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  Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro 
  adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der 
  Emittent verantwortlich. 
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kein Stichwort 
16.06.2021 
 
Innsbruck - am 16.06.2021 - In der heutigen Versammlung der Vorzugsaktionäre der 
BTV wurde mit Sonderbeschluss gemäß § 129 Abs 3 AktG dem 
Hauptversammlungsbeschluss ebenfalls vom heutigen Tag zugestimmt, der die 
Umwandlung sämtlicher bestehender Vorzugs-Stückaktien in Stamm-Stückaktien der 
BTV durch Aufhebung des Vorzugs gemäß § 129 Abs 1 AktG und die diesbezügliche 
Änderung der Satzung in § 4 zum Gegenstand hatte. 
 
Die Umwandlung der Vorzugs-Stückaktien in Stamm-Stückaktien wird mit Eintragung 
der beschlossenen Satzungsänderung der BTV im Firmenbuch wirksam. Mit dieser 
Eintragung im Firmenbuch werden alle stimmrechtslosen Vorzugs-Stückaktien im 
Verhältnis 1:1 in stimmberechtigte Stamm-Stückaktien der BTV umgewandelt. Dabei 
bleibt die Höhe des Grundkapitals der BTV unverändert. 
 
Nachdem die UniCredit Bank Austria AG der Beschlussfassung nicht zugestimmt und 
Widerspruch zu Protokoll gegeben hat, kann eine Anfechtung des Beschlusses nicht 
ausgeschlossen werden. 
 
Über weitere Details zur Umwandlung, zur Börsennotierung der umgewandelten 
Vorzugs-Stückaktien an der Wiener Börse sowie des voraussichtlichen Zeitablaufs 
wird die BTV zeitgerecht informieren. 
 
 
 
 
Rückfragehinweis: 
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Bereich Recht und 
Beteiligungen, Dr. Stefan Heidinger, +43-505333-1500, stefan.heidinger@btv.at 
 
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft 
Stadtforum 1 
6020 Innsbruck 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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June 16, 2021 10:42 ET (14:42 GMT)