www.btv.at/ausserordentliche-hauptversammlung] abrufbar ist. Wenn dieses
Frageformular nicht verwendet wird, muss die Person (Name/Firma, Geburtsdatum/
Firmenbuchnummer des Aktionärs) im entsprechenden E-Mail genannt werden. Um die
Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die Identität und Übereinstimmung mit der
Depotbestätigung festzustellen, bitten wir Sie, in diesem Fall auch Ihre
Depotnummer in dem E-Mail anzugeben.
Bitte beachten Sie, dass dafür während der außerordentlichen Hauptversammlung
von dem Vorsitzenden angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden
können.
Genauere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Auskunftsrechts der
Aktionäre gem § 118 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt.
4. Anträge von Aktionären in der außerordentlichen Hauptversammlung nach § 119
AktG
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt,
in der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-
GesG und der COVID-19-GesV durch seinen besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem
Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Der Zeitpunkt, bis zu dem Weisungen zu Antragsstellung an den besonderen
Stimmrechtsvertreter möglich sind, wird im Laufe der virtuellen
außerordentlichen Hauptversammlung vom Vorsitzenden festgelegt.
Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne dieser
Einberufung und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den besonderen
Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. dieser Einberufung.
Genauere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Antragsrechts der
Aktionäre gem § 119 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt.
5. Information zum Datenschutz der Aktionäre
Die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft verarbeitet
personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG,
dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der
Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie
gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf
Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der
außerordentlichen Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die
Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der außerordentlichen
Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage
für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO.
Für die Verarbeitung ist die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
die verantwortliche Stelle. Die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der außerordentlichen Hauptversammlung
externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken
und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von Bank für Tirol und Vorarlberg
Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung
der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten
ausschließlich nach Weisung der Bank für Tirol und Vorarlberg
Aktiengesellschaft. Soweit rechtlich notwendig, hat die Bank für Tirol und
Vorarlberg Aktiengesellschaft mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine
datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.
Nimmt ein Aktionär an der außerordentlichen Hauptversammlung teil, können alle
anwesenden Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin
genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis)
einsehen. Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft ist zudem gesetzlich
verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
einzureichen (§ 120 AktG).
Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die
Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind,
und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern.
Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem
Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht
sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären
gegen die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft oder umgekehrt von
der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft gegen Aktionäre erhoben
werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und
Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit
Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten
während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis
zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III
der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Bank für Tirol und
Vorarlberg Aktiengesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
datenschutz@btv.at [datenschutz@btv.at] oder über die folgenden Kontaktdaten
geltend machen:
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
c/o Andreas Gerstenbauer
Telefax: +43 505 333-802478
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-
Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Bank für
Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft www.btv.at [http://www.btv.at/] zu
finden.
VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 68.062.500,-- und ist zerlegt in 31.531.250 Stamm-Stückaktien
und 2.500.000 Vorzugs-Stückaktien. Jede Stamm-Stückaktie gewährt eine Stimme.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 64.003
Stamm-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu, auch
nicht das Stimmrecht.
Eine allfällige Veränderung im Bestand eigener Aktien bis zur Hauptversammlung
und damit der Gesamtzahl der Stimmrechte wird in dieser bekannt gegeben werden.
2. Keine physische Anwesenheit
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchführung der
kommenden außerordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung
gemäß der COVID-19-GesV am Ort der Hauptversammlung weder Aktionäre noch Gäste
persönlich zugelassen sind.
Innsbruck, im Mai 2021
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Bereich Recht und Beteiligungen
Dr. Stefan Heidinger
+43-505333-1500
stefan.heidinger@btv.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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(END) Dow Jones Newswires
May 26, 2021 01:50 ET (05:50 GMT)