EANS-Adhoc: Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft (BTV) ? Umwandlung
der Vorzugs-Stückaktien in Stamm-Stückaktien beschlossen

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kein Stichwort
16.06.2021

Innsbruck - am 16.06.2021 - In der heutigen Versammlung der Vorzugsaktionäre der
BTV wurde mit Sonderbeschluss gemäß § 129 Abs 3 AktG dem
Hauptversammlungsbeschluss ebenfalls vom heutigen Tag zugestimmt, der die
Umwandlung sämtlicher bestehender Vorzugs-Stückaktien in Stamm-Stückaktien der
BTV durch Aufhebung des Vorzugs gemäß § 129 Abs 1 AktG und die
diesbezügliche
Änderung der Satzung in § 4 zum Gegenstand hatte.

Die Umwandlung der Vorzugs-Stückaktien in Stamm-Stückaktien wird mit Eintragung
der beschlossenen Satzungsänderung der BTV im Firmenbuch wirksam. Mit dieser
Eintragung im Firmenbuch werden alle stimmrechtslosen Vorzugs-Stückaktien im
Verhältnis 1:1 in stimmberechtigte Stamm-Stückaktien der BTV umgewandelt. Dabei
bleibt die Höhe des Grundkapitals der BTV unverändert.

Nachdem die UniCredit Bank Austria AG der Beschlussfassung nicht zugestimmt und
Widerspruch zu Protokoll gegeben hat, kann eine Anfechtung des Beschlusses nicht
ausgeschlossen werden.

Über weitere Details zur Umwandlung, zur Börsennotierung der umgewandelten
Vorzugs-Stückaktien an der Wiener Börse sowie des voraussichtlichen Zeitablaufs
wird die BTV zeitgerecht informieren.




Rückfragehinweis:
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Bereich Recht und
Beteiligungen, Dr. Stefan Heidinger, +43-505333-1500, stefan.heidinger@btv.at

Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Stadtforum 1
6020 Innsbruck

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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