In einer Mitteilung berichtet Banco Bpm über die gestrige Einreichung des Urteils, "das den von der Bank angestrengten Rechtsstreit um die Aufhebung der am 19. Dezember 2011 erlassenen Steuerbescheide beendet. Gegenstand des Rechtsstreits war die Abzugsfähigkeit von Kosten, die der Banca Popolare Italiana im Jahr 2005 bei der versuchten Übernahme der Banca Antonveneta entstanden waren".
Infolge des Urteils kann die Banco BPM die Rückerstattung des vorläufigen Betrags, der zwischen 2012 und 2015 in Erwartung eines endgültigen Urteils gezahlt wurde, in Höhe eines Gesamtbetrags von 201,9 Millionen Euro (zuzüglich der entsprechenden Zinsen) in Anspruch nehmen.
In dem Vermerk erklärt die Bank, dass die Summe dennoch in der Bilanz unter dem Posten "Sonstige Aktiva" geführt wurde, in der Hoffnung, ein günstiges Urteil zu erhalten.
(Stefano Bernabei, Redaktion Andrea Mandalà)