Bank für Tirol und Vorarlberg

Aktiengesellschaft (FN 32942 w)

Bekanntmachung gemäß § 197 Abs 5 AktG

Die UniCredit Bank Austria AG, Wien, und die CABO Beteiligungs- gesellschaft m.b.H., Wien, haben eine Klage gegen die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Innsbruck, eingebracht.

In der Klage wird die Nichtigerklärung sowie die Feststellung der Nichtigkeit des in der ordentlichen Hauptversammlung vom 11. Mai 2022 zu Punkt 6. der Tagesordnung zuerst gefassten Beschlusses, mit welchem der Beschlussantrag, die Hauptversammlung möge Mag. Hannes Bogner bis zur Beendigung jener Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, in den Aufsichtsrat wählen, angenommen wurde, und des weiteren zu Punkt 6. der Tagesordnung gefassten Beschlusses, mit welchem der Beschlussantrag, die Hauptversammlung möge Mag. Hannes Bogner auf die satzungsmäßige Höchstdauer, das ist bis zur Been- digung jener Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, in den Aufsichtsrat wählen, abgelehnt wurde, begehrt. Betreffend den zweitgenannten Beschlussantrag begehren die klagenden Parteien die positive Beschlussfeststellung.

Das Verfahren wird vor dem Landesgericht Innsbruck zur GZ 11 Cg 53/22z geführt.

6. August 2022

Attachments

  • Original Link
  • Original Document
  • Permalink

Disclaimer

BTV - Bank für Tirol und Vorarlberg AG published this content on 06 August 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 06 August 2022 09:53:04 UTC.