=------------------------------------------------------------------------------- 
  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel 
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent 
  verantwortlich. 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
08.04.2021 
 
                Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft 
                                   Innsbruck 
                                   FN 32942 w 
                        ISIN AT0000625504 (Stammaktien) 
                       ISIN AT0000625538 (Vorzugsaktien) 
                                ("Gesellschaft") 
             Einberufung der 103. ordentlichen Hauptversammlung der 
                Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft 
             für Freitag, den 7. Mai 2021 um 11:00 Uhr, Wiener Zeit 
 
              Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG 
         ist der Sitz der Gesellschaft in 6020 Innsbruck, Stadtforum 1 
 
I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG 
 
1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und 
Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV) 
Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer 
beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung 
Gebrauch zu machen. 
 
Die Hauptversammlung der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft am 7. 
Mai 2021 wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF 
BGBl. I Nr. 156/2020 und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II 
Nr. 616/2020) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als 
auch der Teilnehmer als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt. 
 
Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung 
der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaftam 7. Mai 2021 Aktionäre und 
ihre Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 
COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können. 
 
Die virtuelle Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des 
Vorsitzenden des Aufsichtsrats, allenfalls von weiteren Mitgliedern des 
Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und der übrigen Mitglieder des 
Vorstands, des beurkundenden öffentlichen Notars und der vier von der 
Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in 6020 Innsbruck, 
Stadtforum 1, statt. 
 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im 
Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. 
 
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht 
Widerspruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch einen der von der 
Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 
COVID-19-GesV. 
 
Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären 
selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch 
Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die 
Emailadresse fragen.btv@hautpversammlung.at [fragen.btv@hautpversammlung.at] der 
Gesellschaft, sofern die Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne 
von § 10a AktG gemäß Punkt IV. übermittelt und einen besonderen 
Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. bevollmächtigt haben. 
 
2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet 
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 
AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen. 
 
Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage 
von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV. 
 
Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 7. Mai 2021 ab 
11:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten technischen Hilfsmitteln 
(z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie Internetanschluss mit 
ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im Internet unter 
www.btv.at/hv-livestream [http://www.btv.at/hv-livestream] als virtuelle 
Hauptversammlung teilnehmen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung 
der Hauptversammlung nicht erforderlich. 
 
Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im 
Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und 
optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und 
insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der 
Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle 
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine 
Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die 
Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist. Der einzelne Aktionär kann 
daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. 
 
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von 
technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese 
ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV). 
 
Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen 
Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV 
("Teilnahmeinformation") hingewiesen. 
 
II. TAGESORDNUNG 
 
  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das 
     Geschäftsjahr 2020 mit dem Bericht des Aufsichtsrates, des Vorschlags für 
     die Gewinnverwendung sowie des Corporate Governance-Berichtes; Vorlage des 
     Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2020 
     sowie des nichtfinanziellen Berichts gemäß § 243b UGB 
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 
     2020 
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das 
     Geschäftsjahr 2020 
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für 
     das Geschäftsjahr 2020 
  5. Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2022 
  6. Wahlen in den Aufsichtsrat 
  7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2020 gemäß §§ 78c Abs 1 und 98a 
     Akt 
  8. Beschlussfassung über 
 
 
a.) den Widerruf der in der 100. ordentlichen Hauptversammlung vom 08. Mai 2018 
erteilten Ermächtigung des Vorstandes, binnen fünf Jahren ab Eintragung der 
entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch das Grundkapital der Gesellschaft 
gegen Bareinlagen um bis zu EUR 12.375.000,-- durch Ausgabe von bis zu 6.187.500 
Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen und den Ausgabekurs 
sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen, 
im bisher nicht ausgenützten Umfang, unter gleichzeitiger Ermächtigung des 
Vorstandes, binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung 
im Firmenbuch - allenfalls auch in mehreren Tranchen - das Grundkapital der 
Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu EUR 13.612.500,-- durch Ausgabe von bis 
zu 6.806.250 Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen und den 
Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat 
festzusetzen; 
 
b.) die Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch 
die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen; und 
 
c.) die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 
 
III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER 
INTERNETSEITE 
 
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG 
spätestens ab 16. April 2021 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite 
der Gesellschaft unter www.btv.at/hauptversammlung [http://www.btv.at/ 
hauptversammlung] zugänglich: 
 
* Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die 
  Teilnahme gem § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation"), 
* Jahresabschluss mit Lagebericht, 
* Corporate-Governance-Bericht, 
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, 
* Vorschlag für die Gewinnverwendung, 
* Nichtfinanzieller Bericht, 
* Bericht des Aufsichtsrats, 
 
jeweils für das Geschäftsjahr 2020; 
 
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8, 
* Vergütungsbericht, 
* Erklärung der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 
  Abs 2 AktG samt Lebenslauf, 
* Vollmachtsformulare für die besonderen Stimmrechtsvertreter gem § 3 Abs 4 
  COVID-19-GesV, 
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht, 
* Frageformular, 
* vollständiger Text dieser Einberufung 
 
 
IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNG FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser 
virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV geltend zu machen 
sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 27. April 2021 (24:00 Uhr, 
Wiener Zeit) (Nachweisstichtag). 
 
Zur Teilnahme an und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in dieser virtuellen 
Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV ist nur berechtigt, wer an 
diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 
 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 08, 2021 02:06 ET (06:06 GMT)