Basilea Pharmaceutica AG / FDA stellt für Ceftobiprol einen ?Complete Response Letter? aus verarbeitet und übermittelt durch Hugin. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 

Basel, 30. Dezember 2009 - Basilea Pharmaceutica AG gibt bekannt, dass die
US-amerikanische Arzneimittelbehörde Food and Drug Administration (FDA) der
Antragstellerin, Johnson & Johnson Pharmaceutical Research and Development,
L.L.C. (Johnson & Johnson PRD), einen "Complete Response Letter" für Ceftobiprol
ausgestellt hat. Ceftobiprol ist eingereicht zur Behandlung schwerer Infektionen
der Haut und der Weichgewebe.

Die FDA hat in ihrem "Complete Response Letter" an Johnson & Johnson PRD
mitgeteilt, dass sie die Prüfung des Zulassungsantrags abgeschlossen hat und zu
der Feststellung gekommen ist, dass sie dem Antrag in der vorliegenden Form
nicht entsprechen kann.


Die Arzneimittelbehörde hat festgestellt, dass die Daten der Studien BAP00154
und BAP00414 nicht verlässlich sind. Inspektionen und Überprüfungen bei rund
einem Drittel der beteiligten Studienzentren ergaben, dass ein grosser Teil der
dort erhobenen Daten nicht verlässlich oder nicht verifizierbar ist. Dies führe
zu Vorbehalten hinsichtlich der Integrität der gesamten Daten der beiden
Studien.

In ihrem "Complete Response Letter" hielt die FDA ausserdem fest, dass es
Johnson & Johnson PRD nach Ansicht der FDA "Division of Scientific
Investigations" (DSI) versäumt habe, eine angemessene Überwachung (Monitoring)
der Studienärzte bei der Durchführung der Studien sicherzustellen. Dies hatte
die DSI bereits in ihrem "Warning Letter" dargelegt, den sie Johnson & Johnson
PRD früher in diesem Jahr ausgestellt hatte.

Die FDA teilte mit, dass in Anbetracht der Anzahl der Studienzentren, deren
Daten als nicht zuverlässig und/oder nicht verifizierbar erachtet werden (10 von
49 Studienzentren, bei denen die FDA beziehungsweise eine Drittfirma
Überprüfungen durchgeführt hat), und aufgrund der Art der gefundenen
Monitoring-Unzulänglichkeiten, darunter gemäss der Prüfberichte der Drittfirma
auch solche mit Auswirkung auf wichtige Resultate hinsichtlich Sicherheit oder
Erreichen primärer Endpunkte, auch für die verbleibenden Studienzentren keine
positive Aussage hinsichtlich der Datenintegrität getroffen werden könne.

Die FDA hat darüber hinaus weitere Informationen zur Begründung der Grenze für
den Nachweis der Nicht-Unterlegenheit (non-inferiority) bei zwei
Patienten-Subgruppen angefordert. Hierbei handelt es sich einerseits um
Patienten mit zuvor eröffneten und entleerten Abzessen und andererseits um
Patienten mit diabetischen Fussinfektionen.


Zur Behebung der aufgeführten Mängel empfiehlt die Arzneimittelbehörde, zwei
neue, angemessene und gut kontrollierte Studien zur Bewertung der Sicherheit und
Wirksamkeit von Ceftobiprol bei der Behandlung schwerer Infektionen der Haut und
der Weichgewebe durchzuführen.

Die Arzneimittelbehörde empfiehlt ein Treffen zwischen der Antragstellerin
Johnson & Johnson PRD und der FDA "Division of Anti-Infective and Ophthalmology
Products", bei dem das Design neuer Studien hinsichtlich der Evaluation von
Wirksamkeit und Sicherheit, einschliesslich der Beobachtung von Krampfanfällen
und Fällen von Natriummangel (Hyponaträmie), besprochen werden sollte.
Ergänzend, und nicht weil die Daten im Antrag fehlten, soll eine klinische
Pharmakologie-Studie mit Patienten, die eine Kreatinin-Clearance von weniger als
10 ml/min aufweisen, durchgeführt werden.

Die Arzneimittelbehörde wies darauf hin, dass sie eine bereits eingereichte
Ergänzung (Amendment) hinsichtlich der Produktspezifikation nicht geprüft habe.


"Neue Therapiemöglichkeiten gegen potenziell tödliche Infektionen durch
resistente Bakterien werden dringend benötigt. Wir sind sehr enttäuscht über
diese erneute Verzögerung aufgrund von Mängeln in der Studiendurchführung, wie
sie die FDA aufgezeigt hat. Wir werden uns dafür einsetzen, die Verfügbarkeit
von Ceftobiprol für Patienten so schnell wie möglich auszuweiten", sagte Dr.
Anthony Man, CEO Basilea Pharmaceutica.

Basilea prüft alle strategischen Optionen, um die Interessen des Unternehmens
und seiner Aktionäre zu schützen.



Der Zulassungsantrag für Ceftobiprol zur Behandlung schwerer Infektionen der
Haut und der Weichgewebe wird zurzeit in der EU geprüft. Eine Empfehlung des
Europäischen Ausschusses für Humanarzneimittel (Committee for Medicinal Products
for Human Use, CHMP) wird im 1. Quartal 2010 erwartet.



Aufgrund der durch die FDA festgestellten Mängel bei der Durchführung der
klinischen Studien durch Johnson & Johnson PRD sowie der durch Basilea geltend
gemachten Vertragsverletzungen, hat Basilea im Rahmen der Lizenzvereinbarung für
Ceftobiprol im Februar 2009 eine Schiedsklage eingereicht. Basileas Klagepunkte
im Schiedsverfahren betreffen Johnson & Johnson PRDs Verletzung der
Lizenzvereinbarung, unter anderem das Verursachen der Verzögerung im
Zulassungsverfahren von Ceftobiprol in den USA und der EU. Basileas
ursprüngliche Schadensersatzforderung im Schiedsverfahren, welche
Meilensteinzahlungen sowie zusätzliche Entschädigungen umfassen, werden in Folge
dieser weiteren Verzögerung ansteigen.

Im August 2009 stellte die FDA Johnson & Johnson PRD einen Warning Letter
betreffend ihrer Rolle als verantwortliche Kostenträgerin klinischer Studien
aus. Die Behörde stellte fest, dass unter den vertraglichen Bedingungen der
Vereinbarung zwischen Basilea und Cilag GmbH International, einer Johnson &
Johnson Gesellschaft, alle Rechte und Verantwortlichkeiten bezüglich der
klinischen Studien zu Ceftobiprol an Johnson & Johnson PRD übertragen wurden.
Zudem kam die FDA zum Schluss, dass Johnson & Johnson PRD die massgebenden,
gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen beziehungsweise FDA-Vorschriften,
welche die Durchführung klinischer Untersuchungen regeln, nicht eingehalten hat.
Die FDA stellte zahlreiche Verfehlungen während ihrer Inspektionen von Johnson &
Johnson PRD, als verantwortliche Kostenträgerin der beiden Phase-III-Studien von
Ceftobiprol zur Behandlung schwerer Infektionen der Haut und der Weichgewebe,
fest.

Basilea erwartet eine Entscheidung im Schiedsverfahren vor Ende 2010.


Cilag GmbH International, eine Johnson & Johnson Gesellschaft, wurde im Februar
2005 eine weltweite Exklusivlizenz für Ceftobiprol gewährt. Ein Zulassungsantrag
(New Drug Application) für Ceftobiprol zur Behandlung schwerer Infektionen der
Haut und der Weichgewebe wurde durch Johnson & Johnson PRD im Mai 2007 bei der
FDA eingereicht.

Die FDA stellte im März 2008 einen Approvable Letter aus. Anschliessend führte
die Behörde weitere Inspektionen von Studienzentren sowie eine Inspektion der
verantwortlichen Kostenträgerin Johnson & Johnson PRD durch und stellte einen
Mängelbericht (Form FDA 483) aus. In ihrem Mängelbericht an das Unternehmen
machte die FDA deutlich, dass Johnson & Johnson PRD die korrekte Überwachung der
Studien nicht sicherstellte und Mängel bei der Studiendurchführung bestanden.

Im November 2008 setzte die FDA Johnson & Johnson PRD im Complete Response
Letter über Probleme betreffend der Datenintegrität sowie über die Notwendigkeit
der Behebung bestimmter Mängel bei der Studiendurchführung in Kenntnis. Die
Behörde hat zudem Informationen über die klinischen Qualitätssicherungsprogramme
der Johnson & Johnson PRD eingefordert.

Im Anschluss an die Prüfung von Johnson & Johnson PRDs Antwort auf den
483-Mängelbericht der FDA, stellte die FDA im August 2009 einen Warning Letter
an Johnson & Johnson PRD aus.

Im August 2009 hat die FDA Johnson & Johnson PRDs Complete Response Einreichung
bezüglich des Zulassungsantrags für Ceftobiprol zur Behandlung schwerer
Infektionen der Haut und der Weichgewebe zur Prüfung akzeptiert.



Ceftobiprol ist ein Anti-MRSA Breitspektrum-Antibiotikum der
Cephalosporin-Klasse. Ceftobiprol wird in Kanada unter der Marke ZEFTERA((TM))
vertrieben zur Behandlung schwerer Infektionen der Haut und der Weichgewebe,
einschliesslich diabetischer Fussinfektionen ohne begleitende Osteomyelitis, und
in der Schweiz ist Zevtera((TM)) erhältlich zur Behandlung komplizierter Haut-
und Weichteilinfektionen, einschliesslich diabetischer Fussinfektionen ohne
begleitende Osteomyelitis. Weitere Zulasssungen liegen für Russland,
Aserbaidschan, die Ukraine und Hong Kong vor. Gesuche um Marktzulassung von
Ceftobiprol wurden in der EU und weiteren Ländern eingereicht.

Telefonkonferenz

Basilea Pharmaceutica AG lädt am Mittwoch, 30. Dezember 2009 um 14:00 Uhr (MEZ),
zu einer Telefonkonferenz ein, um den Inhalt der heutigen Pressemitteilung zu
besprechen.
Die Einwahlnummern sind wie folgt:
+41 (0) 91 610 56 00     (Europa und ROW)
+1 (1) 866 291 4166      (USA)
+44 (0) 207 107 0611    (UK)

Eine Stunde nach der Telefonkonferenz wird das Playback bis Montag, 4. Januar
2010, 18:00 Uhr (MEZ) zur Verfügung stehen. Teilnehmer, die ein Digital Playback
wünschen, wählen:
+41 (0) 91 612 4330      (Europa)
+1 (1) 866 416 2558      (USA)
+44 (0) 207 108 6233    (UK)
und werden gebeten, die ID 11068 gefolgt von dem # Zeichen einzugeben.
Über Basilea

Basilea Pharmaceutica AG hat ihren Hauptsitz in Basel, Schweiz und ist an der
Schweizer Börse SIX Swiss Exchange kotiert (SIX:BSLN). Die vollständig
integrierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeit der Gesellschaft konzentriert
sich zurzeit auf neue Arzneimittel zur Behandlung resistenter bakterieller
Infektionen, Pilzerkrankungen und Krebs sowie auf dermatologische Medikamente.
Basileas Produkte richten sich an bisher unzureichend behandelbare Krankheiten
im Krankenhaus- und Facharztumfeld.
Das Unternehmen besitzt ein diversifiziertes Produktportfolio mit zwei im Markt
eingeführten Produkten (Toctino(®), ZEFTERA((TM))/ Zevtera((TM))) sowie einem
Produkt (Isavuconazol) in Phase III der klinischen Entwicklung. Toctino(®
)(Alitretinoin) wird in Dänemark, Deutschland, Frankreich und Grossbritannien
vertrieben und ist in Belgien, Finnland, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden,
Österreich, der Schweiz und Spanien zugelassen. Toctino(®) ist in 16 weiteren
europäischen Ländern zur Zulassung empfohlen. Zudem wird zurzeit in den USA eine
klinische Phase-III-Studie zu Alitretinoin für die Behandlung von schwerem
chronischem Handekzem durchgeführt.
Ceftobiprol wird in Kanada unter der Marke ZEFTERA((TM)) vertrieben und ist in
der Schweiz unter der Marke Zevtera((TM)) erhältlich. Weitere Zulasssungen
liegen für Russland, Aserbaidschan, die Ukraine und Hong Kong vor. Gesuche um
Marktzulassung von Ceftobiprol wurden in der EU und weiteren Ländern
eingereicht. Basilea hat Vertriebsorganisationen in Deutschland, Frankreich,
Grossbritannien, Kanada und den nordischen Ländern etabliert und ist zurzeit im
Aufbau ihrer Verkaufs- und Marketingorganisation in weiteren Ländern, um,
vorbehaltlich einer Zulassung, Alitretinoin alleine und Ceftobiprol in
Co-Promotion zu vermarkten.
Ausschlussklausel

Diese Mitteilung enthält explizit oder implizit gewisse zukunftsgerichtete
Aussagen betreffend Basilea Pharmaceutica AG und ihrer Geschäftsaktivitäten.
Solche Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und
Unsicherheitsfaktoren, die zur Folge haben können, dass die tatsächlichen
Ergebnisse, die finanzielle Lage, die Leistungen oder Errungenschaften der
Basilea Pharmaceutica AG wesentlich von denjenigen Angaben abweichen können, die
aus den zukunftsgerichteten Aussagen hervorgehen. Diese Mitteilung ist mit dem
heutigen Datum versehen. Basilea Pharmaceutica AG übernimmt keinerlei
Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen im Falle von neuen Informationen,
zukünftigen Geschehnissen oder aus sonstigen Gründen zu aktualisieren.

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[HUG#1368720]



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