                                              
                                                                               
Telefax: 09628/9299872                                                         
                                                                               
E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann auch dadurch geführt werden,
dass die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung                                 
an der Einlasskontrolle vorgewiesen wird. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht  
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft,                                    
erübrigt sich ein gesonderter Nachweis.                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft       
benannten Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Stimmrechts                    
auf der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. In diesem Fall müssen mit der     
Vollmacht Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts                           
erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß      
abzustimmen. Ein Vollmachts- und Weisungsformular                              
wird unseren Aktionären direkt übersandt. Vollmachten, die im Vorfeld der      
Hauptversammlung an einen von der Gesellschaft benannten                       
Stimmrechtsvertreter erteilt werden sollen, müssen der Gesellschaft mit den    
Weisungen spätestens am 17. April 2020, 24:00                                  
Uhr, unter der oben für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht sowie die 
Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung                               
bzw. deren Widerruf angegebenen Adresse zugehen.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Axel Springer SE beobachtet die Ausbreitung des Corona-Virus (COVID-19) und
wird bei der Durchführung der Hauptversammlung                                 
Maßnahmen ergreifen, die dem Infektionsrisiko in Zusammenhang mit dem          
Corona-Virus entgegenwirken sollen. Einzelheiten zu                            
diesen Maßnahmen werden ab dem 26. März 2020 im Internet unter                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
go.axelspringer.com/hv2020                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
veröffentlicht.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vor diesem Hintergrund weist die Gesellschaft ausdrücklich auf die vorstehend  
genannte Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts                              
durch einen Bevollmächtigten bzw. einen von der Gesellschaft benannten         
Stimmrechtsvertreter hin, so dass ein Aktionär auf                             
der Hauptversammlung sein Stimmrecht ausüben kann, ohne persönlich             
teilzunehmen.                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Rechte der Aktionäre (Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen)             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Erweiterung der Tagesordnung                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder  
den anteiligen Betrag von EUR 500.000 (entspricht                              
500.000 Aktien) erreichen, können gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50  
Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass                                 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine                                      
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der  
Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft                              
mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 22. März 2020, 24:00 Uhr, 
zugehen.                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir, an folgende Adresse zu übermitteln:    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Axel Springer SE                                                               
                                                                               
z.Hd. des Vorstands                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Postanschrift: Axel-Springer-Straße 65                                         
10888 Berlin                                                                   
                                                                               
Besucheranschrift: Axel-Springer-Straße 65                                     
10969 Berlin                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht       
bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden                             
- unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht.   
Sie werden außerdem im Internet unter                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
go.axelspringer.com/hv2020                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
veröffentlicht.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge und Wahlvorschläge                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den     
Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung                           
zu übersenden. Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht 
werden, müssen sie der Gesellschaft mindestens                                 
14 Tage vor der Versammlung, d.h. bis zum 7. April 2020, 24:00 Uhr, wie folgt  
zugehen:                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Axel Springer SE                                                               
                                                                               
Investor Relations                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Postanschrift: Axel-Springer-Straße 65                                         
10888 Berlin                                                                   
                                                                               
Besucheranschrift: Axel-Springer-Straße 65                                     
10969 Berlin                                                                   
                                                                               
Telefax: 030/259177422                                                         
                                                                               
E-Mail: ir@axelspringer.de                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht.          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende            
Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens                          
des Aktionärs und einer etwaigen Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der   
Verwaltung hierzu im Internet unter                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
go.axelspringer.com/hv2020                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
veröffentlicht.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die vorstehenden Ausführungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines  
Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern                                
(soweit dies Gegenstand der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung ist)
oder von Abschlussprüfern sinngemäß. Zusätzlich                                
zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen       
Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich                         
zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des    
Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern           
müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu  
der Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten                 
in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1    
Satz 5 AktG beigefügt sind.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auch wenn Gegenanträge und Wahlvorschläge der Gesellschaft vorab übermittelt   
worden sind, finden sie in der Hauptversammlung                                
nur dann Beachtung, wenn sie dort nochmals mündlich gestellt bzw. unterbreitet 
werden. Das Recht der Aktionäre, auf der Hauptversammlung                      
Gegenanträge oder Wahlvorschläge (soweit dies Gegenstand der Tagesordnung der  
ordentlichen Hauptversammlung ist) auch ohne                                   
vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen bzw. zu unterbreiten,    
bleibt unberührt.                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auskunftsrecht                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der                
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten                    
der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung     
eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich                                
ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des     
Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen                              
und geschäftlichen Beziehungen der Axel Springer SE zu den mit ihr verbundenen 
Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht                        
auch die Lage des Axel Springer Konzerns und der in den Konzernabschluss der   
Axel Springer SE einbezogenen Unternehmen. Außerdem                            
ist zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß § 293g Abs. 3 AktG jedem Aktionär auf ein in 
der Hauptversammlung gestelltes Verlangen vom                                  
Vorstand Auskunft über alle für den Vertragsschluss wesentlichen               
Angelegenheiten der unter diesem Tagesordnungspunkt genannten                  
Tochtergesellschaft zu geben.                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf 
der Vorstand die Auskunft verweigern. Ferner                                   
ist der Versammlungsleiter nach näherer Maßgabe von § 20 Abs. 3 Sätze 2 und 3  
der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, das                                   
Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitergehende Erläuterungen                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 Satz 2   
und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, §§ 122 Abs.                                
2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
go.axelspringer.com/hv2020                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
abrufbar.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für die Führung des Aktienregisters und die Durchführung der Hauptversammlung  
erhebt die Gesellschaft personenbezogene Daten                                 
über ihre Aktionäre und/oder über deren Bevollmächtigte. Dies geschieht im     
Rahmen gesetzlicher Pflichten und um den Aktionären                            
die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die   
Axel Springer SE verarbeitet die Daten als Verantwortliche                     
unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung ("DSGVO")  
sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten                        
zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten der Aktionäre    
und/oder deren Bevollmächtigten gemäß der DSGVO                                
finden sich in den "Datenschutzhinweisen für Aktionäre der Axel Springer SE"   
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
go.axelspringer.com/hv2020                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Übertragung der Hauptversammlung im Internet                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach § 22 der Satzung der Gesellschaft kann die Hauptversammlung auf Anordnung 
des Versammlungsleiters auszugsweise oder vollständig                          
in Ton und Bild übertragen werden.                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Es ist beabsichtigt, Aktionären der Gesellschaft und anderen Interessierten die
Möglichkeit zu geben, die Rede des Vorstandsvorsitzenden                       
auf der Hauptversammlung im Internet unter                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
go.axelspringer.com/hv2020                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
in Ton und Bild live zu verfolgen. Eine vollständige Übertragung der           
Hauptversammlung in Ton oder Bild ist jedoch nicht vorgesehen.                 
Nach der Hauptversammlung wird im Internet unter der vorstehend genannten      
Adresse eine Aufzeichnung der Rede des Vorstandsvorsitzenden                   
zur Verfügung stehen.                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Veröffentlichung der Einladung zur Hauptversammlung sowie sonstiger Dokumente  
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die gemäß § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu     
machenden Informationen, insbesondere die Einberufung                          
der Hauptversammlung, die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen,  
Anträge von Aktionären und weitere Informationen                               
stehen im Internet unter                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
go.axelspringer.com/hv2020                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zur Verfügung.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen  
Internetadresse bekannt gegeben.                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Diese Einberufung der Hauptversammlung wird am 16. März 2020 im Bundesanzeiger 
veröffentlicht. Den Aktionären der Gesellschaft                                
wird die Einladung zur Hauptversammlung direkt übersandt.                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Berlin, im März 2020                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Axel Springer SE                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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16.03.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                                    

Unternehmen: Axel Springer SE                                           

             Axel-Springer-Straße 65                                    

             10888 Berlin                                               

             Deutschland                                                

E-Mail:      ir@axelspringer.de                                         

Internet:    https://www.axelspringer.com/de/event/hauptversammlung-2020

ISIN:        DE0005501357, DE000A254W03, DE0005754238, DE000A254WZ4     

WKN:         550135, A254W0, 575423, A254WZ                             







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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998277  16.03.2020