Fragen, die einer längeren Vorbereitungszeit bedürfen, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft unter der Adresse BAWAG Group AG, Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien, zu Handen von Frau Jutta Wimmer, oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse fragen.bawaggroup@hauptversammlung.at, übermittelt werden, so dass die Fragen bis spätestens 24. August 2021 bei der Gesellschaft einlangen.

5.4. Informationen über das Stimm-, Antrags- und Widerspruchsrecht der Aktionäre in der Virtuellen Hauptversammlung

In der Virtuellen Hauptversammlung hat jeder Aktionär gemäß dem Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetz und der Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Verordnung das Recht, über seinen besonderen Stimmrechtsvertreter und vorbehaltlich der Vorlage des für die Teilnahme an der hiermit einberufenen Virtuellen Hauptversammlung erforderlichen Nachweises zu jedem Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen, Stimmrechtsweisungen zu erteilen oder Widerspruch zu Protokoll zu erheben.

Auf der Internetseite der Gesellschaft finden Sie weiterführende Informationen über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Versammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten gemäß § 119 AktG.

5.5. Angaben gemäß § 86 Abs 7 und 9 AktG

Derzeit besteht der Aufsichtsrat aus vier männlichen Kapitalvertretern sowie je einem männlichen und einer weiblichen Arbeitnehmervertreter(in). Nach Erhöhung der Anzahl der Kapitalvertreter gemäß TOP 7 dieser Hauptversammlung hat gemäß § 86 Abs 7 AktG der Aufsichtsrat zumindest zu 30% aus Frauen zu bestehen. Darüber hinaus hat der Nominierungs- und Vergütungsausschuss eine Zielquote im Hinblick auf den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat von 33% festgelegt, die bis 2027 zu erreichen ist.

Falls die Hauptversammlung den Wahlvorschlägen des Aufsichtsrats folgt - und unter der Annahme, dass der Betriebsrat eine weitere weibliche Arbeitnehmervertreterin in den Aufsichtsrat entsendet -, wird der Aufsichtsrat aus vier Frauen und fünf Männern bestehen, was zu einem Anteil weiblicher Mitglieder von 44,4% führen würde und somit sowohl den rechtlich erforderlichen Anteil an Frauen im Aufsichtsrat als auch das interne Ziel übersteigen würde.

6. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Virtuellen Hauptversammlung

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Virtuellen Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 89.142.237,00 und ist in 89.142.237 auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt, von denen jede am Grundkapital im gleichen Ausmaß beteiligt ist. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in der Virtuellen Hauptversammlung. Die Gesellschaft verfügt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung über 287.190 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte, insbesondere keine Stimmrechte zu. Es besteht nur eine Aktiengattung.

7. Informationen zum Datenschutz

Für weiterführende Informationen zur Datenverarbeitung in Zusammenhang mit dieser Virtuellen Hauptversammlung konsultieren Sie bitte das Informationsblatt auf der Internetseite https://www.bawaggroup.com/hauptversammlung.

Wien, im Juli 2021

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: BAWAG Group AG Adresse: Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien Land: Österreich Ansprechpartner: BAWAG Group Investor Relations (Jutta Wimmer) Tel.: +43 (0)59905-34444 E-Mail: investor.relations@bawaggroup.com Website: www.bawaggroup.com

ISIN(s): AT0000BAWAG2 (Aktie) Börsen: Amtlicher Handel in Wien

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July 30, 2021 02:00 ET (06:00 GMT)