www.btv.at/ausserordentliche-hauptversammlung] abrufbar ist. Wenn dieses 
Frageformular nicht verwendet wird, muss die Person (Name/Firma, Geburtsdatum/ 
Firmenbuchnummer des Aktionärs) im entsprechenden E-Mail genannt werden. Um die 
Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die Identität und Übereinstimmung mit der 
Depotbestätigung festzustellen, bitten wir Sie, in diesem Fall auch Ihre 
Depotnummer in dem E-Mail anzugeben. 
 
Bitte beachten Sie, dass dafür während der außerordentlichen Hauptversammlung 
von dem Vorsitzenden angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden 
können. 
 
Genauere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Auskunftsrechts der 
Aktionäre gem § 118 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt. 
 
4. Anträge von Aktionären in der außerordentlichen Hauptversammlung nach § 119 
AktG 
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt, 
in der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19- 
GesG und der COVID-19-GesV durch seinen besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem 
Punkt der Tagesord­nung Anträge zu stellen. 
 
Der Zeitpunkt, bis zu dem Weisungen zu Antragsstellung an den besonderen 
Stimmrechtsvertreter möglich sind, wird im Laufe der virtuellen 
außerordentlichen Hauptversammlung vom Vorsitzenden festgelegt. 
 
Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne dieser 
Einberufung und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den besonderen 
Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. dieser Einberufung. 
 
Genauere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Antragsrechts der 
Aktionäre gem § 119 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt. 
 
 
5. Information zum Datenschutz der Aktionäre 
Die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft verarbeitet 
personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG, 
dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der 
Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie 
gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf 
Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen 
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen 
Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der 
außerordentlichen Hauptversammlung zu ermöglichen. 
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die 
Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der außerordentlichen 
Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage 
für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO. 
Für die Verarbeitung ist die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft 
die verantwortliche Stelle. Die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft 
bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der außerordentlichen Hauptversammlung 
externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken 
und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von Bank für Tirol und Vorarlberg 
Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung 
der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten 
ausschließlich nach Weisung der Bank für Tirol und Vorarlberg 
Aktiengesellschaft. Soweit rechtlich notwendig, hat die Bank für Tirol und 
Vorarlberg Aktiengesellschaft mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine 
datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen. 
Nimmt ein Aktionär an der außerordentlichen Hauptversammlung teil, können alle 
anwesenden Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und 
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem 
gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene 
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin 
genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) 
einsehen. Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft ist zudem gesetzlich 
verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das 
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch 
einzureichen (§ 120 AktG). 
Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die 
Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, 
und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. 
Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem 
Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht 
sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären 
gegen die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft oder umgekehrt von 
der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft gegen Aktionäre erhoben 
werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und 
Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit 
Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten 
während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis 
zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen. 
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, 
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der 
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III 
der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Bank für Tirol und 
Vorarlberg Aktiengesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse 
datenschutz@btv.at [datenschutz@btv.at] oder über die folgenden Kontaktdaten 
geltend machen: 
 
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft 
c/o Andreas Gerstenbauer 
Telefax: +43 505 333-802478 
 
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz- 
Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu. 
 
Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Bank für 
Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft www.btv.at [http://www.btv.at/] zu 
finden. 
 
VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE 
 
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der 
Gesellschaft EUR 68.062.500,-- und ist zerlegt in 31.531.250 Stamm-Stückaktien 
und 2.500.000 Vorzugs-Stückaktien. Jede Stamm-Stückaktie gewährt eine Stimme. 
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 64.003 
Stamm-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu, auch 
nicht das Stimmrecht. 
Eine allfällige Veränderung im Bestand eigener Aktien bis zur Hauptversammlung 
und damit der Gesamtzahl der Stimmrechte wird in dieser bekannt gegeben werden. 
 
2. Keine physische Anwesenheit 
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchführung der 
kommenden außerordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung 
gemäß der COVID-19-GesV am Ort der Hauptversammlung weder Aktionäre noch Gäste 
persönlich zugelassen sind. 
 
Innsbruck, im Mai 2021 
Der Vorstand 
 
 
 
Rückfragehinweis: 
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft 
Bereich Recht und Beteiligungen 
Dr. Stefan Heidinger 
+43-505333-1500 
stefan.heidinger@btv.at 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 26, 2021 01:50 ET (05:50 GMT)