EANS-Adhoc: Bank für Tirol und Vorarlberg AG  / Änderung des
Gewinnverwendungsvorschlags 2019

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  adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
  Emittent verantwortlich.
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Ausschüttungen/Dividendenbeschlüsse
21.04.2020

Innsbruck - Der Vorstand der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
(BTV) hat heute, ausgehend von der Empfehlung der Bankenaufsicht vom 27.03.2020
zu Dividendenausschüttungen während der COVID-19-Pandemie, beschlossen den
Gewinnverwendungsvorschlag für 2019 abzuändern und in dieser Form zunächst dem
Aufsichtsrat und im Weiteren der ordentlichen Hauptversammlung der BTV am
10.06.2020 vorzulegen.

Anstatt einer Dividende von EUR 0,30 je Stückaktie an alle Aktionäre soll am
Zahltag 18.06.2020 lediglich den Vorzugsaktionären der BTV die gemäß Satzung
verpflichtend zu leistende Mindestdividende von EUR 0,12 je Stückaktie gewährt
werden. Im Fall, dass die Empfehlung der EZB bis spätestens 31.12.2020
aufgehoben ist und zu diesem Zeitpunkt auch kein die BTV treffendes gesetzliches
Ausschüttungsverbot besteht, soll eine Dividende in gleicher Höhe auch an die
Stammaktionäre der BTV geleistet werden.




Rückfragehinweis:
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Bereich Recht und Beteiligungen
Dr. Stefan Heidinger
+43-505333-1500
stefan.heidinger@btv.at



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