Bayer Aktiengesellschaft: Bayer erzielt Einigungen in maßgeblichen
Monsanto-Verfahrenskomplexen

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DGAP-Ad-hoc: Bayer Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Rechtssache/Vergleich
Bayer Aktiengesellschaft: Bayer erzielt Einigungen in maßgeblichen
Monsanto-Verfahrenskomplexen

24.06.2020 / 18:45 CET/CEST
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Bayer erzielt Einigungen in maßgeblichen Monsanto-Verfahrenskomplexen

Leverkusen, 24. Juni 2020 - Bayer hat eine Reihe von Vereinbarungen
getroffen, die maßgebliche Rechtsstreitigkeiten von Monsanto in den USA im
Wesentlichen beilegen werden - darunter die Produkthaftungsverfahren in
Sachen Roundup(TM) (Wirkstoff: Glyphosat) und die Verfahren zu Verwehungen
von Dicamba sowie zu PCB in Gewässern. Dies teilte Bayer am Mittwoch mit. Im
Mittelpunkt steht die Lösung im Verfahrenskomplex zu Roundup(TM), die etwa
75 Prozent der aktuellen Roundup(TM)-Verfahren zum Abschluss bringen wird -
mit insgesamt etwa 125.000 eingereichten und nicht eingereichten Klagen. Das
Unternehmen erwartet, zur Beilegung der aktuellen Glyphosat-Verfahren sowie
für mögliche künftige Fälle insgesamt 10,1 Milliarden bis 10,9 Milliarden
US-Dollar (9,1 Milliarden bis 9,8 Milliarden Euro) zu zahlen. Die
beigelegten Ansprüche umfassen sämtliche Klägeranwaltskanzleien, welche die
Roundup(TM)-Multi-District-Litigation auf Bundesebene oder die
Bellwether-Fälle in Kalifornien führend betreiben, und diejenigen, die etwa
95 Prozent der Fälle repräsentieren, für die derzeit eine Verhandlung
angesetzt ist. Außerdem begründen sie wichtige Werte und Parameter als
Leitlinien für die Beilegung der übrigen Klagen, für welche die
Verhandlungen voranschreiten. Durch die Einigung wird auch ein Mechanismus
zur effizienten Beilegung möglicher künftiger Klagen eingerichtet. Das
Unternehmen wird 8,8 Milliarden bis 9,6 Milliarden US-Dollar zahlen, um die
aktuellen Roundup(TM)-Fälle beizulegen. Darin enthalten ist eine Pauschale,
mit der Ansprüche abgedeckt werden sollen, die noch nicht beigelegt sind.
Hinzu kommen 1,25 Milliarden US-Dollar, um eine separate Vereinbarung für
potenzielle künftige Klagen zu ermöglichen. Die Vereinbarung mit der Gruppe
möglicher künftiger Kläger bedarf noch der Zustimmung von Richter Vince
Chhabria des U.S. District Court for the Northern District of California.
Die Vereinbarungen wurden von Vorstand und Aufsichtsrat der Bayer AG unter
Mitwirkung des eigens dafür eingerichteten Ausschusses zum
Glyphosat-Rechtskomplex einstimmig genehmigt. Sie enthalten keinerlei
Eingeständnis einer Schuld oder eines Fehlverhaltens.

Beilegung der Roundup(TM)-Verfahren

Die mehrstufige Vereinbarung zu Roundup(TM) umfasst mehrere Elemente. Die
Vereinbarungen werden die große Mehrheit der aktuellen Fälle an Bundes- und
bundesstaatlichen Gerichten in den USA beilegen - einschließlich der Kläger,
die ihre Klagen schon eingereicht haben, und der Parteien, die bereits einen
Rechtsbeistand beauftragt, aber noch keine Klage bei Gericht eingereicht
haben. Diejenigen, die sich an dem Vergleich beteiligen, werden dazu
verpflichtet, ihre Klagen zurückzuziehen bzw. nicht einzureichen. Die
Bandbreite von 8,8 Milliarden bis 9,6 Milliarden US-Dollar deckt sowohl die
bereits unterzeichneten Vereinbarungen ab als auch diejenigen, die noch
verhandelt werden. Außerdem spiegelt sie die Tatsache wider, dass die Zahl
der Anspruchsteller, die diesen Vereinbarungen zufolge für eine
Entschädigung infrage kommen, erst dann feststeht, wenn die Klärung der
Ansprüche weit fortgeschritten ist. Bei den Ansprüchen, über die noch
verhandelt wird, geht es größtenteils um Fälle, die auf TV-Werbung
zurückzuführen sind und in denen Klägerkanzleien wenige oder gar keine
Informationen zum medizinischen Zustand ihrer Mandanten zur Verfügung
gestellt haben, und/oder um Fälle, bei denen Kanzleien involviert sind, die
nur einen kleinen Bestand haben.

Die drei Fälle, die vor Gericht verhandelt wurden - Johnson, Hardeman und
Pilliod - werden weiter die Berufungsverfahren durchlaufen und sind nicht
Teil des Vergleichs. Der weitere Prozessverlauf ist für das Unternehmen
wichtig, weil die Berufungsverfahren rechtlich eine Orientierung für
mögliche künftige Verfahren geben werden.

Mögliche künftige Fälle werden durch eine Vereinbarung geregelt, welche die
Zustimmung des Gerichts benötigt. Im Rahmen der Vereinbarung wird unter
anderem eine Gruppe möglicher künftiger Kläger eingerichtet sowie ein
unabhängiges Wissenschaftsgremium (Class Science Panel) gebildet. Das
Gremium wird entscheiden, ob Roundup(TM) das Non-Hodgkin-Lymphom (NHL)
verursachen kann, und falls ja, welche Expositionsniveaus hierfür mindestens
erreicht sein müssen. Sowohl die Gruppe möglicher künftiger Kläger als
auch
das Unternehmen werden an die Entscheidung des Gremiums zur Frage der
generellen Kausalität gebunden sein. Dadurch wird diese Entscheidung
anstelle von Jury-Verfahren wieder in die Hände sachkundiger Wissenschaftler
gegeben. Sollte das Wissenschaftsgremium zu dem Schluss kommen, dass es
keinen Kausalzusammenhang zwischen Roundup(TM) und NHL gibt, wird es den
Mitgliedern der Gruppe verwehrt sein, in künftigen Verfahren gegen das
Unternehmen das Gegenteil zu behaupten. Die Entscheidung des
Wissenschaftsgremiums dürfte mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Mitglieder
der Gruppe möglicher künftiger Kläger dürfen ihre Ansprüche bis zur
Entscheidung des Wissenschaftsgremiums nicht weiter geltend machen und
keinen Strafschadenersatz fordern. Die Zahlung für diese Vereinbarung mit
der Gruppe ist auf 1,25 Milliarden US-Dollar beschränkt.

Das Unternehmen hat alternativ in Betracht gezogen, in den
Roundup(TM)-Fällen weiter zu prozessieren, bevor es sich für einen Vergleich
entschieden hat. Nach seiner Risikobewertung wären die Kosten eines
potenziell negativen Ausgangs weiterer Rechtsstreitigkeiten aber
wahrscheinlich weit höher ausgefallen als beim jetzigen Vergleich -
verursacht durch eine jahrelange Fortsetzung der Werbekampagnen durch die
Klägeranwälte, eine weiter steigende Zahl der Kläger, mehr als 20 Prozesse
pro Jahr und ungewisse Jury-Entscheidungen sowie die damit verbundenen
Schäden für die Reputation und das Geschäft.

Für Kunden wie Landwirte und andere professionelle Nutzer, deren
Lebensunterhalt von glyphosatbasierten Herbiziden abhängt, wird sich durch
die jetzt bekannt gegebene Einigung nichts an der Verfügbarkeit von
Roundup(TM)-Produkten ändern.

Beilegung von Dicamba-Verfahren

Darüber hinaus hat Bayer eine Einigung in Zusammenhang mit den bereits
kommunizierten Produkthaftungsklagen wegen Verwehungen von Dicamba erzielt,
in denen es um vermeintliche Ernteschäden geht. Das Unternehmen wird
insgesamt bis zu 400 Millionen US-Dollar bezahlen, um die konsolidierten
Gerichtsverfahren (Multi District Litigation) beizulegen, die am U.S.
District Court for the Eastern District of Missouri anhängig sind und Klagen
für die Erntejahre 2015 bis 2020 umfassen. Anspruchsteller müssen Beweise
für Schäden am Ernteertrag vorlegen und dafür, dass diese durch Dicamba
verursacht wurden. Das Unternehmen erwartet einen Beitrag der mitverklagten
BASF zu diesem Vergleich.

Der einzige Fall zu Verwehungen von Dicamba, der vor Gericht verhandelt
wurde (Bader Farms) ist nicht Teil der Einigung. Das Unternehmen hält das
Urteil im Fall Bader Farms für unvereinbar mit den vorgelegten Beweisen
sowie mit der geltenden Rechtslage. Das Unternehmen hat erstinstanzlich
Rechtsbehelfe (Post-Trial Motions) eingelegt und wird, wenn nötig, in
Berufung gehen.

Beilegung von Verfahren zu PCB

Bayer hat außerdem eine Reihe von Vereinbarungen getroffen, um den
wesentlichen Teil des Verfahrenskomplexes zu den Auswirkungen von PCB
(Polychlorierte Biphenyle) in Gewässern beizulegen. Monsanto hatte PCB
rechtmäßig hergestellt, stellte die Produktion aber 1977 ein. Durch eine
Vereinbarung wird eine Gruppe möglicher Kläger eingerichtet, die sämtliche
Lokalverwaltungen mit EPA-Genehmigungen für PCB-haltige Wasserableitungen
umfasst. Bayer wird dieser Gruppe insgesamt etwa 650 Millionen US-Dollar
zahlen, was noch der Zustimmung des Gerichts bedarf.

Zugleich hat das Unternehmen mit den Generalstaatsanwälten der Bundesstaaten
New Mexico und Washington sowie des District of Columbia gesonderte
Vereinbarungen getroffen, ähnliche Klagen in Zusammenhang mit PCB
beizulegen. Im Rahmen dieser Vereinbarungen, die gesondert von der
Klägergruppe sind, wird Bayer insgesamt etwa 170 Millionen US-Dollar zahlen.

Finanzierung durch Free Cash Flow und Veräußerung des
Animal-Health-Geschäfts

Es wird erwartet, dass die Zahlungen im Rahmen der Vergleiche im Jahr 2020
beginnen werden. Bayer geht zurzeit davon aus, dass der mögliche
Mittelabfluss 5 Milliarden US-Dollar im laufenden Jahr und 5 Milliarden
US-Dollar im Jahr 2021 nicht übersteigen wird - der Restbetrag würde im Jahr
2022 oder danach gezahlt werden. Zur Finanzierung dieser Zahlungen, die von
der steuerlichen Behandlung abhängig sind, kann Bayer zurückgreifen auf die
bestehende Liquidität, den künftigen Free Cash Flow, auf die Einnahmen aus
der Veräußerung des Animal-Health-Geschäfts und zusätzliche
Anleiheemissionen, um die für diese Zahlungen wie auch für bevorstehende
Fälligkeiten erforderliche Flexibilität zu sichern.

Auf Grundlage der Veröffentlichungen von Ratingagenturen und des Austausches
von Bayer mit ihnen erwartet das Unternehmen, Investment-Grade-Ratings zu
behalten. Auf Basis seines starken Geschäfts plant Bayer, seine
Dividendenpolitik beizubehalten. Gleichzeitig hat der Schuldenabbau
weiterhin hohe Priorität.

Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen
enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der
Unternehmensleitung von Bayer beruhen. Verschiedene bekannte wie auch
unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen,
dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die
Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen
Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die Bayer
in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf der
Bayer-Webseite www.bayer.de zur Verfügung. Die Gesellschaft übernimmt
keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben
und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

Kontakt:
Herr Peter Dahlhoff, Bayer AG, Investor Relations, Tel.: 0214-30-33022,
e-mail: peter.dahlhoff@bayer.com, Fax: 0214-30-96-33022


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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Hinweise:

Im Internet verfügbar unter www.bayer.de/vergleiche sind:

  * Redetexte der Investoren-Telefonkonferenz

  * Links zu den Telefonkonferenzen (zeitnah werden dort auch Aufzeichnungen
    davon eingestellt)

  * Weitere Informationen zum Thema Glyphosat.


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24.06.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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