EANS-Adhoc: Bank für Tirol und Vorarlberg AG (BTV) / Richtigstellung der konsolidierten Eigenmittel --------------------------------------------------------------------------------

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

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Unternehmen 09.07.2018

Innsbruck - Aufgrund eines Fehlers in der Ermittlung der konsolidierten Eigenmittel der BTV wurden diese, beginnend mit dem Konzernabschluss zum 31.12.2014 (als dem Datum der erstmaligen Anwendung der Eigenmittelbestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - Kapitaladäquanzverordnung auf Basis der IFRS-Konzernrechnungslegung) bis zum Quartalsabschluss zum 31.03.2018, jeweils zu hoch ausgewiesen.

Im Konzernabschluss zum 31.12.2014 betrug dieser Fehlausweis bei den konsolidierten Eigenmittel EUR 73.313.777,77, welcher Betrag sich bis zum 31.12.2017 auf EUR 108.754.177,11 sowie zuletzt zum 31.03.2018 auf EUR 115.529.321,48 summiert hat.

Korrekt ermittelt haben die konsolidierten Eigenmittel der BTV zum 31.12.2014 EUR 856.798.999,23, entsprechend einer Eigenmittelquote von 13,83 % sowie einer harten Kernkapitalquote (CET-1) von 11,69 %, zum 31.12.2017 EUR 1.016.235.285,98, entsprechend einer Eigenmittelquote von 14,36 % sowie einer harten Kernkapitalquote (CET-1) von 13,50 % sowie zum 31.03.2018 EUR 1.051.898.369,77, entsprechend einer Eigenmittelquote von 14,65 % sowie einer harten Kernkapitalquote (CET-1) von 13,02 %, betragen. Die BTV hat zu keinem Zeitpunkt die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel- sowie Kernkapitalanforderungen unterschritten.

Zum 31.03.2018 lag die Quote der konsolidierten Eigenmittel statt 16,19 % bei 14,65 %, bei einem für die BTV aufsichtsrechtlich erforderlichen Minimum von 9,875 %, die Quote an konsolidiertem hartem Kernkapital (CET-1) statt 14,66 % bei 13,02 %, bei einem für die BTV aufsichtsrechtlich erforderlichen Minimum von 6,375 %. Beide Quoten wurden von der BTV daher gegenüber den geltenden aufsichtsrechtlich erforderlichen Mindestquoten dennoch jeweils beträchtlich übererfüllt.

Die Richtigstellung der konsolidierten Eigenmittel der BTV erfolgt gemäß den Bestimmungen des IAS 8 mit dem Konzernhalbjahresabschluss zum 30.06.2018.

Rückfragehinweis:

Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft MMag. Daniel Stöckl-Leitner

Tel.: +43 505 333-1400daniel.stoeckl-leitner@btv.at

Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------

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09.07.2018

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09.07.2018

BTV - Bank für Tirol und Vorarlberg AG veröffentlichte diesen Inhalt am 09 Juli 2018 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 09 Juli 2018 13:57:04 UTC.

Originaldokumenthttps://www.btv.at/media/91321-5276/Konsolidierte_Eigenmittel_09_07_2018.pdf

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